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E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz

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68 % der Unternehmen haben bei Kreditkartenzahlungen<br />

nahezu keine Probleme mit Zahlungsstörungen.<br />

Welcher Anteil der Zahlungen mit Kreditkarte wird nachträglich<br />

zurückgebucht (Chargeback)?<br />

37 %<br />

31 %<br />

10 %<br />

12 %<br />

6 %<br />

4 %<br />

0 %<br />

0 % bis 0,25 %<br />

0,25 % bis 0,5 %<br />

0,5 % bis 1 %<br />

1 % bis 3 %<br />

mehr als 3 %<br />

Abb. 5-6: Anteil der Zahlungsstörungen bei Zahlungen per Kreditkarte<br />

Quelle: ibi research (Zahlungsabwicklung im E-Commerce 2011)<br />

Wie Abbildung 5­6 zeigt, haben über zwei Drittel<br />

der Unternehmen, die Kreditkarten akzeptieren,<br />

daher auch nahezu keine Probleme mit Zahlungsstörungen.<br />

Bei den Unternehmen, die Zahlungen<br />

per Lastschrift akzeptieren, ist dagegen mehr als die<br />

Hälfte von häufigeren Zahlungsstörungen betroffen<br />

(vgl. Abbildung 5­4).<br />

Auf die möglichen Probleme, die dennoch bei<br />

Kreditkartenzahlungen auftreten können, wird im<br />

Folgenden näher eingegangen:<br />

Falsche Kreditkartendaten<br />

Ebenso wie bei der Lastschrift birgt die Erhebung<br />

der Kreditkartennummer über ein Online­Formular<br />

das Risiko, dass sich der Kunde vertippt oder<br />

dass bewusst frei erfundene Kreditkartennummern<br />

angegeben werden. Im Gegensatz zur Lastschriftzahlung<br />

wird dies jedoch spätestens bei der Autorisierung<br />

der Kreditkartenzahlung erkannt, da die<br />

Transaktion vom Kreditkartenherausgeber abgelehnt<br />

wird.<br />

Betrag kann nicht abgebucht werden<br />

Bei der Autorisierung der Zahlung wird ebenfalls<br />

geprüft, ob die Karte noch gültig ist, ob Kartensperren<br />

vorliegen und ob der Verfügungsrahmen der<br />

Karte für die Zahlung noch ausreicht. Ist dies nicht<br />

der Fall, wird die Transaktion ebenfalls abgelehnt.<br />

www.ecommerce-leitfaden.de<br />

KEINE CHANCE OHNE RISIKOMANAGEMENT<br />

| 5-9<br />

Berechtigte Reklamation der Abbuchung<br />

Ähnlich wie beim Lastschriftverfahren kann der<br />

Kunde die Abbuchung zurückgeben. Man spricht in<br />

diesem Fall bei Kreditkartenzahlungen von einem<br />

Chargeback. Der Karteninhaber muss bei Chargebacks<br />

einen der in Infobox 5­9 aufgeführten Chargeback­Gründe<br />

angeben. Für den Händler bedeuten<br />

Chargebacks nicht nur zusätzliche Kosten, die von<br />

der Händlerbank für den Bearbeitungsaufwand<br />

verrechnet werden. Überschreitet der Anteil der<br />

Chargebacks an allen Transaktionen eine Obergrenze<br />

von ca. 2 %, droht zusätzlich der Verlust<br />

des Kreditkartenakzeptanzvertrags. Auf berechtigte<br />

Reklamationen sollte daher möglichst schnell<br />

mit einer Gutschrift auf das Kreditkartenkonto des<br />

Kunden (so genannter Refund) reagiert werden,<br />

solange noch kein Chargeback oder eine Beleganforderung<br />

(vgl. Abschnitt 5.2) durch den Kunden<br />

vorliegt.<br />

Kunde kann Abbuchung nicht zuordnen<br />

Analog zur Lastschrift kann das Problem auf­<br />

treten, dass der Name des Shops nicht auf der<br />

Kreditkartenabrechnung genannt wird. Kann der<br />

Kunde die Zahlung keinem Einkauf zuordnen,<br />

hat er die Möglichkeit, die Zahlung zurückzugeben<br />

oder ergänzende Informationen anzufordern<br />

(vgl. Abschnitt 5.2).

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