REGELUNGSGEWALT - vernünftig schreiben
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Die Fehlerhaftigkeit der Neuregelung brachte von Anfang an eine Dynamik in das<br />
Schicksal der Reform, die sich am besten an den rasch aufeinanderfolgenden<br />
reformierten Wörterbüchern ablesen läßt. Ich habe die meisten davon rezensiert und<br />
gebe hier einige dieser Besprechungen mit leichten Kürzungen in chronologischer<br />
Reihenfolge wieder.<br />
Bertelsmann: Die neue deutsche Rechtschreibung, verfasst von Ursula Hermann,<br />
völlig neu bearbeitet und erweitert von Prof. Dr. Lutz Götze mit einem Geleitwort von<br />
Dr. Klaus Heller. Gütersloh 1996<br />
Das rasche Erscheinen des vorliegenden Rechtschreibwörterbuchs im Sommer 1996<br />
hat wesentlich dazu beigetragen, die Einsicht in die Revisionsbedürftigkeit der<br />
Rechtschreibreform zu fördern.<br />
Das Werk ist mit einem Geleitwort von Klaus Heller versehen, einem Mitarbeiter des<br />
Instituts für deutsche Sprache in Mannheim. Heller schreibt: „Das gewohnte<br />
Schriftbild bleibt soweit wie irgend möglich erhalten.“ Hier muß so weit getrennt<br />
geschrieben werden, da es sich nicht um die Konjunktion handelt, sondern um den<br />
hinweisenden Teil der Korrelativkonstruktion (vgl. Regelwerk § 39 E1 (2), aber E2<br />
(2.4)). Im Wörterbuchteil steht allerdings: ich werde ihm soweit wie möglich<br />
nachgeben; aber: lauf so weit wie möglich. Ebenso: ich bin soweit, ich bin soweit<br />
fertig, er kann es sowenig wie ich. All dies ist falsch.<br />
Auf das Geleitwort folgen die üblichen Benutzerhinweise, Umschriftalphabete und<br />
Korrekturanweisungen sowie eine vier Seiten umfassende Darstellung „Zur Geschichte<br />
der Rechtschreibung“, für die der Herausgeber persönlich als Verfasser zeichnet. Sie ist<br />
sachlich und orthographisch mangelhaft.<br />
Götzes Vorschau auf die amtlichen Regeln enthält weitere sachliche und<br />
orthographische Fehler, auf die hier nicht eingegangen werden soll, zumal sie in den<br />
Nachauflagen teilweise schon korrigiert sind.<br />
Es folgt ein Abdruck der amtlichen Regeln. Nach jeder Regel gibt der Herausgeber<br />
Hinweise auf die Unterschiede zur bisherigen Regelung. In diesen Abschnitten zeigt<br />
sich, daß Götze falsche Vorstellungen vom bisher gültigen Duden hat.<br />
Zu § 32: Die Unterscheidung von Dank sagen/danksagen ist kein „Zweifelsfall“ wie<br />
sitzen bleiben/sitzenbleiben und wird auch nicht auf wörtliche und übertragene<br />
Bedeutung zurückgeführt, sondern entspricht der doppelten Flexionsmöglichkeit sagt<br />
Dank vs. danksagt. – Zu § 34: Als bisherige Regelung wird abhandenkommen<br />
angeführt. Das ist falsch. Auch die Gegenüberstellung von bisherigem festhalten und<br />
neuem fest halten ist nicht korrekt, da beide Möglichkeiten mit unterschiedlicher<br />
Bedeutung immer gegeben waren und auch nach der Neuregelung erhalten bleiben. –<br />
Zu § 36: Hier wird zunächst wieder abhanden kommen fälschlich als Neuschreibung<br />
gekennzeichnet. Auch dicht behaart, hell strahlend, leuchtend rot, schwach bevölkert<br />
waren schon früher möglich; neu ist nur ihre ausschließliche Geltung. Gefangen<br />
nehmen gehört nicht unter diesen Paragraphen. – Zu § 37: Die Alternativschreibungen<br />
viertel Kilogramm/Viertelkilogramm usw. sind keineswegs neu. – Zu § 39: Es trifft<br />
nicht zu, daß eine bisherige Alternativschreibung an Hand/anhand durch die alleinige<br />
Schreibung anhand ersetzt worden wäre; auch das Wörterbuch selbst ist anderer<br />
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