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E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz

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5–46 | KEINE CHANCE OHNE RISIKOMANAGEMENT<br />

Chargeback oder Rücklastschrift – was nun?<br />

Rückgaben von Kreditkartenzahlungen (Chargebacks) oder Lastschriften können auf eine Vielzahl<br />

von Gründen zurückzuführen sein, z. B. auf fehlerhafte Lieferung, Betrug, Beschädigung, falsche oder<br />

fehlende Zahlungsdaten. Welcher dieser Gründe vorliegt, ist leider bei der Lastschrift meistens nicht<br />

unmittelbar erkennbar, da die Händler häufig keine konkreten Rückgabegründe oder Rückgabecodes<br />

von ihren Dienstleistern (z. B. Banken, Zahlungsdienstleistern oder Payment Service Provider) erhalten –<br />

weder im Online­Banking noch z. B. im elektronischen Kontoauszug MT940. Ruft der Online­Händler<br />

allerdings elektronische Kontoauszüge im DTAUS­Format ab (so genannter DTI­Auftrag), ein zwischen<br />

den deutschen Banken vereinbartes Verfahren im bargeldlosen Zahlungsverkehr, so erhält er üblicherweise<br />

entsprechende Rückgabegründe (vgl. Infobox 5­8) zurückgemeldet. Bei Chargebacks können mehr<br />

Rückgabegründe (Reason Codes) angegeben werden, wobei diese jedoch nicht immer eindeutig sind oder<br />

mitunter auch falsch sein können (vgl. Infobox 5­9). Es kann deshalb sinnvoll sein, wenn Sie zunächst<br />

versuchen zu ermitteln, aus welchem Grund die Lastschrift oder Kreditkartenzahlung tatsächlich zurückgebucht<br />

wurde, gegebenenfalls, indem Sie sich mit Ihrem Kunden in Verbindung setzen oder anderweitige<br />

Nachforschungen anstellen.<br />

Rückgabegründe für Lastschriften im deutschen Abbuchungsauftrags-<br />

bzw. Einzugsermächtigungsverfahren<br />

Im Lastschriftabkommen zwischen den Banken wurden die im Folgenden aufgeführten Rückgabegründe<br />

für Lastschriften im deutschen Abbuchungsauftrags­ bzw. Einzugsermächtigungsverfahren festgelegt.<br />

Ruft ein Online­Händler seine elektronischen Kontoauszüge im DTAUS­Format ab (DTI­Auftrag), so werden<br />

ihm üblicherweise, im Falle einer Rückgabe, die zwischen den Banken vereinbarten Rückgabegründe<br />

zurückgemeldet. Der eigentliche Rückgabegrund ist dabei in der letzten Ziffer des entsprechenden<br />

Textschlüssels im Datensatz (Feld C7b) codiert.<br />

Bei einer Rücklastschrift mit dem Textschlüssel 09051 wurde beispielsweise die Lastschrift zurückgegeben,<br />

da das Konto erloschen ist. Die Zahl „09“ des Textschlüssels steht für eine Rücklastschrift<br />

und die Zahl „05“ bedeutet, dass es sich um eine Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren handelt<br />

(„04“ würde für das Abbuchungsauftragsverfahren stehen).<br />

Textschlüsselendung Rückgabegrund (im Klartext)<br />

0 keine Angabe eines Rückgabegrundes (ein Grund könnte z. B. sein, dass<br />

das Konto mangels Deckung oder aufgrund einer Sperrung nicht be­<br />

lastet werden konnte)<br />

1 für „KONTO ERLOSCHEN“<br />

2 für „KTO­NR. FALSCH“ oder „SPARKONTO“ oder „KTO­NR./NAME NICHT IDENTISCH“<br />

3 für „KEIN ABBUCHUNGSAUFTRAG“ oder „KEINE EINZUGSERMÄCHTIGUNG“<br />

4 für „RÜCKRUF“<br />

5 für „WEGEN WIDERSPRUCHS“ (nur möglich bei Rücklastschriften<br />

aus dem Einzugsermächtigungsverfahren)<br />

6 für „CHARGEBACK ANDERE SYSTEME“<br />

Hinweis: Bei der SEPA­Lastschrift (vgl. Abschnitt 7.3) werden andere Rückgabegründe und ­codes<br />

definiert. Näheres hierzu finden Sie in der Anlage 3 des DFÜ­Abkommens, Spezifikation der Datenformate<br />

(vgl. www.ebics.de/index.php?id=77).<br />

www.ecommerce-leitfaden.de<br />

Infobox 5-8: Rücklastschriftgründe im deutschen Abbuchungsauftragsbzw.<br />

Einzugsermächtigungsverfahren<br />

Quelle: Anlage 1 des Abkommens über den Lastschriftverkehr

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