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E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz

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2–52 | IM INTERNET VERKAUFEN – ABER RICHTIG!<br />

Domains – was Sie bei der<br />

Registrierung beachten müssen<br />

Im Gespräch mit Rechtsanwalt Berko Lemke, janolaw chung Rechtsanwälte,<br />

Partnerkanzlei des Leitfadenpartners janolaw, www.janolaw.de<br />

Rechtsanwalt Berko Lemke ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz<br />

und Urheberrecht e. V. (GRUR) und vertritt mittelständische Unternehmen ebenso<br />

wie national und international tätige Handelsgesellschaften und Dienstleister im Bereich des<br />

Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrechts. Mit langjähriger Erfahrung, individueller<br />

Beratung und persönlichem Einsatz für anspruchsvolle Mandanten bietet er auch bei<br />

komplexen Problemen maßgeschneiderte Lösungen.<br />

INTERVIEW<br />

Herr Lemke, wie registriert man als Shop-<br />

Betreiber eine .de-Domain?<br />

Die Deutsche Network Information Center eG<br />

(DENIC) in Frankfurt am Main ist für die<br />

Re gistrierung der .de-Domain zuständig. Diese bietet<br />

unter www.denic.de eine Abfragemöglichkeit für<br />

Shop-Betreiber, ob die Wunschdomain noch frei ist.<br />

Bei Verfügbarkeit kann die Wunschdomain direkt<br />

bei der DENIC oder über einen Internet Service<br />

Provider registriert werden. Für die Anmeldung<br />

werden eine einmalige Eintragungsgebühr und die<br />

Jahresgebühr fällig. Es empfiehlt sich, die Anmeldung<br />

über einen Internet Service Provider vor zunehmen,<br />

da dieser die technischen Voraussetzungen für die<br />

Konnektierung der Domain schafft, für eine fortgesetzte<br />

Erreichbarkeit der Domain im Internet sorgt<br />

und meist noch zusätzliche Internet-Dienstleistungen<br />

(z. B. Mail-Services) anbietet. Dies ist im Regelfall<br />

sogar noch billiger als eine direkte Registrierung über<br />

die DENIC.<br />

Welche Daten muss man bei der Registrierung<br />

einer .de-Domain angeben?<br />

Bei Registrierung muss der Domaininhaber mit<br />

seiner vollständigen Adresse angegeben werden.<br />

Weiterhin ist die Benennung eines administrativen<br />

Ansprechpartners (Admin-C) Voraussetzung für die<br />

Registrierung. Sofern es sich beim Domaininhaber<br />

um eine natürliche Person handelt, kann diese Funktion<br />

auch von ihm bzw. ihr übernommen werden.<br />

Wenn der Domaininhaber eine juristische Person<br />

(z. B. eine GmbH) ist, muss eine natürliche Person<br />

www.ecommerce-leitfaden.de<br />

(z. B. der Geschäftsführer) als Admin-C benannt<br />

werden. Der Admin-C ist berechtigt und gegenüber<br />

DENIC auch verpflichtet, sämtliche die Domain<br />

betreffenden Angelegenheiten ver bindlich zu entscheiden.<br />

Auch bei Haftungsfällen kann der Admin-C<br />

zur Verantwortung gezogen werden. Schließlich muss<br />

ein technischer Ansprechpartner (Tech-C) angegeben<br />

werden. Bei Registrierung über einen Internet Service<br />

Provider übernimmt dieser die Stellung des Tech-C.<br />

Wenn man eine freie Domain anmeldet, kann<br />

einem doch nichts mehr passieren, oder?<br />

Die Registrierung einer Domain gewährleistet<br />

nicht, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden.<br />

Denn weder die DENIC noch der Internet Service<br />

Provider überprüft, ob die gewählte Domainbezeichnung<br />

in irgendeiner Form geschützt ist. Jede<br />

.de-Domain wird zwar nur einmal nach dem einfachen<br />

Grundsatz „First come, first served“ vergeben.<br />

Der Umstand, dass eine Domain noch frei für die<br />

Registrierung ist, bedeutet aber nicht, dass sie auch frei<br />

von sonstigen Rechten ist. Die vor der Re gistrierung<br />

zu erfolgende Überprüfung muss der Shop-Be treiber<br />

selbst oder z. B. mithilfe eines Rechtsanwalts durchführen.<br />

Der Shop-Betreiber versichert nämlich gegenüber<br />

der DENIC mit dem Domainauftrag, dass<br />

durch Registrierung und Nutzung der Domain keine<br />

Drittrechte verletzt werden und übernimmt das<br />

Haftungsrisiko für die Richtigkeit dieser Versicherung.<br />

Geht doch etwas schief, kann der Shop-Betreiber<br />

eine Verantwortlichkeit weder an die DENIC<br />

noch an den Internet Service Provider weitergeben.

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