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E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz

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5–14 | KEINE CHANCE OHNE RISIKOMANAGEMENT<br />

Reichen Sie Kreditkartenumsätze und Lastschriften<br />

nach Leistungserbringung zeitnah ein<br />

Bei Kreditkartenzahlungen riskiert der Händler<br />

ein Chargeback, wenn der Umsatz später als<br />

nach 30 Tagen beim kartenherausgebenden Institut<br />

vorgelegt wird (vgl. Reason Codes Nr. 42 bzw.<br />

74 in Infobox 5­9). Um Chargebacks zu vermeiden,<br />

sollte der Umsatz daher immer sofort oder<br />

taggleich online autorisiert und verbucht werden,<br />

sofern die bestellte Ware verfügbar ist. Aber auch<br />

bei Lastschriften steigt bei einer zu späten Einreichung<br />

das Risiko einer Rücklastschrift, da sich der<br />

Kunde eventuell nicht mehr an den Kauf erinnern<br />

kann. Wird der Umsatz andererseits bereits beim<br />

Kunden abgebucht, ohne dass die Ware geliefert<br />

oder eine anderweitige Leistung erbracht wurde,<br />

kann dies ebenfalls zu einer Irritation des Kunden<br />

und in Folge zu einer Rückbelastung führen.<br />

Übermitteln Sie aussagekräftige Angaben für die<br />

Kreditkartenabrechnung / den Kontoauszug<br />

Prüfen Sie, welche Daten auf der Kreditkartenabrechnung<br />

bzw. dem Kontoauszug der Kunden<br />

stehen, wenn diese per Kreditkarte oder Lastschrift<br />

in Ihrem Shop eingekauft haben. Können die<br />

Kunden die Abbuchung Ihrem Shop zuordnen, z. B.,<br />

indem die Domain Ihres Shops auf der Kreditkartenabrechnung<br />

oder dem Kontoauszug aufgeführt<br />

wird? Ist dies bei Kreditkartenzahlungen nicht der<br />

Fall, sprechen Sie Ihre Händlerbank bzw. Ihren<br />

Payment Service Provider darauf an. Lassen Sie<br />

dem Kunden zusätzlich eine Bestätigung der Zahlung<br />

per E­Mail zukommen, da die Kreditkartenabrechnung<br />

dem Karteninhaber oft zeitverzögert zur<br />

Verfügung gestellt wird.<br />

Seien Sie auf Rückfragen vorbereitet<br />

Stellen Sie sicher, dass Sie bei Rückfragen des<br />

Kunden oder bei einer Beleganforderung (Retrieval<br />

Request bzw. Copy Request) zu jeder Abbuchung<br />

genau angeben können, wofür diese erfolgt ist. Mit<br />

einer Beleganforderung können Kreditkarteninhaber<br />

ergänzende Informationen oder Belege (z. B.<br />

Leistungsbelege, Bestellunterlagen) zu einer Belas<br />

tung ihrer Kreditkarte anfordern. Um Rückbelastungen<br />

(Chargebacks) zu vermeiden, müssen auf<br />

einen solchen Retrieval Request hin die folgenden<br />

Daten innerhalb kurzer Zeit zur Verfügung gestellt<br />

www.ecommerce-leitfaden.de<br />

werden können: Datum des Einkaufs und gegebenenfalls<br />

des Versands der Ware, Versandnachweis,<br />

Beschreibung der gelieferten Waren oder erbrachten<br />

Dienstleistungen, Betrag, Autorisierungscode,<br />

sonstige Antwortcodes (z. B. auf die Abfrage der<br />

Kartenprüfnummer, die Adressprüfung oder des<br />

3­D­Secure­Kennworts; vgl. das Interview mit<br />

Joachim Beck, ConCardis), Kreditkartennummer<br />

des Kunden, Ablaufdatum der Karte, Name des<br />

Karteninhabers, Rechnungs­ und Lieferadresse sowie<br />

gegebenenfalls zusätzlich vorhandener Schriftverkehr.<br />

In Einzelfällen kann auch das so genannte<br />

MPI.log (Merchant PlugIn.log) angefordert werden,<br />

das Ihnen von Ihrem Payment Service Provider zur<br />

Verfügung gestellt wird.<br />

Achten Sie auf richtige Rechnungsstellung<br />

Will Ihr Kunde die an Sie gezahlte Umsatzsteu­<br />

er als Vorsteuer abziehen, so muss die Rechnung<br />

zwingend bestimmte Angaben enthalten (vgl. Checkliste<br />

5­1 und zum Thema „Elektronische Rechnungsabwicklung“<br />

Abschnitt 4.3). Fehlen diese Angaben,<br />

kann die Rechnung zurückgewiesen werden.<br />

Wickeln Sie Rücksendungen, Reklamationen oder<br />

Kündigungen schnell und transparent ab<br />

Achten Sie darauf, dass Abbuchungen im Fall<br />

von Rücksendungen, Reklamationen oder Kündigungen<br />

des Kunden rechtzeitig gestoppt werden.<br />

Ist dies nicht möglich, weisen Sie Ihre Kunden ausdrücklich<br />

darauf hin, dass kurzfristig eine Gutschrift<br />

erfolgen wird. Halten Sie dieses Versprechen auch<br />

ein, um Rücklastschriften oder Chargebacks durch<br />

verärgerte Kunden möglichst zu vermeiden.<br />

Bieten Sie eine Hotline für Rückfragen an<br />

Durch ein persönliches Gespräch mit dem<br />

Kunden können Missverständnisse häufig leicht<br />

geklärt und teure Rücksendungen von Waren oder<br />

Rückbelastungen von Lastschrift­ und Kreditkartenzahlungen<br />

vermieden werden. Besonders<br />

wirkungsvoll ist diese Maßnahme, wenn die<br />

Hotline­Nummer auch mit den Umsatzdaten<br />

auf dem Kontoauszug bzw. der Kreditkartenabrechnung<br />

aufgedruckt wird, so dass sich der Kunde<br />

bei Unklarheiten in Bezug auf eine Abbuchung an<br />

Sie wenden kann.

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