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E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz

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Dadurch können z. B. vom Zahlungsdienstleister<br />

zurückgegebene Überweisungen (z. B.<br />

aufgrund falscher Kontodaten) leichter beim<br />

Auftraggeber zugeordnet werden. Die Angabe<br />

eines abweichenden Auftraggebers sowie eines<br />

abweichenden Empfängers ist möglich, sofern<br />

die Zahlung selbst durch einen Dritten getätigt<br />

wird oder zugunsten eines Dritten erfolgt.<br />

Die Angabe eines abweichenden Auftraggebers<br />

sowie eines abweichenden Empfängers ist möglich,<br />

sofern die Zahlung selbst durch einen Dritten<br />

getätigt wird oder zugunsten eines Dritten<br />

erfolgt.<br />

Die SEPA-Lastschrift<br />

Mit der SEPA­Lastschrift ist es möglich, Beträge von Konten in anderen europäischen Ländern einzuziehen.<br />

Damit können an sich auch Kunden aus dem europäischen Ausland per Lastschrift in Deutschland<br />

einkaufen. Knapp 60 % der Händler, die ins Ausland verkaufen und die Zahlung per Lastschrift anbieten,<br />

zeigen sich daran interessiert (vgl. Abbildung 7­12).<br />

Knapp 60 % zeigen Interesse an der SEPA­Lastschrift, aber nur gut jeder Zehnte<br />

hat sie schon einmal genutzt.<br />

21 %<br />

7 %<br />

33 %<br />

12 %<br />

26 %<br />

Alle Teilnehmer im SEPA­Raum können untereinander<br />

auf gleiche Art und Weise sicher und<br />

schnell Zahlungen durchführen.<br />

Die europaweit einheitlichen Standards (z. B.<br />

IBAN) und Datenformate sowie die Festlegung<br />

der Datenelemente, die ausgeliefert werden<br />

müssen, vereinfachen die Auftragserteilung und<br />

Automatisierung sowie die Rückgabe. Dadurch<br />

sind automatische Kontenabgleiche (Reconciliation)<br />

mit offenen Posten verbessert möglich.<br />

Nutzen Sie die SEPA-Lastschrift, um Lastschriften<br />

bei Kunden aus dem Ausland einzuziehen?<br />

Ja<br />

Nein, ist aber geplant<br />

Nein, aber ich hätte daran Interesse<br />

Nein, es besteht auch kein Interesse daran<br />

Ich weiß nicht, was eine SEPA-Lastschrift ist<br />

Abb. 7-12: Nutzung von SEPA-Lastschriften bei Kunden aus dem Ausland<br />

Quelle: ibi research (Zahlungsabwicklung im E-Commerce 2011)<br />

Die SEPA­Lastschrift wird derzeit in zwei Varianten angeboten: einer SEPA­Basislastschriftvariante<br />

(SEPA Core Direct Debit), die Ähnlichkeiten zum bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren aufweist, und<br />

einer speziellen SEPA­Firmenlastschriftvariante (SEPA Business to Business Direct Debit). Letztere unterscheidet<br />

sich von der Basisvariante unter anderem dadurch, dass nach Einlösung der Lastschrift keine<br />

Rückgabe mehr möglich ist (ähnlich dem bisherigen Abbuchungsauftragsverfahren). Außerdem darf der<br />

Debitor kein Endverbraucher sein, sondern muss z. B. ein Firmen­ oder Geschäftskunde sein. Bietet eine<br />

Bank seinen Kunden ein nationales Lastschriftverfahren an, so ist sie verpflichtet, auch die SEPA­Basislastschrift<br />

zu unterstützen und anzubieten. Das Angebot der Firmenlastschriftvariante bleibt ihr hingegen<br />

freigestellt. Nachfolgende Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf die Basislastschrift. Für einen<br />

Vergleich der beiden Lastschriftvarianten vgl. Infobox 7­6.<br />

www.ecommerce-leitfaden.de<br />

GESCHÄFTE OHNE GRENZEN – IM AUSLAND VERKAUFEN<br />

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