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E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz

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2–62 | IM INTERNET VERKAUFEN – ABER RICHTIG!<br />

Tipp vom Rechtsanwalt:<br />

Es gibt eine Ausnahme von dem Erfordernis der Einwilligung. Wenn Sie eine<br />

E­Mail­Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren er halten haben,<br />

können Sie diese für die Bewerbung von eigenen ähnlichen Ange boten verwenden.<br />

Der Kunde darf dem jedoch nicht widersprochen haben und Sie müssen sowohl<br />

bei der Erhebung als auch in jedem Newsletter über eine Widerspruchmöglichkeit<br />

informieren. Für viele Versandhändler kann dies eine interessante Möglichkeit<br />

sein, ihre Datenbank von E­Mail­Adressen für das Direkt­Marketing enorm zu<br />

erweitern. Der Einsatz muss aber von vornherein geplant und sorgfältig integriert<br />

sein.<br />

Stefan C. Schicker, Kanzlei <strong>SKW</strong> <strong>Schwarz</strong> Rechtsanwälte<br />

Versenden Sie nur E-Mails an Leser, die dies auch ausdrücklich wünschen!<br />

Der Leser muss der Kontaktaufnahme per E­Mail aktiv und ausdrücklich zugestimmt haben, damit<br />

eine Zusendung rechtlich einwandfrei ist. Bereits vor der Anmeldung muss der potenzielle Leser darüber<br />

informiert werden, wie oft er in etwa mit welchen Inhalten von Ihnen angeschrieben wird, damit er weiß,<br />

auf was er sich einlässt und wozu er zustimmt. Um die rechtlichen Anforderungen erfüllen zu können,<br />

ist es dringend ratsam, dass Sie hier das so genannte Double­Opt­In­Verfahren anwenden. Hierbei erhält<br />

der künftige Leser nach der Eintragung seiner E­Mail­Adresse eine Bestätigungs­E­Mail mit einem<br />

Aktivierungs­Link an die angegebene Adresse. Erst nach dem Anklicken des Aktivierungs­Links ist die<br />

Registrierung wirksam. Somit ist sichergestellt, dass die E­Mail­Adresse nicht von einem Dritten, sondern<br />

nur vom E­Mail­Inhaber eingetragen wurde.<br />

Beachten Sie datenschutzrechtliche Aspekte bei den Leserdaten!<br />

Neben einem Hinweis auf die Datenschutzerklärung bei der Registrierung gilt es nach dem deutschen<br />

Bundesdatenschutzgesetz u. a. das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten. Es dürfen demnach nur<br />

in Pflichtfeldern Daten abgefragt werden, die für den bestimmten Zweck auch notwendig sind – beim<br />

E­Mail­Marketing gilt das i. d. R. nur für die E­Mail­Adresse. Darüber hinaus ist es für die potenziellen<br />

Leser komfortabler und schneller, sich mit nur wenigen Angaben anzumelden. Die freiwilligen Angaben<br />

wie Name, Vorname, Geburtsdatum etc. ermöglichen es Ihnen aber, die E­Mails persönlicher zu gestalten.<br />

Erläutern Sie Ihren künftigen Lesern (z. B. in einem Hinweisfeld bei der Anmeldung), warum es für sie<br />

Sinn ergibt, weitere Angaben zu machen und ermöglichen Sie ihnen auch eine spätere Pflege der eigenen<br />

Daten. Überlegen Sie sich aber genau, welche Aussagen Sie hier formulieren möchten, denn wenn Ihre<br />

Leser von Ihnen z. B. erfahren „Bitte geben Sie auch Ihr Geburtsdatum an, so dass wir Ihnen ein Geburtstagsgeschenk<br />

zukommen lassen können.“, dann erwarten sie natürlich auch ein Geschenk von Ihnen zum<br />

Geburtstag – zu Recht!<br />

www.ecommerce-leitfaden.de

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