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E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz

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Um Sie als Händler besser vor Betrügern<br />

zu schützen, wurden von den<br />

Kreditkartenunternehmen zusätz liche<br />

Sicherheitsmechanismen für<br />

den Online-Handel entwickelt.<br />

Joachim Beck, ConCardis<br />

derseite der Karte (vierstellig) aufgedruckt. Für Betrüger<br />

ist es weitaus schwieriger, in den Besitz der<br />

Kartenprüfnummer einer Kreditkarte zu gelangen.<br />

Im Gegensatz zur Kreditkartennummer und dem<br />

Gültigkeitsdatum ist diese nicht im Magnetstreifen<br />

der Karte gespeichert oder auf Kreditkartenabrechnungen<br />

oder Zahlungsbelegen enthalten. Die vom<br />

Kunden angegebene Kartenprüfnummer wird mit<br />

den übrigen Kreditkartendaten an den Kartenherausgeber<br />

übermittelt, der die Richtigkeit der Nummer<br />

prüft und das Ergebnis mit der Autorisierungsantwort<br />

an den Händler zurückmeldet.<br />

Mithilfe des Address Verification Service lässt sich<br />

prüfen, ob die angegebene Lieferanschrift mit der<br />

Anschrift des Kreditkarteninhabers übereinstimmt.<br />

Der Kartenherausgeber vergleicht dazu die ihm vom<br />

Händler übermittelte Lieferanschrift mit der Anschrift,<br />

an die die Kreditkartenabrechnung versandt<br />

wird. Bei MasterCard und Visa ist dieser Service nur<br />

für Kreditkarten verfügbar, die z. B. in den USA herausgegeben<br />

wurden, American Express bietet den<br />

Address Verification Service für alle Karten an.<br />

MasterCard SecureCode und Verified by Visa<br />

nutzen beide das so genannte 3-D-Secure-Protokoll.<br />

Setzt ein Händler diese Verfahren ein, so wird nach<br />

Angabe der Kreditkartendaten durch den Kunden<br />

zunächst geprüft, ob der Kunde von seiner Bank ein<br />

www.ecommerce-leitfaden.de<br />

KEINE CHANCE OHNE RISIKOMANAGEMENT<br />

| 5-21<br />

geheimes Kennwort zu seiner Kreditkarte erhalten<br />

hat. Ist dies der Fall, wird der Kunde zur Eingabe seines<br />

Kennworts aufgefordert, das anschließend durch<br />

den Kartenherausgeber verifiziert wird. Bei positivem<br />

Ergebnis ist der Händler vor Chargebacks mit der<br />

Begründung geschützt, die Kreditkartendaten seien<br />

von Betrügern missbraucht worden (vgl. die Charge-<br />

back Reason Codes 37 und 63 bei MasterCard sowie<br />

83 und 75 bei Visa in Infobox 5-9). Hat der<br />

Kunde kein Kennwort von seiner Bank erhalten,<br />

wird er nicht zur Kennworteingabe aufgefordert. Der<br />

Händler kann Chargebacks mit den Reason Codes<br />

37 und 63 bzw. 83 und 75 aber in der Regel dennoch<br />

zurückweisen, wenn er die Verfahren einsetzt<br />

( Haftungsumkehr). Von dieser Regel existieren nur<br />

einige wenige Ausnahmen, die bestimmte vorausbezahlte<br />

Kreditkarten (Prepaid-Kreditkarten) und<br />

bestimmte Transaktionen mit Firmenkreditkarten<br />

betreffen. Aufgrund des verbesserten Schutzes vor<br />

Chargebacks empfehlen wir grundsätzlich allen<br />

Händlern, die Verfahren im Internet einzusetzen.

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