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E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz

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3–22 | LASST ZAHLEN SPRECHEN<br />

Kleine Gehilfen – Zählpixel-Analyse<br />

Eine Alternative zur Logfile­Analyse ist die Ver­<br />

wendung von Zählpixeln. Bei jedem Aufruf einer<br />

Website wird dabei gleichzeitig ein kleines, transparentes<br />

Bild von einem speziellen Analyse­Server<br />

heruntergeladen, der häufig von einem externen<br />

Dienstleister betrieben wird. Mit diesem Aufruf<br />

werden die für das Web­Controlling benötigten<br />

Daten für den Besucher im Hintergrund an den<br />

Analyse­Server übertragen, der auf dieser Datenbasis<br />

entsprechende Auswertungen erzeugt (vgl.<br />

Abbildung 3­6).<br />

Ablauf des Zählpixel-Verfahrens<br />

Kunde<br />

4<br />

1<br />

2<br />

3<br />

Web-Seite wird angefordert<br />

Web-Seite mit integriertem Zählpixel-Aufruf<br />

wird ausgeliefert<br />

Zählpixel wird aufgerufen<br />

Transparentes Pixel wird ausgeliefert,<br />

Kundenzugriff wird protokolliert<br />

Abb. 3-6: Ablauf des Zählpixel-Verfahrens<br />

Web-Shop<br />

Analyse-Server<br />

Ein wichtiger Vorteil der Zählpixel­Analyse besteht<br />

darin, dass der Aufruf des Pixels auch bei<br />

der Verwendung von Zwischenspeichern (Caches)<br />

erzwungen werden kann, so dass die meisten<br />

Seitenaufrufe tatsächlich gezählt werden. Ausnahmen<br />

treten nur dann auf, wenn der Besucher das<br />

Laden von Bildern im Web­Browser grundsätzlich<br />

unterbindet oder das Bild aus anderen technischen<br />

Gründen nicht vollständig geladen werden kann.<br />

Mit dem Zählpixel­Verfahren können jedoch<br />

noch weitere Informationen über den Besucher<br />

ge wonnen werden. In Kombination mit einem<br />

JavaScript­Code kann unter anderem festgestellt<br />

www.ecommerce-leitfaden.de<br />

werden, welche Bildschirmauflösung der Besucher<br />

eingestellt hat oder auch welche besonderen<br />

Techniken und Plugins der verwendete Browser<br />

unterstützt. Dadurch stehen neben der IP­Adresse<br />

weitere Merkmale zur Verfügung, um einzelne Besucher<br />

möglichst eindeutig zu identifizieren und<br />

auf dieser Basis Seitenaufrufe zu Navigationspfaden<br />

zusammenzufassen. Zudem ist eine Unterscheidung<br />

zwischen automatisierten Robots und<br />

„echten“ Besuchern möglich.<br />

Ein Nachteil der Zählpixel­Analyse ist jedoch,<br />

dass die Pixel zunächst in die zu betrachtenden<br />

Websites integriert werden müssen, bevor darauf<br />

aufbauende Analysen möglich sind. Bei der Nutzung<br />

externer Dienstleister ist zudem darauf zu achten,<br />

dass der Dienstleister die Datenschutzanforderungen<br />

erfüllt: Zum einen geben Sie dem Dienstleister<br />

Einblicke in wertvolle Geschäftsdaten, zum<br />

anderen werden Sie selbst haftbar gemacht, wenn<br />

der Dienstleister gegen geltende Datenschutzbestimmungen<br />

im Umgang mit Kundendaten verstößt<br />

(vgl. Checkliste 3­1).<br />

Kennen wir uns? Möglichkeiten<br />

und Grenzen der Wiedererkennung<br />

von Besuchern<br />

Eine besondere Herausforderung sowohl bei der<br />

Logfile­ als auch bei der Zählpixel­Analyse stellt<br />

die Erkennung wiederkehrender Besucher dar. So<br />

kaufen beispielsweise viele Kunden, die über ein<br />

Banner auf Ihren Shop aufmerksam werden, nicht<br />

gleich beim ersten Besuch in Ihrem Shop ein. Werden<br />

diese Besucher nicht wiedererkannt, wenn<br />

Sie einige Tage später einen Kauf im Shop tätigen,<br />

können Sie dem Erfolg der Bannerkampagne nicht<br />

mehr zugeordnet werden.<br />

Eine häufig genutzte Möglichkeit, um Besucher<br />

wiederzuerkennen, sind so genannte Cookies. Dabei<br />

handelt es sich um Informationen, die lokal auf der<br />

Festplatte des Seitenbesuchers abgelegt werden<br />

(vgl. Abbildung 3­7). Bei wiederholten Besuchen<br />

im Shop können die im Cookie enthaltenen Daten<br />

vom Web­Server ausgelesen und die Besucher so<br />

eindeutig wiedererkannt werden. Zu beachten ist<br />

außerdem, dass die Datenschutzbestimmungen<br />

eingehalten werden (vgl. Checkliste 3­1).

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