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REGELUNGSGEWALT - vernünftig schreiben

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schreibung abzusehen. Dieser Vorschlag ist aufgegeben worden, vielleicht weil es nach<br />

einer Regeländerung ausgesehen hätte. Die Empfehlung bleibt aber bestehen, ohne daß<br />

nun ihr Rang und die Form ihrer Verankerung im Regelwerk näher präzisiert würde.<br />

Bei der „Großschreibung substantivischer Bestandteile im Innern mehrteiliger<br />

Fügungen aus fremden Sprachen“ wird zunächst der Satz eingefügt: „Hierzu bedarf<br />

vor allem die Möglichkeit der Schreibung als Zitatwort einer näheren Erläuterung.“ Im<br />

Folgenden wird dann der Vorwurf an die Wörterbücher, sie hätten die Regel<br />

eigenmächtig zugunsten der Großschreibung ausgelegt, nicht mehr aufrechterhalten.<br />

Statt dessen wird der Begriff des „partiellen Zitatwortes“ eingeführt, der im Regelwerk<br />

keine Grundlage hat. In Wirklichkeit beschreibt die neue „Analyse“ den bisher<br />

üblichen Schreibbrauch: Black box, Captatio benevolentiae usw., und der Kommentar<br />

„Es handelt sich hier gewissermaßen um partielle Zitatwörter“ trifft ausschließlich auf<br />

die bisherige Norm zu. Die Verfasser behaupten jedoch irrigerweise:<br />

„Mit der Neuregelung wird die Möglichkeit der Eingliederung solcher Fügungen<br />

in die deutsche Sprache durch die Anpassung an die orthographische Regelung<br />

der Substantivgroßschreibung deutlich ausgebaut. Daneben besteht aber natürlich<br />

(!) weiterhin die Möglichkeit der Schreibung als Zitatwort oder partielles<br />

Zitatwort.“<br />

Die Möglichkeit des „partiellen Zitatwortes“ besteht nach der Neuregelung<br />

keineswegs! Diese kennt vielmehr nur das Zitatwort und das eingedeutschte Wort.<br />

[Nachtrag: So sieht es auch das Bundesverfassungsgericht (s. u.).]<br />

Zur Zeichensetzung wird angekündigt: „Im Wesentlichen wird es um eine<br />

Interpretation der stilistischen Freiräume gehen, die die Paragraphen 76 bis 78<br />

einräumen.“ Es bleibt bei der falschen Behauptung, daß „die Neuregelung der Zeichensetzung<br />

fast ausschließlich nur neue Freiräume schafft“. In diesem „fast“ stecken<br />

bekanntlich die beiden neuen obligatorischen Kommas nach Vorgreifer-s und nach<br />

wörtlicher Rede, die sehr große neue Schwierigkeiten verursachen.<br />

Der Vorschlag zweier neuer Erläuterungen zu § 107 ist gestrichen, doch bleibt die<br />

Andeutung, daß ein Kommentar für nötig gehalten wird.<br />

Die Zeile zur Trennung von Po-wer, To-wer, Intervie-wer ist gestrichen. Der Satz „Die<br />

Kommission empfiehlt die Aufnahme des Beispiels Telto-wer in § 108“ ist<br />

gestrichen. 122<br />

Die „Entscheidung“, in § 112 die Beispiele ano-nym / an-onym, Res-pekt / Re-spekt,<br />

Ini-tial / In-itial aufzunehmen, ist ersetzt durch den allgemein gehaltenen Vorschlag,<br />

weitere Beispiele aufzunehmen.<br />

Soweit der ergänzende (hier gekürzte) Kommentar, der u. a. der Kommission und dem<br />

Sekretariat der KMK zugeleitet wurde. Die weitere Entwicklung verlief<br />

überraschend 123 .<br />

Die Amtschefskonferenz der Kultusministerien usw. beriet am 6. Februar 1998 unter<br />

Vorsitz von Staatsekretär Besch (NRW) und Ministerialdirektor Hoderlein (Bayern)<br />

über die Änderungsvorschläge und empfahl anschließend den Kultusministern, die<br />

122 Zwei Jahre später wird dies dennoch zur einzig zugelassenen Trennung werden.<br />

123 Natürlich nur für Außenstehende. Es ist anzunehmen, daß der Kommissionsvorsitzende<br />

und seine engsten Verbündeten von Anfang an wußten, wie ihre Alibiveranstaltung<br />

„Bericht + Anhörung“ ausgehen würde.<br />

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