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E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz

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5–62 | KEINE CHANCE OHNE RISIKOMANAGEMENT<br />

Unbekannt verzogen – was nun?<br />

Die außergerichtliche oder gerichtliche Beitrei­<br />

bung einer offenen Forderung kann natürlich nur<br />

dann zum Erfolg führen, wenn Ihnen die aktuelle<br />

Adresse des Kunden bekannt ist. Was aber, wenn<br />

eine Zahlungserinnerung oder ein Mahnschreiben<br />

mit dem Vermerk zurückkommt: „Unbekannt verzogen“?<br />

Dass ein Mahnschreiben an die beim Kauf angegebene<br />

Anschrift nicht mehr zustellbar ist, kommt<br />

leider recht häufig vor: Etwa 10 % der Deutschen<br />

ziehen Schätzungen zufolge durchschnittlich jedes<br />

Jahr um, Kunden mit geringer Bonität sogar dreimal<br />

so oft wie zahlungskräftige Kunden. Und gerade<br />

diese Kunden „vergessen“ häufig, Ihnen ihre<br />

aktuelle Anschrift mitzuteilen bzw. einen Nachsendeantrag<br />

bei den Postdienstleistern zu stellen. Erfahrungen<br />

von Inkasso­Unternehmen zeigen, dass<br />

etwa 15 % der privaten Schuldner versuchen, den<br />

Forderungen ihrer Gläubiger durch einen Umzug zu<br />

entgehen.<br />

Abb. 5-21: In Anspruch genommene Möglichkeiten der Anschriftenermittlung<br />

Quelle: ibi research (Zahlungsabwicklung im E-Commerce 2011)<br />

Was können Sie also tun, wenn eine Mahnung<br />

nicht zustellbar ist? Zunächst sollten Sie versuchen,<br />

telefonisch oder per E­Mail mit dem Kunden Kontakt<br />

aufzunehmen (vgl. die Empfehlung „Erheben<br />

Sie vollständige Kundendaten“ in Abschnitt 5.2),<br />

um den benötigten Zeitaufwand hierfür möglichst<br />

gering zu halten. Vielleicht haben Sie Glück, und<br />

die bisherige Festnetznummer wurde an die neue<br />

Anschrift mitgenommen. Die Handy­Nummer und<br />

die E­Mail­Adresse bleiben bei einem Umzug teilweise<br />

unverändert. So können Sie schnell klären,<br />

ob es sich tatsächlich um ein Versehen des Kunden<br />

gehandelt hat.<br />

Führen aber diese Möglichkeiten nicht zum Erfolg,<br />

lohnt sich häufig eine kostenpflichtige Anfrage<br />

an eine Auskunftei unter der Ihnen bekannten<br />

Anschrift Ihres Kunden. Liegt der Auskunftei die<br />

neue Anschrift bereits vor, bekommen Sie diese bei<br />

berechtigtem Interesse mitgeteilt.<br />

Nur gut ein Drittel der Händler versucht, unbekannt verzogene Schuldner über das Einwohnermeldeamt<br />

zu ermitteln.<br />

Wie gehen Sie vor, wenn ein Schuldner unter der Ihnen bekannten Anschrift nicht mehr ermittelbar ist?<br />

59 % Es wird eine Recherche per Internet / Telefon durchgeführt<br />

48 % Es wird ein externer Dienstleister mit dem Einzug der Forderung beauftragt<br />

34 % Es wird eine Anfrage an das Einwohnermeldeamt gestellt<br />

26 % Es wird bei einer Auskunftei oder sonstigen Adressdatenbank angefragt<br />

8 % Es werden Ermittlungen am Wohnort des Kunden durchgeführt<br />

5 % Die Anschrift wird auf eine externe Überwachungsliste eines Dienstleisters gesetzt<br />

2 % Sonstiges Vorgehen<br />

www.ecommerce-leitfaden.de

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