E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz
E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz
E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
5–14 | KEINE CHANCE OHNE RISIKOMANAGEMENT<br />
Reichen Sie Kreditkartenumsätze und Lastschriften<br />
nach Leistungserbringung zeitnah ein<br />
Bei Kreditkartenzahlungen riskiert der Händler<br />
ein Chargeback, wenn der Umsatz später als<br />
nach 30 Tagen beim kartenherausgebenden Institut<br />
vorgelegt wird (vgl. Reason Codes Nr. 42 bzw.<br />
74 in Infobox 59). Um Chargebacks zu vermeiden,<br />
sollte der Umsatz daher immer sofort oder<br />
taggleich online autorisiert und verbucht werden,<br />
sofern die bestellte Ware verfügbar ist. Aber auch<br />
bei Lastschriften steigt bei einer zu späten Einreichung<br />
das Risiko einer Rücklastschrift, da sich der<br />
Kunde eventuell nicht mehr an den Kauf erinnern<br />
kann. Wird der Umsatz andererseits bereits beim<br />
Kunden abgebucht, ohne dass die Ware geliefert<br />
oder eine anderweitige Leistung erbracht wurde,<br />
kann dies ebenfalls zu einer Irritation des Kunden<br />
und in Folge zu einer Rückbelastung führen.<br />
Übermitteln Sie aussagekräftige Angaben für die<br />
Kreditkartenabrechnung / den Kontoauszug<br />
Prüfen Sie, welche Daten auf der Kreditkartenabrechnung<br />
bzw. dem Kontoauszug der Kunden<br />
stehen, wenn diese per Kreditkarte oder Lastschrift<br />
in Ihrem Shop eingekauft haben. Können die<br />
Kunden die Abbuchung Ihrem Shop zuordnen, z. B.,<br />
indem die Domain Ihres Shops auf der Kreditkartenabrechnung<br />
oder dem Kontoauszug aufgeführt<br />
wird? Ist dies bei Kreditkartenzahlungen nicht der<br />
Fall, sprechen Sie Ihre Händlerbank bzw. Ihren<br />
Payment Service Provider darauf an. Lassen Sie<br />
dem Kunden zusätzlich eine Bestätigung der Zahlung<br />
per EMail zukommen, da die Kreditkartenabrechnung<br />
dem Karteninhaber oft zeitverzögert zur<br />
Verfügung gestellt wird.<br />
Seien Sie auf Rückfragen vorbereitet<br />
Stellen Sie sicher, dass Sie bei Rückfragen des<br />
Kunden oder bei einer Beleganforderung (Retrieval<br />
Request bzw. Copy Request) zu jeder Abbuchung<br />
genau angeben können, wofür diese erfolgt ist. Mit<br />
einer Beleganforderung können Kreditkarteninhaber<br />
ergänzende Informationen oder Belege (z. B.<br />
Leistungsbelege, Bestellunterlagen) zu einer Belas<br />
tung ihrer Kreditkarte anfordern. Um Rückbelastungen<br />
(Chargebacks) zu vermeiden, müssen auf<br />
einen solchen Retrieval Request hin die folgenden<br />
Daten innerhalb kurzer Zeit zur Verfügung gestellt<br />
www.ecommerce-leitfaden.de<br />
werden können: Datum des Einkaufs und gegebenenfalls<br />
des Versands der Ware, Versandnachweis,<br />
Beschreibung der gelieferten Waren oder erbrachten<br />
Dienstleistungen, Betrag, Autorisierungscode,<br />
sonstige Antwortcodes (z. B. auf die Abfrage der<br />
Kartenprüfnummer, die Adressprüfung oder des<br />
3DSecureKennworts; vgl. das Interview mit<br />
Joachim Beck, ConCardis), Kreditkartennummer<br />
des Kunden, Ablaufdatum der Karte, Name des<br />
Karteninhabers, Rechnungs und Lieferadresse sowie<br />
gegebenenfalls zusätzlich vorhandener Schriftverkehr.<br />
In Einzelfällen kann auch das so genannte<br />
MPI.log (Merchant PlugIn.log) angefordert werden,<br />
das Ihnen von Ihrem Payment Service Provider zur<br />
Verfügung gestellt wird.<br />
Achten Sie auf richtige Rechnungsstellung<br />
Will Ihr Kunde die an Sie gezahlte Umsatzsteu<br />
er als Vorsteuer abziehen, so muss die Rechnung<br />
zwingend bestimmte Angaben enthalten (vgl. Checkliste<br />
51 und zum Thema „Elektronische Rechnungsabwicklung“<br />
Abschnitt 4.3). Fehlen diese Angaben,<br />
kann die Rechnung zurückgewiesen werden.<br />
Wickeln Sie Rücksendungen, Reklamationen oder<br />
Kündigungen schnell und transparent ab<br />
Achten Sie darauf, dass Abbuchungen im Fall<br />
von Rücksendungen, Reklamationen oder Kündigungen<br />
des Kunden rechtzeitig gestoppt werden.<br />
Ist dies nicht möglich, weisen Sie Ihre Kunden ausdrücklich<br />
darauf hin, dass kurzfristig eine Gutschrift<br />
erfolgen wird. Halten Sie dieses Versprechen auch<br />
ein, um Rücklastschriften oder Chargebacks durch<br />
verärgerte Kunden möglichst zu vermeiden.<br />
Bieten Sie eine Hotline für Rückfragen an<br />
Durch ein persönliches Gespräch mit dem<br />
Kunden können Missverständnisse häufig leicht<br />
geklärt und teure Rücksendungen von Waren oder<br />
Rückbelastungen von Lastschrift und Kreditkartenzahlungen<br />
vermieden werden. Besonders<br />
wirkungsvoll ist diese Maßnahme, wenn die<br />
HotlineNummer auch mit den Umsatzdaten<br />
auf dem Kontoauszug bzw. der Kreditkartenabrechnung<br />
aufgedruckt wird, so dass sich der Kunde<br />
bei Unklarheiten in Bezug auf eine Abbuchung an<br />
Sie wenden kann.