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E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz

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Welche Rechte können durch die Nutzung einer<br />

Domain verletzt werden?<br />

Der häufigste Fall ist, dass Marken- oder Namensrechte<br />

Dritter verletzt werden. Beispielsweise<br />

kann es Ärger geben, wenn der Shop-Betreiber als<br />

Domain den Namen eines Künstlers registriert oder<br />

in der Domain die Marke eines Unternehmens<br />

verwendet, so dass der Eindruck einer in Wirklichkeit<br />

nicht bestehenden Kooperation entsteht<br />

(z. B. www.bmw-ersatzteilhändler.de). Eine Domainnutzung<br />

kann auch gegen Wettbewerbsrecht verstoßen<br />

und damit die Rechte der Konkurrenten des<br />

Shop-Betreibers verletzen. Die Berechtigten könnten<br />

dann ggf. gerichtlich klären lassen, wer die bessere<br />

Rechts position hat. Der Shop-Betreiber kann<br />

sich bspw. dann auf eigene Rechte berufen, wenn<br />

die Domain seinen eigenen Namen trägt oder den<br />

Namen seines Unternehmens, welches bereits über<br />

längere Zeit bekannt ist. Gelingt aber der Nachweis<br />

eines besseren Rechts an der als Domain verwendeten<br />

Bezeichnung nicht, kann der Domaininhaber<br />

zur Löschung der Domain verpflichtet werden.<br />

Neben den zum Teil recht hohen Anwaltsgebühren<br />

und Gerichtskosten, die der Shop-Betreiber im Fall<br />

des Unterliegens zu tragen hätte, kommen noch die<br />

Investitionen, die zur Bekanntmachung des Domainnamens<br />

aufgewendet worden sind, z. B. für die Suchmaschinenoptimierung.<br />

Es ist daher ratsam, bereits<br />

vor Registrierung der Domain gründlich zu recherchieren,<br />

ob mit dem angestrebten Domainnamen<br />

Drittrechte verletzt werden könnten.<br />

Welche Recherchemöglichkeiten stehen zur<br />

Verfügung?<br />

Die beste Möglichkeit ist hier das Internet<br />

selbst. Dort kann man zunächst über Suchmaschinen<br />

in Erfahrung bringen, ob die Bezeichnung,<br />

die man als Domainnamen verwenden will, bereits<br />

ander weitig existiert. Weiterhin sollte man beim<br />

Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim<br />

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Europäisches<br />

Markenamt) und der World Intellectual<br />

www.ecommerce-leitfaden.de<br />

IM INTERNET VERKAUFEN – ABER RICHTIG!<br />

| 2-53<br />

Property Organization (WIPO) recherchieren, ob<br />

die Wunsch-Domain bereits als Marke einge tragen<br />

ist, da Markenrechte bereits durch Eintragung entstehen,<br />

selbst wenn die Marke noch nie benutzt<br />

wurde. Dabei sollte man die Recherche aber nicht<br />

nur auf den Wunsch namen beschränken, da auch<br />

ähnliche Bezeichnungen Marken rechte verletzen<br />

können. Zudem gibt das Handelsregister Auskunft<br />

in Bezug auf identische oder ähnliche Firmennamen.<br />

Weitere Informationsquellen sind Branchenregister,<br />

Gelbe Seiten und Telefonbücher, also alle Nachschlagewerke,<br />

die Firmenbezeichnungen enthalten.<br />

Wer eine Recherche nicht selbst durchführen will,<br />

kann auch einen Rechtsanwalt oder ein speziali siertes<br />

Unter nehmen beauftragen. Diese können den Shop-<br />

Betreiber häufig auch bei der Suche nach einer Alternativbezeichnung<br />

unterstützen, sollte der Wunschname<br />

bereits anderweitig vergeben sein.<br />

Gibt es Grenzen bei der Auswahl<br />

eines Domainnamens?<br />

Grenzen setzt zunächst einmal nur die Fantasie.<br />

Grundsätzlich gilt: je fantastischer der zu registrierende<br />

Name, desto unwahrscheinlicher ist es, dass<br />

damit fremde Rechte verletzt werden. Zu beachten<br />

ist, dass sich ein kurzer und griffiger Domainname<br />

leichter einprägen lässt. So lässt sich bspw. auch ein<br />

einzelner Buchstabe als Domainname registrieren.<br />

Leider bestehen aber technische Beschränkungen, die<br />

bei der Wahl des Domainnamens beachtet werden<br />

müssen. Mittlerweile ist es aber möglich, Umlaute<br />

zu verwenden – die vollständige Liste der zulässigen<br />

Sonderzeichen findet sich in den Domainrichtlinien<br />

der DENIC. Diese schreiben aber auch vor, dass eine<br />

Domain nicht mit einem Bindestrich beginnen darf.<br />

Ein doppelter Bindestrich an der dritten und vierten<br />

Stelle ist zudem nicht erlaubt und die Höchstlänge<br />

einer Domain darf 63 Zeichen nicht übersteigen.

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