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E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz

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Professionelle Partner – Rechtsanwälte und Inkasso-Unternehmen<br />

Für viele Händler kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt oder ein Inkasso­Unternehmen mit dem<br />

Einzug der offenen Forderung zu beauftragen. Der Einzug offener Forderungen nimmt viel Zeit in Anspruch<br />

und erfordert spezifisches Know­how, das nichts mit dem Kerngeschäft eines Händlers zu tun hat.<br />

Weitere mögliche Gründe für die Einschaltung externer Dienstleister können sein, dass Streitigkeiten bei<br />

Einschaltung eines neutralen Dritten häufig weniger emotional geführt werden und dass die vom Kunden<br />

zu begleichenden Kosten des Forderungseinzugs (auch als Beitreibung bezeichnet) im Erfolgsfall leichter<br />

ermittelt werden können als bei einer internen Bearbeitung.<br />

Jeder fünfte Online­Händler, der Inkasso­Maßnahmen einleitet, führt diese selbst durch.<br />

Ja, alle Inkasso-Mandate werden an<br />

externe Dienstleister übergeben<br />

41 %<br />

Übergeben Sie im Falle einer Zahlungsstörung bei Internet-Verkäufen (Rechnung wird nicht rechtzeitig<br />

bezahlt, Lastschriftrückgabe, Chargeback) Inkasso-Mandate an externe Dienstleister?<br />

Abb. 5-18: Inanspruchnahme externer Dienstleister beim Inkasso<br />

Quelle: ibi research (Zahlungsabwicklung im E-Commerce 2011)<br />

Wie Abbildung 5­18 zeigt, beauftragen etwa 80 % der Unternehmen einen externen Dienstleister<br />

mit dem Einzug offener Forderungen. Welche Vorteile die Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister<br />

dem Händler „Risikooptimal“ aus dem Fallbeispiel in Abschnitt 5.2 bietet, wird nachfolgend in dessen<br />

Fortsetzung beschrieben.<br />

www.ecommerce-leitfaden.de<br />

22 %<br />

38 %<br />

KEINE CHANCE OHNE RISIKOMANAGEMENT<br />

| 5-51<br />

Nein, wird selbst gemacht<br />

Ja, teilweise werden Inkasso-Mandate<br />

an externe Dienstleister übergeben

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