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E-COMMERCE- LEITFADEN - SKW Schwarz

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5–44 | KEINE CHANCE OHNE RISIKOMANAGEMENT<br />

5.3 Was passiert, wenns kracht –<br />

so kommen Sie zu Ihrem Recht<br />

Nach wie vor wird jedes Jahr eine erhebliche Anzahl von Unternehmen und Verbrauchern<br />

in Deutschland insolvent. Meldet Ihr Kunde Insolvenz an, muss Ihre Forderung gegen<br />

den Kunden inklusive aller zusätzlich angefallenen Kosten für die Bearbeitung der Zahlungsstörung<br />

und den Versand von Mahnungen in der Regel fast vollständig abgeschrieben werden.<br />

Umso wichtiger ist es, dass im Falle einer Zahlungsstörung schnell und<br />

konsequent vorgegangen wird: Je länger Ihr Kunde die Zahlung hinauszögert, umso größer ist<br />

das Risiko, dass der Kunde vor Begleichung der Forderung insolvent wird.<br />

Hinzu kommt, dass auch die Banken ihr Au­<br />

genmerk bei der Kreditvergabe verstärkt auf die<br />

durchschnittliche Forderungslaufzeit eines Unternehmens<br />

richten. Dies führt dazu, dass mit zunehmender<br />

Höhe der ausstehenden Forderungen nicht<br />

nur der Finanzierungsbedarf Ihres Unternehmens<br />

zunimmt, sondern gleichzeitig neue Kredite nicht<br />

mehr bzw. nur gegen höhere Zinssätze gewährt<br />

werden.<br />

Schließlich ist zu beachten, dass Forderungen<br />

in der Regel drei Jahre nach Ablauf des Jahres,<br />

in dem sie entstanden sind, verjähren. Liegt bis<br />

zu diesem Zeitpunkt kein Vollstreckungstitel oder<br />

Schuldanerkenntnis des Kunden vor, kann dieser<br />

die Zahlung mit Recht verweigern. Die Klageerhebung<br />

oder Beantragung eines Mahnbescheids<br />

führt seit dem Jahr 2002 nicht mehr zu einem Neubeginn,<br />

sondern nur noch zu einer Unterbrechung<br />

(Hemmung) der Verjährungsfrist.<br />

Aufgrund dieser Entwicklungen wird ein effektives<br />

Forderungsmanagement immer wichtiger.<br />

Durch welches Vorgehen dabei der größte Erfolg<br />

erzielt werden kann, lässt sich nicht pauschal beurteilen.<br />

Vielmehr hängt das Vorgehen und die<br />

Eskalationsstruktur beispielsweise von der For­<br />

Die Zahl der Insolvenzen ist weiter auf hohem Niveau.<br />

2006<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011*<br />

34.137<br />

29.160<br />

29.291<br />

32.687<br />

31.998<br />

30.000<br />

105.238<br />

98.140<br />

96.586<br />

101.102<br />

108.798<br />

100.000<br />

Unternehmen Verbraucher *Prognose<br />

Abb. 5-16: Insolvenzen pro Jahr in Deutschland<br />

Quelle: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen 2011<br />

www.ecommerce-leitfaden.de<br />

derungshöhe, der Art der verkauften Waren oder<br />

Dienstleistungen, der Dauer der Kundenbeziehung<br />

und der Bonität des Kunden ab. So empfiehlt es<br />

sich, bei langjährigen Kunden mit einwandfreier<br />

Bonität mindestens eine freundliche Zahlungserinnerung<br />

zu versenden. Bei Neukunden mit zweifelhafter<br />

Bonität steht dagegen tendenziell eher<br />

die schnelle Erwirkung eines vollstreckbaren Titels<br />

(z. B. eines vollstreckbaren Urteils oder eines<br />

Vollstreckungsbescheids) im Vordergrund, um die<br />

Ansprüche gegen den Kunden auf dem Weg der<br />

Zwangsvollstreckung durchsetzen zu können.<br />

Die grundsätzlich möglichen Maßnahmen im<br />

Forderungsmanagement sind in Abbildung 5­17<br />

dargestellt und werden in den folgenden Abschnitten<br />

näher erläutert. So befasst sich der folgende<br />

Abschnitt mit der Frage, wie mit Chargebacks und<br />

Rücklastschriften umzugehen ist. Anschließend<br />

wird zunächst auf die Voraussetzungen und Möglichkeiten<br />

des außergerichtlichen Mahnverfahrens<br />

eingegangen, bevor abschließend die Möglichkeiten<br />

der Einbeziehung von Rechtsanwälten oder Inkasso­Unternehmen<br />

sowie das gerichtliche Mahnbzw.<br />

Klageverfahren erläutert werden.

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