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E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz

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Außerdem dürfen Daten nur zu dem Zweck<br />

verarbeitet werden, zu dem sie ursprünglich gesammelt<br />

wurden (so genannte Datensparsamkeit).<br />

Unternehmen müssen daher den Umgang<br />

mit personenbezogenen Daten auf das notwendige<br />

Minimum reduzieren.<br />

In der Praxis widersprechen diese Grund sätze<br />

jedoch meist den Interessen der Unternehmen,<br />

die Kundendaten etwa für zielgerichtete Werbung<br />

sammeln. Daher benötigen sie hier eine spezielle<br />

Einwilligung seitens der Nutzer. Wichtig ist vor<br />

allem, dass der Nutzer vor Erhebung seiner Daten<br />

darüber informiert wird. Diese Unterrichtung muss<br />

in allgemein verständlicher Form erfolgen und genau<br />

darlegen, was mit den gesammelten Daten passieren<br />

wird. Der Kunde muss auch darauf hingewiesen<br />

werden, dass er jederzeit Auskunft über „seine“ Daten<br />

erhalten und deren Löschung verlangen kann.<br />

Sofern in einem Unternehmen mehr als neun Personen<br />

mit personenbezogenen Daten arbeiten, muss<br />

zwingend ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter<br />

ernannt werden. Dessen Aufgabe ist es vor allem, im<br />

Unternehmen dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen<br />

Vorschriften eingehalten werden. Weiterhin muss ein<br />

Verzeichnis vorgehalten werden, aus dem ersichtlich<br />

ist, wie Daten im Unternehmen verarbeitet werden.<br />

Hieraus soll sich auch ergeben, wie die Daten gegen<br />

Zugriffe von Unbefugten geschützt sind. Dieser<br />

Punkt gewinnt zunehmend an Bedeutung.<br />

All diese Regelungen sind stark geprägt durch<br />

europäische Vorgaben. In den Ländern der Europäischen<br />

Union herrscht ein einheitliches Schutzniveau<br />

für Daten, was bedeutet, dass Daten auf vergleichbare<br />

Weise an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten<br />

weitergegeben werden können wie innerhalb<br />

Deutschlands. Für Länder außerhalb der EU, insbesondere<br />

die wichtigen Länder USA und Indien, gilt<br />

diese Privilegierung hingegen nicht. In solche Länder<br />

dürfen Daten nur unter Einhaltung spezieller Voraussetzungen<br />

weitergegeben werden.<br />

www.ecommerce-leitfaden.de<br />

IM INTERNET VERKAUFEN – ABER RICHTIG!<br />

| 2-83<br />

Was sollten Online-Händlern konkret in puncto<br />

Datenschutz beachten?<br />

Wenn es um den Versand von Newslettern geht,<br />

sollten sich Online-Händler zunächst für ein so genanntes<br />

Double-Opt-In-Verfahren entscheiden. Der<br />

Kunde kann sich für einen Newsletter an melden,<br />

indem er seine E-Mail-Adresse eingibt. Der Bestellvorgang<br />

wird aber erst abgeschlossen, wenn er auf<br />

eine ihm zugesandte E-Mail reagiert. Auf diese Weise<br />

ist sichergestellt, dass kein Dritter die An meldung<br />

vorgenommen hat. Kunden sollten am besten schon<br />

vor der Anmeldung auf das Double-Opt-In-Verfahren<br />

hingewiesen werden. Damit vermeiden sie<br />

Fehlanmeldungen und steigern das Vertrauen in einen<br />

seriösen Umgang mit den Daten.<br />

Beim Ausfüllen von Formularen gilt wegen<br />

des Prinzips der Datensparsamkeit generell, dass<br />

Händler die Nutzer auf ihrer Website darauf hinweisen<br />

sollten, welche Felder zwingend ausgefüllt<br />

werden müssen und welche Eingaben freiwillig sind.<br />

Pflichtfelder sollten entsprechend – z. B. mit einem<br />

Sternchen – gekennzeichnet werden und es sollte an<br />

einem zentralen Platz der Website darauf hingewiesen<br />

werden, dass es sich bei den gekennzeichneten<br />

Feldern um Pflichtangaben handelt.<br />

Ein gängiges Vorgehen im Online-Handel ist<br />

auch die Speicherung von IP-Adressen der Benutzer.<br />

Dies dient insbesondere dem Web-Controlling.<br />

Viele Anbieter von Web-Controlling-Lösungen verarbeiten<br />

die IP-Adressen. Oft werden diese sogar an<br />

Unternehmen außerhalb der EU weitergegeben. Aus<br />

juristischer Sicht ist noch nicht abschließend geklärt,<br />

ob IP-Adressen personenbezogene Daten darstellen.<br />

Eine Vielzahl der Gerichte sowie der so genannte<br />

Düsseldorfer Kreis, eine informelle Vereinigung der<br />

obersten Aufsichtsbehörden in Deutschland, gehen<br />

jedoch derzeit davon aus. Händler sollten daher<br />

bei ihrem Web-Controlling-Anbieter nachfragen,<br />

ob dieser die Daten innerhalb der EU unter Einhaltung<br />

der Datenschutzgesetze verarbeitet und ob

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