E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz
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4–56 | BEZAHLEN BITTE – EINFACH, SCHNELL UND SICHER!<br />
4.3 Schluss mit Papier und Zettelwirtschaft<br />
– Rechnungen<br />
elektronisch abwickeln<br />
Viele Online-Händler befassen sich intensiv damit, ihre Geschäftsprozesse zu optimieren,<br />
um beispielsweise Bearbeitungszeiten und Kosten einzusparen sowie Fehler zu reduzieren.<br />
Besonders die häufig noch manuellen und papierhaften Prozesse in den Bereichen der<br />
Rechnungsstellung und des Rechnungsempfangs lassen hier hohe Einsparpotenziale erwarten.<br />
Aus diesem Grunde versuchen immer mehr Unternehmen ihre Rechnungsprozesse verstärkt<br />
elektronisch abzuwickeln (so genannte elektronische Rechnungsabwicklung), auch wenn<br />
Papierrechnungen weiterhin dominieren. Wichtiges Grundlagenwissen zu elektronischen<br />
Rechnungen und deren Abwicklung, mögliche Vorteile, aber auch die mit ihr verbundenen<br />
Herausforderungen und Stolpersteine, werden im Folgenden und im Interview mit Steuerberater<br />
Peter tom Suden aufgezeigt.<br />
Was sind denn eigentlich (elektronische) Rechnungen – und überhaupt:<br />
muss man eine Rechnung ausstellen?<br />
Als „Rechnung“ werden nach dem deutschen<br />
Steuerrecht Dokumente bezeichnet, mit denen Lieferungen<br />
oder sonstige Leistungen physischer oder<br />
nichtphysischer Art monetär abgerechnet werden.<br />
Dabei ist es übrigens egal, ob das Dokument auch<br />
den Namen „Rechnung“ trägt. Zu beachten ist außerdem,<br />
dass Dokumente wie Lieferscheine keine<br />
Rechnungen im Sinne des Steuerrechts darstellen.<br />
Gemäß dem Umsatzsteuergesetz (UStG) und der<br />
UmsatzsteuerDurchführungsverordnung (UStDV)<br />
sind Unternehmen in der Regel verpflichtet, nach<br />
Ausführung einer Leistung innerhalb von sechs<br />
Monaten, eine gesetzeskonforme Rechnung auszustellen.<br />
Spezielle Ausnahmen von der Verpflichtung,<br />
wenn z. B. bestimmte Umsätze steuerbefreit<br />
sind, sind im UStG geregelt (§ 4 Nr. 8 bis 28).<br />
Konkret bedeutet dies nach § 14 UStG, dass ein<br />
Unternehmer, welcher einen Umsatz an einen anderen<br />
Unternehmer für dessen Unternehmen oder<br />
an eine juristische Person, die selbst nicht Unternehmer<br />
ist, ausführt, verpflichtet ist, eine Rechnung<br />
auszustellen. Führt ein Unternehmer eine steuerpflichtige<br />
Werklieferung oder sonstige Leistung im<br />
Zusammenhang mit einem Grundstück aus, ist er<br />
auch verpflichtet, eine Rechnung an Nichtunternehmen<br />
auszustellen. In beiden Fällen muss er innerhalb<br />
von sechs Monaten nach Ausführung der<br />
Leistung die Rechnung ausgestellt haben. Handelt<br />
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es sich jedoch um andere als die schon genannten<br />
Leistungsarten, ist er dazu nicht verpflichtet – jedoch<br />
berechtigt – eine Rechnung an Nichtunternehmen<br />
(z. B. Privatpersonen) auszustellen.<br />
Eine ausgestellte Rechnung, egal ob elektronisch<br />
oder papierhaft, muss bestimmte Angaben (vgl.<br />
Checkliste 51) enthalten, wenn sie umsatzsteuerkonform<br />
sein soll. Nur dann kann ein vorsteuerabzugsberechtigter<br />
Rechnungsempfänger einen Vorsteuerabzug<br />
geltend machen.<br />
Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie bei<br />
V erkäufen an Privatkunden mit Ausnahme der obigen<br />
Regelungen aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen<br />
nicht verpflichtet sind, überhaupt eine Rechnung<br />
bzw. eine den gesetzlichen Ansprüchen genügende<br />
Rechnung auszustellen. Daher entfallen auch die<br />
zwingend notwendigen Angaben gemäß Umsatzsteuergesetz.<br />
Für Händler bedeutet dies, dass es bei<br />
einem Verkauf an Privatkunden keine Ausstellungspflicht<br />
und keine Formvorschrift gibt. Allerdings gilt<br />
es hierbei zu beachten, dass nach § 286 des Bürgerlichen<br />
Gesetzbuches (BGB) kein Verzug eintritt, wenn<br />
keine förmliche Abrechnung (Rechnung) über die<br />
Leistung erfolgt ist. Somit kann der Leistende den<br />
Kunden, wenn dieser nicht zahlt, auch nicht mahnen<br />
oder auf Zahlung verklagen, da die Abrechnungsgrundlage<br />
und damit die Basis für die Forderung fehlt.<br />
Abgesehen von den rechtlichen Aspekten ist es emp