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E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz

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2–94 | IM INTERNET VERKAUFEN – ABER RICHTIG!<br />

E-Commerce-Recht – darauf<br />

müssen Online-Händler achten<br />

Im Gespräch mit Dr. Volker Baldus, janolaw, www.janolaw.de<br />

Rechtsanwalt Dr. Volker Baldus arbeitet bei dem Rechtsservice-Anbieter und Leitfadenpartner<br />

janolaw AG und betreut dort den Bereich Internet. Immer mehr Shop-Betreiber nutzen die<br />

anwaltlichen Leistungen von janolaw erfolgreich und kostengünstig für ihr Business. Für<br />

dauerhafte Rechtssicherheit im E-Commerce sorgen der komfortable AGB-Hosting-Service<br />

und die Update-Services für eBay und Amazon.<br />

INTERVIEW<br />

Herr Baldus, Internet-Händler sind mit vielen<br />

gesetzlichen Pflichten konfrontiert. Was versteht<br />

man unter E-Commerce-Recht?<br />

Der Begriff E-Commerce-Recht bezeichnet einen<br />

Querschnitt durch die aktuellen gesetzlichen Vorschriften.<br />

Ganz unterschiedliche Gesetze haben<br />

Bezug zum elektronischen Handel und sind daher<br />

für Online-Händler relevant. Von Bedeutung ist das<br />

Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Tele mediengesetz<br />

(TMG), das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb<br />

(UWG) und zahlreiche Gesetze, die bestimmte<br />

Einzelmaterien regeln, wie beispielsweise die Preisangabenverordnung<br />

(PAngV) oder das Batteriegesetz<br />

(BattG).<br />

Internet-Händler müssen eine Reihe von Pflichtangaben<br />

in ihrem Impressum machen. Welche<br />

Angaben sind unbedingt erforderlich und wo<br />

müssen die Informationen zu finden sein?<br />

Die Impressumspflicht ist in § 5 TMG geregelt.<br />

Der BGH hat entschieden, dass das Impressum mit<br />

höchstens zwei Klicks von der Startseite aus erreichbar<br />

sein muss. Die Informationen sollten unter dem Link<br />

„Impressum“ zu finden sein. Im Impressum sollten<br />

sich Informationen dazu finden, wer die Website<br />

betreibt, bei juristischen Personen muss der oder die<br />

Vertretungsberechtigte benannt werden. Es müssen<br />

der vollständige Vor- und Zu name bzw. die Firma, die<br />

Anschrift, eine E-Mail-Adresse sowie meistens auch<br />

eine Telefonnummer angegeben werden. Wenn eine<br />

Eintragung ins Handelsregister stattgefunden hat,<br />

müssen die Registernummer und das Registergericht<br />

angegeben werden. Die Steuernummer muss auf der<br />

Rechnung angegeben werden, nicht im Impressum.<br />

www.ecommerce-leitfaden.de<br />

Die Umsatzsteueridentifikations nummer muss nur<br />

angegeben werden, wenn eine solche bereits vergeben<br />

worden ist. Es besteht also keine Pflicht, die Umsatzsteueridentifikationsnummer<br />

extra zur Angabe im<br />

Impressum zu beantragen.<br />

Die richtige Angabe der Preise ist immer wieder<br />

Gegenstand von Abmahnungen. Welche Anforderungen<br />

stellt die Preisangabenverordnung?<br />

Die Verordnung verpflichtet Internet-Händler<br />

insbesondere zur Angabe von Endpreisen gegenüber<br />

Verbrauchern, d. h. die Preise müssen inklusive Mehrwertsteuer<br />

und etwaiger sonstiger Preisbestandteile<br />

angezeigt werden. Die Liefer- bzw. Versand kosten<br />

sind getrennt anzugeben. Beim jeweiligen Preis muss<br />

sich ein Hinweis befinden, ob zusätzlich Liefer- und<br />

Versandkosten anfallen und dass Mehrwertsteuer<br />

und andere Preisbestandteile bereits inklusive sind.<br />

Bei bestimmten Waren muss der Unternehmer den<br />

Grundpreis der Ware angeben. Je nach Gewicht der<br />

Ware ist dann der Grundpreis, hochgerechnet auf<br />

eine bestimmte Gewichts- oder Volumenmenge,<br />

anzugeben. Es sind aber nicht alle Waren von den<br />

Regelungen betroffen, denn das Gesetz sieht viele<br />

Ausnahmen vor.<br />

Welche Besonderheiten haben Kleinunternehmer<br />

im Sinne von § 19 UStG zu beachten?<br />

Kleinunternehmer sollten bei den Preisen deutlich<br />

darauf hinweisen, dass aufgrund des Kleinunternehmerstatus<br />

keine Mehrwertsteuer erhoben wird<br />

und diese daher auch nicht auf der Rechnung ausgewiesen<br />

wird.

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