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E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz

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Es empfiehlt sich derzeit, für jedes Land einen<br />

eigenen Shop in der jeweiligen Landessprache<br />

einzurichten und von einem Fachmann<br />

kontrollieren zu lassen.<br />

Dr. Volker Baldus, janolaw<br />

Woran erkennt man, ob sich der Shop auch an<br />

Kunden im Ausland richtet?<br />

Das Gesetz gibt keine festen Kriterien vor, d. h.<br />

der Rechtsbegriff „ausrichten“ muss ausgelegt werden.<br />

Der EuGH hat im Zusammenhang mit der Frage<br />

nach dem zuständigen Gericht, bei der sich die<br />

gleiche Problematik stellt, einige Anhaltspunkte genannt.<br />

Danach kann man von einer internationalen<br />

Ausrichtung ausgehen, wenn der Händler seine Ware<br />

in mehreren namentlich benannten Mitgliedstaaten<br />

anbietet. Weitere Indizien sind die Angabe von Telefonnummern<br />

mit internationaler Vorwahl, die Verwendung<br />

eines neutralen Domainnamens wie „.com“,<br />

„.eu“ oder gar eines Länder-Domainnamens wie „.at“<br />

(für Österreich) oder „.fr“ (für Frankreich). Auch die<br />

Verwendung einer anderen Sprache oder Währung<br />

(z. B. britisches Pfund) sind deutliche Anhaltspunkte<br />

für einen grenzüberschreitenden Handel.<br />

Man liest häufig, dass der deutsche Verbraucherschutz<br />

im europäischen Vergleich sehr hoch sei.<br />

Sollten sich ausländische Kunden dann nicht<br />

über die Rechtswahl freuen?<br />

Dies ist ein wichtiger Aspekt. Der hohe Verbraucherschutz<br />

in Deutschland bringt im Gegenzug natürlich<br />

Nachteile für den Online-Händler mit sich.<br />

Er könnte also auf eine Rechtswahlklausel verzichten,<br />

das Heimatrecht seiner Kunden akzeptieren und dadurch<br />

ggf. von einer kürzeren Widerrufsfrist profitieren.<br />

Wenn aber die Kaufsache später Mängel aufzeigt,<br />

eine gütliche Einigung nicht möglich ist und vom<br />

Kunden die heimatlichen Gewährleistungsrechte in<br />

Anspruch genommen werden, kann ein deutscher<br />

Anwalt dem Online-Händler meist nicht weiterhelfen.<br />

Die durch die Einschaltung eines ausländischen<br />

Anwalts entstehenden Kosten, auch in zeitlicher<br />

Hinsicht, können beträchtlich sein. Ferner ist jedoch<br />

auch zu beachten, dass sich die Gewährleistungsrechte<br />

in den einzelnen Ländern stark unter scheiden<br />

können. Im Vergleich zu Deutschland beträgt in<br />

Schweden die Dauer der Gewährleistung nicht zwei,<br />

sondern drei Jahre. Auch kann der Zeitpunkt der<br />

www.ecommerce-leitfaden.de<br />

Beweislastumkehr anders sein als in Deutschland,<br />

z. B. deutlich mehr als die in Deutschland üblichen<br />

sechs Monate. Ein Beispiel hierfür ist Finnland mit<br />

zwei Jahren.<br />

Wie hoch ist im internationalen Handel das Risiko,<br />

abgemahnt zu werden?<br />

In diesem Bereich gibt es nach meiner Kenntnis<br />

keine verlässlichen Zahlen. Viele Abmahnungen<br />

landen nicht vor den Gerichten, sondern werden bereits<br />

vorher durch die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung<br />

und Zahlung der entstandenen<br />

Anwaltskosten erledigt. In einigen Fällen sind aber<br />

auch schon Entscheidungen veröffentlicht worden.<br />

Wer z. B. einen europaweiten Versand anbietet, muss<br />

auch die konkret anfallenden Versandkosten angeben.<br />

Einige Shop-Betreiber, die auf ihren Websites<br />

lediglich angegeben haben, dass diese Kosten auf<br />

Nachfrage mitgeteilt werden, sind wegen eines Verstoßes<br />

gegen die Preisangabenverordnung erfolgreich<br />

abgemahnt worden. Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

auch die Wettbewerbszentrale in diesem Bereich Abmahnungen<br />

aussprechen kann. Sie wurde damit beauftragt,<br />

die Rechte der Verbraucher bei grenzüberschreitenden<br />

Verstößen durchzusetzen und zwar für<br />

Fälle, in denen die Interessen mehrerer Verbraucher<br />

aus anderen EU-Mitgliedstaaten geschädigt werden.<br />

Was ist Ihre Empfehlung?<br />

Wer sich mit dieser Thematik nicht weiter beschäftigen<br />

möchte, sollte sein Liefergebiet einfach<br />

auf Deutschland beschränken. Ansonsten empfiehlt<br />

es sich, für jedes Land einen eigenen Shop in der jeweiligen<br />

Landessprache einzurichten und von einem<br />

Fachmann kontrollieren zu lassen. Erst wenn sich<br />

auf europäischer Ebene ein einheitliches Verbraucherrecht<br />

durchgesetzt hat und es nur eine Muster-<br />

Widerrufsbelehrung für alle Mitgliedsstaaten gibt, ist<br />

der Online-Handel mit dem Ausland auch aus rechtlicher<br />

Sicht harmonisiert.

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