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E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz

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1. Verzichten Sie auf die unnötige Speicherung personenbezogener Daten.<br />

Zu den personenbezogenen Daten gehören grundsätzlich alle Angaben, die konkrete Rückschlüsse<br />

auf eine Person zulassen, wie Name, Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindungsdaten. Personenbezogene<br />

Daten dürfen nur zur Erfüllung und Verwaltung eines Vertragsverhältnisses sowie nach<br />

expliziter Einwilligung durch den Kunden gespeichert werden. In einigen Urteilen wurde auch die<br />

IP­Adresse zu den personenbezogenen Daten gezählt. Eine höchstrichterliche Entscheidung hierzu<br />

steht noch aus. Dies hat zur Folge, dass der Einsatz von Web­Controlling­Tools, die neben dem Nutzerverhalten<br />

auch die vollständigen IP­Adressen der Nutzer protokollieren, derzeit gegen geltendes<br />

Datenschutzrecht verstößt.<br />

2. Speichern Sie keine personenbezogenen Daten ohne Einwilligung.<br />

Eine kombinierte Speicherung von personenbezogenen Daten und aufgerufenen Websites (z. B. in<br />

Logfiles oder Cookies) ist ohne explizite Einwilligung des Besuchers unzulässig. Das Einholen einer<br />

solchen Erklärung ist jedoch äußerst schwierig, denn eine explizite Einwilligung liegt nur dann vor,<br />

wenn er sich bereits vor Beginn der Datenerhebung damit einverstanden erklärt, dass er an personalisierten<br />

Marketing­Maßnahmen teilnehmen möchte (z. B. durch Anklicken eines Kästchens). Eine<br />

entsprechende Klausel in den AGB oder in den Nutzungsbedingungen reicht hierfür allein nicht aus.<br />

Website­Betreiber sollten deshalb auf jeden Fall einen expliziten Hinweis in die Datenschutzbestimmungen<br />

aufnehmen, wie und zu welchem Zweck sie welche personenbezogenen Daten erheben<br />

und verarbeiten. Zudem gilt es, die Rechtsprechung in diesem Kontext weiter zu beobachten. In den<br />

meisten Fällen wird das Web­Controlling nicht auf eigenen Servern betrieben, sondern es werden hierfür<br />

die Dienste Dritter in Anspruch genommen. Wenn auf diese Weise die Daten weitergeleitet werden,<br />

ist es zwingend erforderlich, dass Sie die Kontrolle über die Daten behalten. Schließen Sie daher in<br />

jedem Fall mit dem Dienstleister einen schriftlichen (!) Vertrag zur Verarbeitung der Daten in Ihrem<br />

Auftrag ab (Auftragsdatenverarbeitung), sonst sind die gesetzlichen Vorschriften nicht beachtet.<br />

3. Klären Sie Ihre Kunden über Ihre Datenschutzpolitik auf.<br />

Machen Sie für Ihre Kunden transparent, welche Daten für welchen Zweck erhoben werden und<br />

wie mit den Daten verfahren wird. Dazu gehört z. B. auch die Information, warum und in welchen<br />

Fällen Cookies eingesetzt werden. Derzeit existieren auf europäischer Ebene auch Überlegungen,<br />

wonach Cookies nur noch unter bestimmten Bedingungen gespeichert werden dürfen (so genannte<br />

Cookie­Richtlinie). Eine eindeutige rechtliche Regelung liegt derzeit jedoch noch nicht vor.<br />

Darüber hinaus sollte die Datenschutzerklärung einerseits nicht zu stark mit juristischen Klauseln<br />

gespickt sein, andererseits sollten den Nutzern jedoch auch keine wichtigen Informationen vorent halten<br />

werden.<br />

4. Seien Sie auf Widersprüche gegen die Datenspeicherung vorbereitet.<br />

Der Kunde kann der Speicherung von Daten jederzeit widersprechen, bei personenbezogenen Daten<br />

sogar rückwirkend. Möchte der Kunde nicht mehr zur Erstellung pseudonymer Nutzungsprofile<br />

beitragen, müssen Sie als Shop­Betreiber sicherstellen können, dass das Nutzungsverhalten dieses<br />

Kunden nicht mehr protokolliert wird. Hierfür kann beispielsweise im Browser des Kunden ein entsprechendes<br />

Cookie gesetzt werden.<br />

Für den ordnungsgemäßen Umgang mit Ihren Kundendaten sind Sie auch dann verantwortlich, wenn<br />

Sie einen externen Dienstleister mit der Verarbeitung von Kundendaten beauftragt haben. Vorsicht ist daher<br />

vor allem geboten, wenn die Datenverarbeitung in ausländischen Staaten vorgenommen wird, in denen<br />

nicht die gleichen Datenschutzstandards wie in Deutschland und der Europäischen Union gelten.<br />

Diese Hinweise können eine qualifizierte Rechtsberatung jedoch nicht ersetzen. Um zu prüfen, ob Sie<br />

die geltenden Datenschutzgesetze einhalten, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder an eine andere<br />

qualifizierte Beratungsstelle.<br />

Checkliste 3-1: Hinweise zum Datenschutz<br />

www.ecommerce-leitfaden.de<br />

LASST ZAHLEN SPRECHEN<br />

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