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E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz

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7–12 | GESCHÄFTE OHNE GRENZEN – IM AUSLAND VERKAUFEN<br />

Rechtsanwalt Dr. Volker Baldus arbeitet bei dem Rechtsservice-Anbieter und Leitfadenpartner<br />

janolaw AG und betreut dort den Bereich Internet. Immer mehr Shop-Betreiber nutzen die<br />

anwaltlichen Leistungen von janolaw erfolgreich und kostengünstig für ihr Business.<br />

Für dauerhafte Rechtssicherheit im E-Commerce sorgen der komfortable<br />

AGB-Hosting-Service und die Update-Services für eBay und Amazon.<br />

INTERVIEW<br />

Online-Handel mit dem Ausland –<br />

alles was recht ist!<br />

Im Gespräch mit Dr. Volker Baldus, janolaw, www.janolaw.de<br />

Herr Baldus, im grenzenlosen Internet müsste<br />

mit dem richtigen Produkt doch auch ein gren-<br />

zenloser Umsatz möglich sein. Stehen dem Shop-<br />

Betreiber etwa rechtliche Hürden „Made in<br />

Germany“ im Wege?<br />

Ja, aber auch z. B. Hürden „Made in France“ oder<br />

„Made in Spain“, wenn man sich zunächst einmal auf<br />

die EU beschränkt. Es ist politisch zwar gewollt, dass<br />

der Kunde sich seine Waren und Dienstleistungen<br />

auf einem europäischen Markt aussuchen kann.<br />

Mehr Angebote sollen zu mehr Konkurrenz und damit<br />

im Endeffekt zu besseren und günstigeren Produkten<br />

führen. Zölle und ähnliche Beschränkungen<br />

wurden bereits abgeschafft, um einen freien Warenverkehr<br />

zu gewährleisten. Man konnte sich aber bislang<br />

noch nicht auf ein gemeinsames europäisches<br />

Verbraucherrecht einigen. Die Umsetzung von europäischen<br />

Richtlinien in den Mitgliedstaaten führte<br />

zwar dazu, dass innerhalb der EU ein vergleichbares<br />

Verbraucherschutzniveau herrscht. Nahezu jeder<br />

Mitgliedstaat hat aber die Umsetzungsspielräume genutzt<br />

und länderspezifische Sonderregeln verabschiedet.<br />

Bei internationalen Rechtsstreitigkeiten geht es<br />

oft um Details, in die sich alle Beteiligten dann erst<br />

einmal einarbeiten müssten. Und diese schwer überschaubare<br />

Rechtslage blockiert natürlich den Online-<br />

Handel mit ausländischen Kunden.<br />

Können Sie die Problematik an einem Beispiel<br />

erläutern?<br />

Ein anschauliches Beispiel ist das Widerrufsrecht,<br />

über das jeder deutsche Shop-Betreiber seinen<br />

Kunden belehren muss. Die meisten Shop-Betreiber<br />

www.ecommerce-leitfaden.de<br />

nutzen dafür einen Mustertext, den der deutsche Gesetzgeber<br />

zur freiwilligen Nutzung bereitgestellt hat.<br />

Das dem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht bei<br />

Fernabsatzverträgen basiert auf einer europäischen<br />

Richtlinie, die den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung<br />

ins nationale Recht Spielräume zugestand. Als<br />

Folge sieht das deutsche Widerrufsrecht z. B. eine<br />

Widerrufsfrist von 14 Tagen (bzw. einem Monat)<br />

vor, in anderen Ländern gelten hingegen Widerrufsfristen<br />

zwischen 7 und 15 Tagen. Da die deutsche<br />

Wertersatzregelung bereits vom Europäischen Gerichtshof<br />

(EuGH) beanstandet wurde, kann man<br />

den Mustertext nicht einfach nur in die jeweiligen<br />

Landessprachen übersetzen und dann blind auf die<br />

Rechtmäßigkeit vertrauen.<br />

Welches Recht findet Anwendung, wenn z. B. ein<br />

Verbraucher aus Frankreich in einem deutschen<br />

Shop Waren bestellt?<br />

Diese Frage ist nicht so leicht zu beantworten. Zunächst<br />

muss geprüft werden, ob sich in den AGB eine<br />

Rechtswahlklausel (z. B. „Der Vertrag unterliegt deutschem<br />

Recht, soweit nicht ...“) befindet. Das Gesetz<br />

lässt bei Verträgen mit Verbrauchern eine Rechtswahl<br />

zu, solange den Käufern dadurch nicht die zwingenden<br />

Verbraucherschutzvorschriften des Heimatrechts<br />

entzogen werden. Ist keine Rechtswahlklausel<br />

vorhanden, muss im zweiten Schritt geprüft werden,<br />

ob sich der Shop an Kunden im Ausland „ausrichtet“.<br />

Wenn diese Ausrichtung bejaht werden kann,<br />

gilt auch das Heimatrecht des Käufers. Ansonsten<br />

gilt bei Kaufverträgen das Recht des Staates, in dem<br />

der Verkäufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

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