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E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz

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Voraussetzungen für das Angebot von Zahlungsverfahren<br />

Um als Händler Zahlungen entgegennehmen zu können, sind je nach Zahlungsverfahren unterschied­<br />

liche Voraussetzungen zu erfüllen.<br />

Beim Angebot der Vorkassezahlung und dem Rechnungskauf im Online­Handel sind bis auf die<br />

Existenz eines entsprechenden Bankkontos an sich keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.<br />

Bei einer Überweisung des Geldbetrags vor oder nach der Lieferung (Vorkasseverfahren bzw.<br />

Zahlung per Rechnung) sind neben der Existenz entsprechender Bankkonten keine besonderen Voraussetzungen<br />

erforderlich.<br />

Möchten Sie Lastschriften über das deutsche Einzugsermächtigungsverfahren einreichen, so müssen<br />

Sie mit Ihrer Bank zuvor eine Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschriften abschließen.<br />

Diese wird auch als Inkasso­Vereinbarung bezeichnet. Danach können Sie fällige Beträge per<br />

Lastschrift bei Ihrer Bank zum Einzug bei Ihren Kunden einreichen. Darüber hinaus muss Ihnen gemäß<br />

des Abkommens über den Lastschriftverkehr normalerweise eine schriftliche Einzugsermächtigung des<br />

Kunden vorliegen (Ausnahmen hiervon sind in Anlage 3 des Abkommens aufgeführt). Im Rahmen der Vereinheitlichung<br />

des europäischen Zahlungsverkehrsraums SEPA gibt es seit 2009 das SEPA­Lastschriftverfahren.<br />

Dieses wird ab dem 1. Februar 2014 das deutsche sowie alle anderen im SEPA­Raum verwendeten<br />

nationalen Lastschriftverfahren vollständig ablösen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in Kapitel 7.<br />

Voraussetzungen für Lastschriftzahlungen und beteiligte Akteure<br />

Bank des<br />

Kunden<br />

Kunde<br />

Girovertrag<br />

Lastschriftabkommen<br />

Einzugsermächtigung<br />

Abb. 4-17: Rahmenbedingungen für Lastschriftzahlungen (Einzugsermächtigungsverfahren)<br />

www.ecommerce-leitfaden.de<br />

BEZAHLEN BITTE – EINFACH, SCHNELL UND SICHER!<br />

| 4-37<br />

Vereinbarung über den<br />

Einzug von Forderungen<br />

durch Lastschriften<br />

(Inkasso-Vereinbarung)<br />

Bank des<br />

Händlers<br />

Händler

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