E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz
E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz
E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Deutlich wird dies sofort, wenn man exempla<br />
risch den Empfang einer Papierrechnung mit dem<br />
Empfang einer elektronischen Rechnung vergleicht.<br />
So können bei einer durchgängigen elektronischen<br />
Rechnungsabwicklung die Rechnungsdaten direkt<br />
in interne ITSysteme übernommen bzw. elektronisch<br />
an zuständige Ansprechpartner weiter geleitet<br />
werden. Dies hat nicht nur Vorteile für den Rechnungsempfänger,<br />
auch der Rechnungssteller profitiert<br />
in der Regel von einer zügigeren Rechnungsprüfung,<br />
da der Rechnungsbetrag schneller beglichen<br />
werden kann. Zudem kann der Rechnungsempfänger<br />
wegen der kürzeren Bearbeitungszeit häufiger<br />
Skontovorteile nutzen. Im Gegensatz dazu entstehen<br />
bei einer papierhaften Rechnungsabwicklung<br />
neben den Ausgaben für Porto und Papier häufig<br />
unnötige Medienbrüche. Die Folge können zeit und<br />
kostenaufwendige sowie fehleranfällige manuelle<br />
Prozesse sein. Auch dies kann man anhand eines<br />
Beispiels ver deutlichen. Viele Unternehmen<br />
kopieren beim Empfang von Papierrechnungen diese<br />
zunächst und leiten sie dann papierhaft an die<br />
zuständigen Ansprechpartner für die Prüfung und<br />
Freigabe weiter. Anschließend werden die Angaben<br />
auf der Rechnung in Buchhaltungssystemen oder<br />
unter Umständen zusätzlich in weiteren Systemen<br />
(z. B. Zahlungsverkehrssystemen) erfasst. Diese<br />
manuellen Prozessschritte verursachen nicht nur<br />
zeitliche Ver zögerungen und Kosten, es können<br />
auch Fehler beim Abtippen von Rechnungsdaten<br />
passieren. Die Folge sind erneute Verzögerungen,<br />
bis die Fehler geklärt und korrigiert worden sind.<br />
Gegebenenfalls können auch aufgrund der langen<br />
Bearbeitungsdauer keine Skontovorteile für das<br />
Unternehmen genutzt werden.<br />
Je mehr Rechnungen ein Unternehmen erhält<br />
oder verschickt, umso größer ist grundsätzlich der<br />
resultierende Nutzen einer elektronischen Rechnungsabwicklung.<br />
Insbesondere zahlt es sich für<br />
Unternehmen aus, wenn möglichst viele Lieferanten<br />
in die elektronische Rechnungsabwicklung<br />
mit einbezogen werden und ihre Rechnungen elektronisch<br />
an das Unternehmen übermitteln. Deshalb<br />
erwarten immer mehr Unternehmen, dass<br />
ihre Lieferanten elektronische Rechnungen zur<br />
Verfügung stellen und berücksichtigen dies explizit<br />
bei ihrer Lieferantenauswahl. Viele kleine und<br />
mittlere Unternehmen sind daher gefordert, auch<br />
www.ecommerce-leitfaden.de<br />
BEZAHLEN BITTE – EINFACH, SCHNELL UND SICHER!<br />
| 4-59<br />
elektronische Rechnungsprozesse einzusetzen, da<br />
sie sonst Gefahr laufen, von großen Abnehmern<br />
nicht mehr als Lieferanten gelistet zu werden. Um<br />
auch die Vorteile eines elektronischen Rechnungsversandes<br />
bei möglichst vielen Geschäftspartnern<br />
und Kunden zu erzielen, verlangen deshalb einige<br />
Unter nehmen von ihren Kunden, die keine elektronischen<br />
Rechnungen erhalten wollen oder können,<br />
für die Zusendung von Papierrechnungen ein<br />
zusätzliches Entgelt.<br />
Elektronische Rechnungen:<br />
leichter gesagt als getan?<br />
Will man elektronische Rechnungen ver senden<br />
oder auch empfangen, so gilt es einiges zu beachten,<br />
um den rechtlichen Anforderungen zu genügen.<br />
Der Empfänger muss mit dem Empfang von<br />
elektronischen Rechnungen einverstanden sein!<br />
Die elektronische Übermittlung von Rechnungen<br />
setzt die Zustimmung des Empfängers voraus, z. B.<br />
durch eine entsprechende Zustimmungserklärung<br />
oder durch die Anerkennung einer entsprechenden<br />
Klausel in den AGB. Es reicht aber auch aus,<br />
wenn die Zustimmung stillschweigend (z. B. durch<br />
Bezahlung der Rechnung) erfolgt.<br />
Die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit<br />
des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung<br />
müssen über den gesamten Aufbewahrungszeitraum<br />
gewährleistet sein!<br />
Damit vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen<br />
die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer<br />
beim Finanzamt geltend machen können, müssen<br />
die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit<br />
ihres Inhalts sowie die Lesbarkeit über<br />
den gesamten Aufbewahrungszeitraum gewährleistet<br />
sein. Dies gilt sowohl für Papierrechnungen<br />
als auch für elektronische Rechnungen.<br />
Dabei bedeutet „Echtheit der Herkunft“, dass<br />
die Rechnung auch wirklich vom Rechnungssteller<br />
selbst stammt, d. h., dass die Identität des Rechnungsausstellers<br />
sichergestellt ist ( Authentizität).<br />
„Unversehrtheit des Inhalts“ besagt, dass die<br />
vom Gesetz notwendigen Angaben nicht geändert<br />
wurden (Integrität).