E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz
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Es empfiehlt sich derzeit, für jedes Land einen<br />
eigenen Shop in der jeweiligen Landessprache<br />
einzurichten und von einem Fachmann<br />
kontrollieren zu lassen.<br />
Dr. Volker Baldus, janolaw<br />
Woran erkennt man, ob sich der Shop auch an<br />
Kunden im Ausland richtet?<br />
Das Gesetz gibt keine festen Kriterien vor, d. h.<br />
der Rechtsbegriff „ausrichten“ muss ausgelegt werden.<br />
Der EuGH hat im Zusammenhang mit der Frage<br />
nach dem zuständigen Gericht, bei der sich die<br />
gleiche Problematik stellt, einige Anhaltspunkte genannt.<br />
Danach kann man von einer internationalen<br />
Ausrichtung ausgehen, wenn der Händler seine Ware<br />
in mehreren namentlich benannten Mitgliedstaaten<br />
anbietet. Weitere Indizien sind die Angabe von Telefonnummern<br />
mit internationaler Vorwahl, die Verwendung<br />
eines neutralen Domainnamens wie „.com“,<br />
„.eu“ oder gar eines Länder-Domainnamens wie „.at“<br />
(für Österreich) oder „.fr“ (für Frankreich). Auch die<br />
Verwendung einer anderen Sprache oder Währung<br />
(z. B. britisches Pfund) sind deutliche Anhaltspunkte<br />
für einen grenzüberschreitenden Handel.<br />
Man liest häufig, dass der deutsche Verbraucherschutz<br />
im europäischen Vergleich sehr hoch sei.<br />
Sollten sich ausländische Kunden dann nicht<br />
über die Rechtswahl freuen?<br />
Dies ist ein wichtiger Aspekt. Der hohe Verbraucherschutz<br />
in Deutschland bringt im Gegenzug natürlich<br />
Nachteile für den Online-Händler mit sich.<br />
Er könnte also auf eine Rechtswahlklausel verzichten,<br />
das Heimatrecht seiner Kunden akzeptieren und dadurch<br />
ggf. von einer kürzeren Widerrufsfrist profitieren.<br />
Wenn aber die Kaufsache später Mängel aufzeigt,<br />
eine gütliche Einigung nicht möglich ist und vom<br />
Kunden die heimatlichen Gewährleistungsrechte in<br />
Anspruch genommen werden, kann ein deutscher<br />
Anwalt dem Online-Händler meist nicht weiterhelfen.<br />
Die durch die Einschaltung eines ausländischen<br />
Anwalts entstehenden Kosten, auch in zeitlicher<br />
Hinsicht, können beträchtlich sein. Ferner ist jedoch<br />
auch zu beachten, dass sich die Gewährleistungsrechte<br />
in den einzelnen Ländern stark unter scheiden<br />
können. Im Vergleich zu Deutschland beträgt in<br />
Schweden die Dauer der Gewährleistung nicht zwei,<br />
sondern drei Jahre. Auch kann der Zeitpunkt der<br />
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Beweislastumkehr anders sein als in Deutschland,<br />
z. B. deutlich mehr als die in Deutschland üblichen<br />
sechs Monate. Ein Beispiel hierfür ist Finnland mit<br />
zwei Jahren.<br />
Wie hoch ist im internationalen Handel das Risiko,<br />
abgemahnt zu werden?<br />
In diesem Bereich gibt es nach meiner Kenntnis<br />
keine verlässlichen Zahlen. Viele Abmahnungen<br />
landen nicht vor den Gerichten, sondern werden bereits<br />
vorher durch die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung<br />
und Zahlung der entstandenen<br />
Anwaltskosten erledigt. In einigen Fällen sind aber<br />
auch schon Entscheidungen veröffentlicht worden.<br />
Wer z. B. einen europaweiten Versand anbietet, muss<br />
auch die konkret anfallenden Versandkosten angeben.<br />
Einige Shop-Betreiber, die auf ihren Websites<br />
lediglich angegeben haben, dass diese Kosten auf<br />
Nachfrage mitgeteilt werden, sind wegen eines Verstoßes<br />
gegen die Preisangabenverordnung erfolgreich<br />
abgemahnt worden. Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
auch die Wettbewerbszentrale in diesem Bereich Abmahnungen<br />
aussprechen kann. Sie wurde damit beauftragt,<br />
die Rechte der Verbraucher bei grenzüberschreitenden<br />
Verstößen durchzusetzen und zwar für<br />
Fälle, in denen die Interessen mehrerer Verbraucher<br />
aus anderen EU-Mitgliedstaaten geschädigt werden.<br />
Was ist Ihre Empfehlung?<br />
Wer sich mit dieser Thematik nicht weiter beschäftigen<br />
möchte, sollte sein Liefergebiet einfach<br />
auf Deutschland beschränken. Ansonsten empfiehlt<br />
es sich, für jedes Land einen eigenen Shop in der jeweiligen<br />
Landessprache einzurichten und von einem<br />
Fachmann kontrollieren zu lassen. Erst wenn sich<br />
auf europäischer Ebene ein einheitliches Verbraucherrecht<br />
durchgesetzt hat und es nur eine Muster-<br />
Widerrufsbelehrung für alle Mitgliedsstaaten gibt, ist<br />
der Online-Handel mit dem Ausland auch aus rechtlicher<br />
Sicht harmonisiert.