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E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz

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Deutlich wird dies sofort, wenn man exempla­<br />

risch den Empfang einer Papierrechnung mit dem<br />

Empfang einer elektronischen Rechnung vergleicht.<br />

So können bei einer durchgängigen elektronischen<br />

Rechnungsabwicklung die Rechnungsdaten direkt<br />

in interne IT­Systeme übernommen bzw. elektronisch<br />

an zuständige Ansprechpartner weiter geleitet<br />

werden. Dies hat nicht nur Vorteile für den Rechnungsempfänger,<br />

auch der Rechnungssteller profitiert<br />

in der Regel von einer zügigeren Rechnungsprüfung,<br />

da der Rechnungsbetrag schneller beglichen<br />

werden kann. Zudem kann der Rechnungsempfänger<br />

wegen der kürzeren Bearbeitungszeit häufiger<br />

Skontovorteile nutzen. Im Gegensatz dazu entstehen<br />

bei einer papierhaften Rechnungsabwicklung<br />

neben den Ausgaben für Porto und Papier häufig<br />

unnötige Medienbrüche. Die Folge können zeit­ und<br />

kostenaufwendige sowie fehleranfällige manuelle<br />

Prozesse sein. Auch dies kann man anhand eines<br />

Beispiels ver deutlichen. Viele Unternehmen<br />

kopieren beim Empfang von Papierrechnungen diese<br />

zunächst und leiten sie dann papierhaft an die<br />

zuständigen Ansprechpartner für die Prüfung und<br />

Freigabe weiter. Anschließend werden die Angaben<br />

auf der Rechnung in Buchhaltungssystemen oder<br />

unter Umständen zusätzlich in weiteren Systemen<br />

(z. B. Zahlungsverkehrssystemen) erfasst. Diese<br />

manuellen Prozessschritte verursachen nicht nur<br />

zeitliche Ver zögerungen und Kosten, es können<br />

auch Fehler beim Abtippen von Rechnungsdaten<br />

passieren. Die Folge sind erneute Verzögerungen,<br />

bis die Fehler geklärt und korrigiert worden sind.<br />

Gegebenenfalls können auch aufgrund der langen<br />

Bearbeitungsdauer keine Skontovorteile für das<br />

Unternehmen genutzt werden.<br />

Je mehr Rechnungen ein Unternehmen erhält<br />

oder verschickt, umso größer ist grundsätzlich der<br />

resultierende Nutzen einer elektronischen Rechnungsabwicklung.<br />

Insbesondere zahlt es sich für<br />

Unternehmen aus, wenn möglichst viele Lieferanten<br />

in die elektronische Rechnungsabwicklung<br />

mit einbezogen werden und ihre Rechnungen elektronisch<br />

an das Unternehmen übermitteln. Deshalb<br />

erwarten immer mehr Unternehmen, dass<br />

ihre Lieferanten elektronische Rechnungen zur<br />

Verfügung stellen und berücksichtigen dies explizit<br />

bei ihrer Lieferantenauswahl. Viele kleine und<br />

mittlere Unternehmen sind daher gefordert, auch<br />

www.ecommerce-leitfaden.de<br />

BEZAHLEN BITTE – EINFACH, SCHNELL UND SICHER!<br />

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elektronische Rechnungsprozesse einzusetzen, da<br />

sie sonst Gefahr laufen, von großen Abnehmern<br />

nicht mehr als Lieferanten gelistet zu werden. Um<br />

auch die Vorteile eines elektronischen Rechnungsversandes<br />

bei möglichst vielen Geschäftspartnern<br />

und Kunden zu erzielen, verlangen deshalb einige<br />

Unter nehmen von ihren Kunden, die keine elektronischen<br />

Rechnungen erhalten wollen oder können,<br />

für die Zusendung von Papierrechnungen ein<br />

zusätzliches Entgelt.<br />

Elektronische Rechnungen:<br />

leichter gesagt als getan?<br />

Will man elektronische Rechnungen ver senden<br />

oder auch empfangen, so gilt es einiges zu beachten,<br />

um den rechtlichen Anforderungen zu genügen.<br />

Der Empfänger muss mit dem Empfang von<br />

elektronischen Rechnungen einverstanden sein!<br />

Die elektronische Übermittlung von Rechnungen<br />

setzt die Zustimmung des Empfängers voraus, z. B.<br />

durch eine entsprechende Zustimmungserklärung<br />

oder durch die Anerkennung einer entsprechenden<br />

Klausel in den AGB. Es reicht aber auch aus,<br />

wenn die Zustimmung stillschweigend (z. B. durch<br />

Bezahlung der Rechnung) erfolgt.<br />

Die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit<br />

des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung<br />

müssen über den gesamten Aufbewahrungszeitraum<br />

gewährleistet sein!<br />

Damit vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen<br />

die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer<br />

beim Finanzamt geltend machen können, müssen<br />

die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit<br />

ihres Inhalts sowie die Lesbarkeit über<br />

den gesamten Aufbewahrungszeitraum gewährleistet<br />

sein. Dies gilt sowohl für Papierrechnungen<br />

als auch für elektronische Rechnungen.<br />

Dabei bedeutet „Echtheit der Herkunft“, dass<br />

die Rechnung auch wirklich vom Rechnungssteller<br />

selbst stammt, d. h., dass die Identität des Rechnungsausstellers<br />

sichergestellt ist ( Authentizität).<br />

„Unversehrtheit des Inhalts“ besagt, dass die<br />

vom Gesetz notwendigen Angaben nicht geändert<br />

wurden (Integrität).

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