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REGELUNGSGEWALT - vernünftig schreiben

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Neuregelung nicht berührt. Bei fleischfressend (karnivor) und Dutzenden ähnlicher<br />

Wörter kann er sich nicht zu einem analogen Vorgehen entschließen, es bleibt bei<br />

Fleisch fressend. Bei leicht verletzt, anders denkend (aber Leichtverletzte, Andersdenkende!)<br />

bleibt er auf halbem Wege stehen, wie schon der Rechtschreibduden. Und bei<br />

tief schürfend ist die Anpassung an die Erfordernisse der Grammatik ganz unterlassen<br />

worden, daher: am tief schürfendsten, das tief Schürfendste usw. Natürlich ist Aufsehen<br />

erregend, Kosten sparend, nichts sagend in vielen Fällen falsch, aber der Praxisduden<br />

ist keineswegs befugt, aufsehenerregend, kostensparend, nichtssagend wiederherzustellen<br />

und als regelkonform auszugeben. Es handelt sich vielmehr um jene<br />

Revisionsvorschläge, die von der Rechtschreibkommission als „unumgänglich<br />

notwendig“ unterbreitet, von den Kultusministern jedoch ausdrücklich abgelehnt<br />

wurden.<br />

Von notleidenden Krediten (im Gegensatz zur Not leidenden Bevölkerung) weiß der<br />

Rechtschreibduden so wenig wie die amtliche Regelung; das Praxiswörterbuch hat dies<br />

unter dem Eindruck der Kritik eigenmächtig hinzuerfunden. Das Wort sogenannt wird<br />

zwar nicht wiederhergestellt, es bleibt bei so genannt – aber die Abkürzung soll gleichwohl<br />

sog. lauten! (Das Österreichische Wörterbuch ist da konsequenter; es vermerkt:<br />

„so gen. (früher: sog.)“. Dafür löst es wohlschmeckend usw. auf, also: etwas noch wohl<br />

Schmeckenderes, am wohl schmeckendsten – eine grammatische Monstrosität, die wiederum<br />

der Duden von vornherein vermieden hat.) Das Nebeneinander von blutstillend<br />

und Blut saugend bleibt bestehen. Dieser Wirrwarr betrifft Hunderte von Fällen.<br />

Der Hohe Priester muß laut Neuregelung getrennt geschrieben werden, wobei die<br />

Reformer offenbar übersehen haben, daß es Formen ohne Beugung des Erstgliedes<br />

gibt: Soll man etwa <strong>schreiben</strong> den Hohe Priester usw.? Nachdem der Rechtschreibduden<br />

hier wahre Eiertänze vorgeführt hat, zieht das Praxiswörterbuch einen<br />

Schlußstrich: Es heißt schlicht und einfach wieder der Hohepriester und ebenso das<br />

Hohelied – <strong>vernünftig</strong>, aber in krassem Widerspruch zur amtlichen Regelung.<br />

Zunächst völlig absurd scheint folgender Eintrag: „wieder sehen; er kann wieder<br />

sehen, aber er wird sie bald wiedersehen (mit ihr ein Wiedersehen feiern)“. – Warum<br />

sollte die Kombination eines Adverbs mit einem Verb einen besonderen Eintrag wert<br />

sein? Dazu muß man den Hintergrund kennen: Der reformierte Rechtschreibduden<br />

hatte sich der irrigen Meinung hingegeben, wiedersehen müsse nunmehr getrennt<br />

geschrieben werden (eine Folge der unklaren Angaben von § 34 der Neuregelung). Die<br />

Fehldeutung hat sich in mehrere Millionen Wörterbücher und fast alle Schulbücher<br />

fortgeerbt. Im Praxiswörterbuch wird er nun stillschweigend korrigiert, jedoch so, daß<br />

auf den ersten Blick überhaupt keine Änderung vorliegt: derselbe Haupteintrag wieder<br />

sehen findet sich hier wie dort.<br />

Nicht nachzuvollziehen ist, warum Finnland das Land der tausend Seen ist, während<br />

bei Tausend und Abertausend Sterne Großschreibung eintritt; allerdings gehört der<br />

entsprechende Paragraph der Neuregelung zu den verworrensten überhaupt.<br />

Bei der Fremdwortschreibung ist das Praxiswörterbuch so konservativ wie möglich.<br />

Thunfisch bleibt, ebenso Bouclé, Necessaire usw.; und der Frigidaire verschwindet in<br />

der Versenkung, aus der ihn die Neuregelung eigens zu dem Zwecke einer postumen<br />

Schreibänderung hervorgeholt hatte. Die Plattitüde wäre nicht nötig gewesen, zumal<br />

sie auch noch als „gehoben“ markiert ist.<br />

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