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E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz

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Zahlungsverkehr vor und nach der Einführung von SEPA<br />

Zahlungsverkehr vor der SEPA­Einführung<br />

Madrid<br />

Inlandszahlungsverkehr<br />

Spanische Überweisung<br />

und Lastschrift<br />

Zahlungsverkehr nach der SEPA­Einführung<br />

Abb. 7-9: Zahlungsverkehr vor und nach der Einführung von SEPA<br />

Quelle: ibi research / Deutsche Bank 2012<br />

Auslandszahlungsverkehr<br />

Auslandsüberweisung<br />

Auslandslastschrift<br />

nicht möglich<br />

Berlin<br />

Inlandszahlungsverkehr<br />

Deutsche Überweisung<br />

und Lastschrift<br />

Barcelona Regensburg<br />

Madrid<br />

SEPA<br />

Überweisung und Lastschrift<br />

Berlin<br />

Barcelona Regensburg<br />

www.europeanpaymentscouncil.eu finden sich die<br />

wichtigsten Informationen rund um SEPA.<br />

Die Umsetzung von SEPA im Bereich der Überweisungen<br />

und Lastschriften erfolgt zunächst parallel<br />

zu den bestehenden nationalen Überweisungsund<br />

Lastschriftverfahren. So kann bereits seit<br />

Januar 2008 die SEPA­Überweisung sowohl für<br />

nationale als auch für grenzüberschreitende Zahlungen<br />

genutzt werden. Von allen Kreditinstituten<br />

in den Euroländern, die für den Verbraucher Lastschriften<br />

in dem jeweiligen nationalen Verfahren<br />

einlösen, muss die SEPA­Lastschrift seit November<br />

2010 unterstützt werden. Die restlichen EU­Staaten<br />

haben Zeit bis zum 31. Oktober 2016.<br />

Ein wesentlicher Unterschied der SEPA­Zahlungsverfahren<br />

gegenüber den bestehenden deutschen<br />

Verfahren ist, dass statt der Kontonummer<br />

und der Bankleitzahl die IBAN (International Bank<br />

Account Number) und derzeit auch der BIC (Business<br />

Identifier Code) des Zahlungsempfängers (bei<br />

der SEPA­Überweisung) bzw. des Zahlungspflichtigen<br />

(bei der SEPA­Lastschrift) angegeben werden<br />

müssen (vgl. Infobox 7­5).<br />

www.ecommerce-leitfaden.de<br />

GESCHÄFTE OHNE GRENZEN – IM AUSLAND VERKAUFEN<br />

| 7-25<br />

Allerdings reicht ab 1. Februar 2016 für alle<br />

Zahlungen alleine die IBAN in der Kunden­Bank­<br />

Beziehung aus. Die verpflilchtende Angabe des BIC<br />

entfällt somit für SEPA­Zahlungen und ist somit<br />

optional („BIC optional“). Für rein nationale Zahlungen<br />

gilt dies schon ab dem 1. Februar 2014.<br />

Zudem wird das bisher für Zahlungsaufträge gebräuchliche<br />

DTA­Datenformat durch ein XML­Datenformat,<br />

UNIversal Financial Industry message<br />

scheme (UNIFI, ISO 20022), abgelöst.<br />

Um Kunden die Umstellung auf die SEPA­<br />

Verfahren zu erleichtern, dürfen in Deutschland<br />

bis zum 1. Februar 2016 Banken Verbrauchern<br />

kostenlose Konvertierungsdienstleistungen zur<br />

Verfügung stellen, die es ermöglichen, die bisherigen<br />

Kontonummern und Bankleitzahlen bei inländischen<br />

Zahlungsvorgängen weiter zu nutzen.<br />

Eine gesetzliche Verpflichtung, diesen Service anzubieten,<br />

besteht nicht. Es ist allerdings davon auszugehen,<br />

dass aus Service­ und Prestige gründen<br />

die meisten Banken diese Hilfestellung in der Übergangsfrist<br />

anbieten werden.

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