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REGELUNGSGEWALT - vernünftig schreiben

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„Sekretariat der Ständigen Konferenz<br />

der Kultusminister der Länder<br />

in der Bundesrepublik Deutschland<br />

Az: - II C - 8503<br />

An die<br />

deutschen Auslandsschulen<br />

und die Europäischen Schulen<br />

Betr.: Neuregelung der deutschen Rechtschreibung<br />

Bonn, den 4.9.1996<br />

Für die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung gelten entsprechend dem<br />

Beschluß der KMK vom 1.12.1995 folgende allgemeine Fristen:<br />

1. Die Neuregelung tritt am 1. August 1998 in Kraft. Sie ist von diesem Zeitpunkt an<br />

dem Unterricht in allen Jahrgangsstufen zugrundezulegen.<br />

2. Bis zum 31. Juli 2005 werden bisherige Schreibweisen nicht als falsch, sondern<br />

als überholt gekennzeichnet und bei Korrekturen durch die neuen Schreibweisen<br />

ergänzt.<br />

Für die Umsetzung der Neuregelung an den deutschen Schulen im Ausland gilt im<br />

einzelnen:<br />

1. Von Schuljahrsbeginn 1996/97 an wird den Kindern des 1. Schuljahrganges und<br />

den Schülern, die mit Deutsch als Fremdsprache beginnen, die neue Schreibweise<br />

vermittelt.<br />

2. Innerhalb der Übergangsregelung bis zum 31. Juli 1998 wird den Schulen<br />

empfohlen, die neuen Rechtschreibregelungen in allen Fächern auch bereits vor dem<br />

Inkraftsetzungsdatum (1.8.1998) einzuführen bzw. anzuwenden, sobald der<br />

Fortbildungsstand der Lehrkräfte und die Materiallage dies ermöglichen. Dazu ist<br />

nach Beratungen mit den Eltern und den Schülern ein Beschluß der<br />

Gesamtkonferenz und die Entscheidung des Schulträgers erforderlich. Unabhängig<br />

davon gilt Punkt 1.<br />

3. Es ist in jedem Fall sicherzustellen, daß vom Schuljahr 1996/97 an alle<br />

Schulabgänger über die neuen Regeln hinreichend informiert werden.<br />

Für die Umsetzung des KMK-Beschlusses beim Deutschen Sprachdiplom werden<br />

den betroffenen Schulen rechtzeitig weitere Informationen zugehen.“<br />

Das Goethe-Institut schloß sich umstandslos an, obwohl der Präsident, Hilmar<br />

Hoffmann, ebenso wie der Generalsekretär, Joachim Sartorius, privat ihre Ablehnung<br />

der Neuregelung zu Protokoll gegeben hatten.<br />

In einem Rund<strong>schreiben</strong>, das auch auf der Internetseite des Goethe-Instituts zu lesen<br />

ist, machte sich das Institut die Reformpropaganda zu eigen. Sogar das Märchen von<br />

„112 statt 212 Rechtschreibregeln, 9 statt 57 Kommaregeln“ wurde kritiklos<br />

wiederholt. Von den 12.000 Wörtern des amtlichen Wörterverzeichnisses würden nur<br />

185 geändert; in Wirklichkeit sind etwas über 1000 mit einem Sternchen als neu<br />

markiert. Natürlich fehlt auch nicht die Mahnung zur „Gelassenheit“, d. h. zur ruhigen<br />

Umsetzung der Neuregelung. (Daß das Institut die Nebenvariante „Orthografie“<br />

benutzt, ist auch ein untrügliches Zeichen besonderer Unterwerfungsbereitschaft.)<br />

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