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REGELUNGSGEWALT - vernünftig schreiben

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Kombination von Getrennt- und Kleinschreibung in der Neuregelung<br />

systematisch beseitigt worden ist.“ (S. 73)<br />

Gerade dies war ein Kardinalfehler der Neuregelung, geboren aus jenem früh gefaßten<br />

Vorurteil von der „zwitterhaften“ Kombination, die ja die im Deutschen seit langem<br />

übliche war. Die Reformer erweisen sich hier als Gefangene ihrer willkürlichen, den<br />

Schreibgebrauch mißachtenden Festlegung, die niemals mehr zur Disposition gestellt<br />

wurde. In dieser selbstverschuldeten Zwangslage sehen sie sich dann genötigt, die<br />

völlig neuen Zusammenschreibungen außeracht usw. als Alternative zu erwägen.<br />

Sehr sonderbar beginnen die Ausführungen zu Recht haben:<br />

„Die französische Entsprechung avoir raison legt es nahe, dass in dieser Verbindung<br />

das Substantiv (das) Recht und nicht das Adjektiv recht vorliegt.“ (S. 74)<br />

Wozu dieser Ausflug ins Französische, wo doch das Deutsche selbst klar zeigt, daß es<br />

sich nicht (mehr) um das Substantiv handeln kann: wie recht du damit hast usw.?<br />

Im übrigen schlagen sich die Reformer in dem erstaunlich umfangreichen Kapitel über<br />

die Groß- und Kleinschreibung wie bisher mit den Begriffen „Eigenname“,<br />

„eigennamenähnlich“, „feste Fügung“ usw. herum, weil sie die Tatsache („offensichtliche<br />

Tendenz“, S. 79) nicht bestreiten können, daß die Sprachgemeinschaft mehr<br />

und mehr Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv groß schreibt und auch die<br />

Nachrichtenagenturen sich von der verordneten Kleinschreibung ausdrücklich<br />

distanziert haben.<br />

Der Grund der Misere liegt darin, daß die Reformer sich weiterhin weigern, den<br />

wahren Grund der Großschreibung zu erkennen. Zuerst versuchen sie es mit dem<br />

Begriff der festen, d. h. phraseologischen Verbindung und wundern sich dann, daß<br />

komischer Vogel, direkte Verbindung oder schöne Bescherung nicht ebenfalls groß<br />

geschrieben werden. In Wirklichkeit hat die Großschreibung von Erste Hilfe,<br />

Schwarzes Brett, Schneller Brüter usw. mit Phraseologie gar nichts zu tun. Vielmehr<br />

geht es darum, nomenklatorische von rein be<strong>schreiben</strong>den Ausdrücken zu<br />

unterscheiden. Diese Erklärung ist den Reformern bekannt, sie gehen aber nicht darauf<br />

ein. Statt dessen erwägen sie, ob es sich bei der Roten Karte usw. um eine<br />

„Aufmerksamkeitsgroßschreibung“ handele und damit um eine typographische (!)<br />

Angelegenheit wie „Kursiv- oder Fettdruck“, die vom amtlichen Regelwerk nicht<br />

behandelt werden müsse (S. 84). Diese offensichtlich fruchtlose Erörterung wird dann<br />

ergebnislos abgebrochen.<br />

„Adjektivische Ableitungen von Eigennamen“<br />

Hier wird gar nicht beachtet, daß „Adjektive“ höchst heterogen sind und vor allem die<br />

Bezugsadjektive, um die es bei der Großschreibung Ohmsches Gesetz geht, eine<br />

Sondergruppe bilden. Die zum Vergleich – und Erweis der angeblichen Unzulänglichkeit<br />

der bisherigen Regelung – herangezogenen Adjektive „auf -esk und -istisch<br />

wie in kafkaesk, darwinistisch“ (ebd.) sind keine Bezugsadjektive, sondern qualitative,<br />

folglich prädikativ verwendbare. Der „adjektivische Wortartstatus“, an dem sich die<br />

Neuregelung orientiert (ebd.), ist also etwas sehr Uneinheitliches, und es ist kein<br />

Wunder, wenn sich die Intuition der Schreibenden gegen die Neuerung sträubt. Als<br />

Anlaß für neue Überlegungen wird lediglich angegeben, daß „manche Schreibende vor<br />

der generellen Kleinschreibung der Ableitungen zurückschrecken und auch nicht<br />

Gebrauch von der Möglichkeit machen, den Personennamen zur Hervorhebung mit<br />

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