E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz
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Welche Rechte können durch die Nutzung einer<br />
Domain verletzt werden?<br />
Der häufigste Fall ist, dass Marken- oder Namensrechte<br />
Dritter verletzt werden. Beispielsweise<br />
kann es Ärger geben, wenn der Shop-Betreiber als<br />
Domain den Namen eines Künstlers registriert oder<br />
in der Domain die Marke eines Unternehmens<br />
verwendet, so dass der Eindruck einer in Wirklichkeit<br />
nicht bestehenden Kooperation entsteht<br />
(z. B. www.bmw-ersatzteilhändler.de). Eine Domainnutzung<br />
kann auch gegen Wettbewerbsrecht verstoßen<br />
und damit die Rechte der Konkurrenten des<br />
Shop-Betreibers verletzen. Die Berechtigten könnten<br />
dann ggf. gerichtlich klären lassen, wer die bessere<br />
Rechts position hat. Der Shop-Betreiber kann<br />
sich bspw. dann auf eigene Rechte berufen, wenn<br />
die Domain seinen eigenen Namen trägt oder den<br />
Namen seines Unternehmens, welches bereits über<br />
längere Zeit bekannt ist. Gelingt aber der Nachweis<br />
eines besseren Rechts an der als Domain verwendeten<br />
Bezeichnung nicht, kann der Domaininhaber<br />
zur Löschung der Domain verpflichtet werden.<br />
Neben den zum Teil recht hohen Anwaltsgebühren<br />
und Gerichtskosten, die der Shop-Betreiber im Fall<br />
des Unterliegens zu tragen hätte, kommen noch die<br />
Investitionen, die zur Bekanntmachung des Domainnamens<br />
aufgewendet worden sind, z. B. für die Suchmaschinenoptimierung.<br />
Es ist daher ratsam, bereits<br />
vor Registrierung der Domain gründlich zu recherchieren,<br />
ob mit dem angestrebten Domainnamen<br />
Drittrechte verletzt werden könnten.<br />
Welche Recherchemöglichkeiten stehen zur<br />
Verfügung?<br />
Die beste Möglichkeit ist hier das Internet<br />
selbst. Dort kann man zunächst über Suchmaschinen<br />
in Erfahrung bringen, ob die Bezeichnung,<br />
die man als Domainnamen verwenden will, bereits<br />
ander weitig existiert. Weiterhin sollte man beim<br />
Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim<br />
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Europäisches<br />
Markenamt) und der World Intellectual<br />
www.ecommerce-leitfaden.de<br />
IM INTERNET VERKAUFEN – ABER RICHTIG!<br />
| 2-53<br />
Property Organization (WIPO) recherchieren, ob<br />
die Wunsch-Domain bereits als Marke einge tragen<br />
ist, da Markenrechte bereits durch Eintragung entstehen,<br />
selbst wenn die Marke noch nie benutzt<br />
wurde. Dabei sollte man die Recherche aber nicht<br />
nur auf den Wunsch namen beschränken, da auch<br />
ähnliche Bezeichnungen Marken rechte verletzen<br />
können. Zudem gibt das Handelsregister Auskunft<br />
in Bezug auf identische oder ähnliche Firmennamen.<br />
Weitere Informationsquellen sind Branchenregister,<br />
Gelbe Seiten und Telefonbücher, also alle Nachschlagewerke,<br />
die Firmenbezeichnungen enthalten.<br />
Wer eine Recherche nicht selbst durchführen will,<br />
kann auch einen Rechtsanwalt oder ein speziali siertes<br />
Unter nehmen beauftragen. Diese können den Shop-<br />
Betreiber häufig auch bei der Suche nach einer Alternativbezeichnung<br />
unterstützen, sollte der Wunschname<br />
bereits anderweitig vergeben sein.<br />
Gibt es Grenzen bei der Auswahl<br />
eines Domainnamens?<br />
Grenzen setzt zunächst einmal nur die Fantasie.<br />
Grundsätzlich gilt: je fantastischer der zu registrierende<br />
Name, desto unwahrscheinlicher ist es, dass<br />
damit fremde Rechte verletzt werden. Zu beachten<br />
ist, dass sich ein kurzer und griffiger Domainname<br />
leichter einprägen lässt. So lässt sich bspw. auch ein<br />
einzelner Buchstabe als Domainname registrieren.<br />
Leider bestehen aber technische Beschränkungen, die<br />
bei der Wahl des Domainnamens beachtet werden<br />
müssen. Mittlerweile ist es aber möglich, Umlaute<br />
zu verwenden – die vollständige Liste der zulässigen<br />
Sonderzeichen findet sich in den Domainrichtlinien<br />
der DENIC. Diese schreiben aber auch vor, dass eine<br />
Domain nicht mit einem Bindestrich beginnen darf.<br />
Ein doppelter Bindestrich an der dritten und vierten<br />
Stelle ist zudem nicht erlaubt und die Höchstlänge<br />
einer Domain darf 63 Zeichen nicht übersteigen.