31.12.2012 Aufrufe

E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz

E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz

E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

4–56 | BEZAHLEN BITTE – EINFACH, SCHNELL UND SICHER!<br />

4.3 Schluss mit Papier und Zettelwirtschaft<br />

– Rechnungen<br />

elektronisch abwickeln<br />

Viele Online-Händler befassen sich intensiv damit, ihre Geschäftsprozesse zu optimieren,<br />

um beispielsweise Bearbeitungszeiten und Kosten einzusparen sowie Fehler zu reduzieren.<br />

Besonders die häufig noch manuellen und papierhaften Prozesse in den Bereichen der<br />

Rechnungsstellung und des Rechnungsempfangs lassen hier hohe Einsparpotenziale erwarten.<br />

Aus diesem Grunde versuchen immer mehr Unternehmen ihre Rechnungsprozesse verstärkt<br />

elektronisch abzuwickeln (so genannte elektronische Rechnungsabwicklung), auch wenn<br />

Papierrechnungen weiterhin dominieren. Wichtiges Grundlagenwissen zu elektronischen<br />

Rechnungen und deren Abwicklung, mögliche Vorteile, aber auch die mit ihr verbundenen<br />

Herausforderungen und Stolpersteine, werden im Folgenden und im Interview mit Steuerberater<br />

Peter tom Suden aufgezeigt.<br />

Was sind denn eigentlich (elektronische) Rechnungen – und überhaupt:<br />

muss man eine Rechnung ausstellen?<br />

Als „Rechnung“ werden nach dem deutschen<br />

Steuerrecht Dokumente bezeichnet, mit denen Lieferungen<br />

oder sonstige Leistungen physischer oder<br />

nicht­physischer Art monetär abgerechnet werden.<br />

Dabei ist es übrigens egal, ob das Dokument auch<br />

den Namen „Rechnung“ trägt. Zu beachten ist außerdem,<br />

dass Dokumente wie Lieferscheine keine<br />

Rechnungen im Sinne des Steuerrechts darstellen.<br />

Gemäß dem Umsatzsteuergesetz (UStG) und der<br />

Umsatzsteuer­Durchführungsverordnung (UStDV)<br />

sind Unternehmen in der Regel verpflichtet, nach<br />

Ausführung einer Leistung innerhalb von sechs<br />

Monaten, eine gesetzeskonforme Rechnung auszustellen.<br />

Spezielle Ausnahmen von der Verpflichtung,<br />

wenn z. B. bestimmte Umsätze steuerbefreit<br />

sind, sind im UStG geregelt (§ 4 Nr. 8 bis 28).<br />

Konkret bedeutet dies nach § 14 UStG, dass ein<br />

Unternehmer, welcher einen Umsatz an einen anderen<br />

Unternehmer für dessen Unternehmen oder<br />

an eine juristische Person, die selbst nicht Unternehmer<br />

ist, ausführt, verpflichtet ist, eine Rechnung<br />

auszustellen. Führt ein Unternehmer eine steuerpflichtige<br />

Werklieferung oder sonstige Leistung im<br />

Zusammenhang mit einem Grundstück aus, ist er<br />

auch verpflichtet, eine Rechnung an Nichtunternehmen<br />

auszustellen. In beiden Fällen muss er innerhalb<br />

von sechs Monaten nach Ausführung der<br />

Leistung die Rechnung ausgestellt haben. Handelt<br />

www.ecommerce-leitfaden.de<br />

es sich jedoch um andere als die schon genannten<br />

Leistungsarten, ist er dazu nicht verpflichtet – jedoch<br />

berechtigt – eine Rechnung an Nichtunternehmen<br />

(z. B. Privatpersonen) auszustellen.<br />

Eine ausgestellte Rechnung, egal ob elektronisch<br />

oder papierhaft, muss bestimmte Angaben (vgl.<br />

Checkliste 5­1) enthalten, wenn sie umsatzsteuerkonform<br />

sein soll. Nur dann kann ein vorsteuerabzugsberechtigter<br />

Rechnungsempfänger einen Vorsteuerabzug<br />

geltend machen.<br />

Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie bei<br />

V erkäufen an Privatkunden mit Ausnahme der obigen<br />

Regelungen aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen<br />

nicht verpflichtet sind, überhaupt eine Rechnung<br />

bzw. eine den gesetzlichen Ansprüchen genügende<br />

Rechnung auszustellen. Daher entfallen auch die<br />

zwingend notwendigen Angaben gemäß Umsatzsteuergesetz.<br />

Für Händler bedeutet dies, dass es bei<br />

einem Verkauf an Privatkunden keine Ausstellungspflicht<br />

und keine Formvorschrift gibt. Allerdings gilt<br />

es hierbei zu beachten, dass nach § 286 des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuches (BGB) kein Verzug eintritt, wenn<br />

keine förmliche Abrechnung (Rechnung) über die<br />

Leistung erfolgt ist. Somit kann der Leistende den<br />

Kunden, wenn dieser nicht zahlt, auch nicht mahnen<br />

oder auf Zahlung verklagen, da die Abrechnungsgrundlage<br />

und damit die Basis für die Forderung fehlt.<br />

Abgesehen von den rechtlichen Aspekten ist es emp­

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!