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E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz

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A–6 | ANHANG<br />

E<br />

E-Commerce<br />

E­Commerce, auch Electronic Commerce, elektronischer Handel, Online­Handel, bezeichnet alle Formen<br />

des Kaufens und Verkaufens von Produkten und Dienstleistungen sowie die dazugehörigen Geschäftsprozesse<br />

(z. B. die Angebotsabgabe oder die Zahlungsabwicklung) im Internet oder über andere elektronische<br />

Systeme. Eine Ausprägung des E­Commerce stellt der »M­Commerce dar.<br />

E-Mail-Marketing<br />

E­Mail­Marketing ist eine Direktmarketing­Maßnahme, bei der die Empfänger per E­Mail angeschrieben werden.<br />

Üblicherweise werden hierfür Newsletter in regelmäßigen Abständen versendet. Die Newsletter können<br />

beispielsweise eine einmalige Aktion bzw. Werbemaßnahmen zum Inhalt haben oder über das Unternehmen<br />

bzw. den Shop im Allgemeinen informieren. Ziel des E­Mail­Marketings ist es oft, den Leser der E­Mail zu<br />

bewegen, durch Anklicken eines Links, eine entsprechende Website bzw. »Landing­Page zu besuchen.<br />

E-Payment-Verfahren<br />

Neben den »klassischen Zahlungsverfahren Vorkasse, Rechnung, Nachnahme, »Lastschrift und »Kreditkarte,<br />

die zum Teil auch für den Einsatz im elektronischen Handel angepasst wurden, sind speziell<br />

für den »E­Commerce neue »Zahlungsverfahren entwickelt worden, die als so genannte E­Commerce­<br />

Payment­Verfahren, kurz E­Payment­Verfahren, bezeichnet werden. Diese lassen sich in folgende drei<br />

Kategorien unterteilen: »Direktüberweisungsverfahren, »nutzerkontounabhängige und »nutzerkontoabhängige<br />

Verfahren. Werden die Bezahlvorgänge über mobile Endgeräte abgewickelt, fallen sie auch<br />

unter den Begriff »M­Payment­Verfahren.<br />

Einzugsermächtigung<br />

Eine Einzugsermächtigung stellt eine in der Regel schriftlich dem Zahlungsempfänger (»Kreditor) erteilte<br />

Ermächtigung durch den Zahlungspflichtigen (»Debitor) dar, fällige Beträge von seinem Konto einzuziehen.<br />

Einzugsermächtigungsverfahren<br />

Das deutsche Einzugsermächtigungsverfahren ermöglicht die Belastung von Zahlungspflichtigen<br />

(»Debitoren) durch Zahlungsempfänger (»Kreditoren). Das Verfahren selbst kann ausschließlich in<br />

Deutschland verwendet werden und setzt üblicherweise eine schriftliche »Einzugsermächtigung voraus.<br />

Ab dem 1. Februar 2014 wird dieses Verfahren vollständig durch die »SEPA­Lastschrift ersetzt.<br />

Electronic Data Interchange<br />

Als Electronic Data Interchange (EDI) wird der Austausch von elektronischen Geschäftsdokumenten, wie<br />

Rechnungen oder Bestellungen, in einem strukturierten, standardisierten Format bzw. über ein standardisiertes<br />

Übertragungsprotokoll zwischen Unternehmen bezeichnet.<br />

www.ecommerce-leitfaden.de

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