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E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz

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Im Kreditkartengeschäft beteiligte Akteure<br />

Acquirer<br />

Ein Acquirer ist ein Unternehmen, das Akzeptanzstellen (z. B. Läden, Web­Shops, Call Center) für<br />

Kreditkartenzahlungen akquiriert und Kreditkartenakzeptanzverträge abschließt. Acquirer benötigen für<br />

ihre Tätigkeit von der entsprechenden Kartenorganisation (z. B. MasterCard, Visa, American Express) eine<br />

Lizenz.<br />

Issuer<br />

Ein Issuer ist ein Unternehmen, das die Kreditkarte an den Kunden herausgibt. In der Regel handelt es<br />

sich dabei um die Bank des Kunden, bei der er die Kreditkarte beantragt hat.<br />

Payment Service Provider<br />

Ein Payment Service Provider (PSP) ist ein Unternehmen, das umfangreiche Zahlungsdienstleistungen<br />

anbietet, wie etwa die Übermittlung von Kreditkarten­ und sonstigen Zahlungsdaten und damit die Anbindung<br />

von Online­Shops zur elektronischen Abwicklung von Zahlungstransaktionen ermöglicht.<br />

Vertragsunternehmen<br />

Ein Vertragsunternehmen ist ein Unternehmen (Händler), das sich zur Akzeptanz der Kreditkarte als<br />

Zahlungsmittel verpflichtet und hierzu mit dem Acquirer einen Kreditkartenakzeptanzvertrag schließt.<br />

Der Kreditkartenakzeptanzvertrag ist die rechtliche Grundlage für Kreditkartenzahlungen und enthält<br />

Bestimmungen, wie Prüfpflichten des Händlers bei der Entgegennahme von Kreditkartendaten, Umgang<br />

mit Kreditkartendaten und Höhe von Entgelten.<br />

Infobox 4-8: Akteure im Kreditkartengeschäft<br />

Sollten Sie bereits eine VU­ bzw. VP­Nummer zur Abrechnung von Umsätzen aus einem Ladengeschäft<br />

oder aus Telefon­ bzw. Mail­Order­Geschäften (so genannten MOTO­Geschäften) besitzen, so benötigen<br />

Sie zur Abrechnung von E­Commerce­Umsätzen eine weitere VU­ bzw. VP­Nummer. Pro Vertriebskanal ist<br />

eine eigene Nummer notwendig.<br />

Inhalt des Kreditkartenakzeptanzvertrags ist unter anderem das Entgelt (Disagio), das bei Umsatzauszahlungen<br />

auf ein Kontokorrentkonto Ihrer Hausbank vom Acquirer einbehalten wird. Die Höhe der Gebühr<br />

wird in der Regel prozentual am Umsatz bemessen und ist im Wesentlichen von Ihrer Unternehmenssituation<br />

(z. B. Branche) abhängig. Dazu wird Ihnen ein so genannter Merchant Category Code (MCC) zugeordnet,<br />

eine von den Kreditkartenunternehmen entwickelte Branchen­ bzw. Unternehmensklassifikation.<br />

Ebenso wird im Akzeptanzvertrag geregelt, in welchen Abständen (z. B. täglich, wöchentlich, monatlich)<br />

die Kreditkartenumsätze vom Acquirer ausbezahlt werden und Ihnen damit liquiditätswirksam für den<br />

Zahlungsverkehr (z. B. zur Bezahlung Ihrer Lieferanten) zur Verfügung stehen.<br />

Abbildung 4­19 zeigt die an Kreditkartenzahlungen beteiligten Parteien und gibt einen Überblick über<br />

deren Beziehungen zueinander.<br />

www.ecommerce-leitfaden.de<br />

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