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Bericht des Verfassungsschutzes über das Jahr 2007 - MIK NRW

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Verfassungsschutzbericht <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen <strong>2007</strong><br />

Gebietsverantwortliche nachgeordnet. Die eingesetzten Funktionäre treten zur Tarnung<br />

unter Decknamen auf und werden häufig ausgetauscht. Als örtliche oder regionale<br />

Basis dienen der DHKP-C Vereine, deren Satzungen keinen Rückschluss auf die<br />

Organisation zulassen. In <strong>NRW</strong> verfügt die DHKP-C <strong>über</strong> solche Stützpunkte unter<br />

anderem in Bielefeld, Dortmund, Duisburg und Köln.<br />

Als der verbotenen DHKP-C nahe stehend wird der ‘Solidaritätsverein mit den politischen<br />

Gefangenen und deren Familien in der Türkei’ (TAYAD) angesehen, der in<br />

Deutschland auch unter dem Namen jeweiliger regionaler TAYAD-Komitees öffentlichkeitswirksame<br />

Veranstaltungen zur Hungerstreikproblematik in türkischen Gefängnissen<br />

durchführt. Wegen personeller Verflechtungen wird auch bei der ‘Anatolischen<br />

Föderation e.V. Köln’, die aus dem ‘Verband anatolischer Volkskulturvereine e.V.’<br />

hervorgegangenen ist, eine Nähe zur DHKP-C angenommen.<br />

Finanzierung<br />

Die DHKP-C finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und den Verkauf von<br />

Publikationen. Wie in den Vorjahren konnte <strong>das</strong> selbst gesetzte Ziel der Spendenkampagne<br />

bei Weitem nicht erreicht werden. Über Spendengelderpressungen konnten in<br />

den vergangenen <strong>Jahr</strong>en keine Erkenntnisse gewonnen werden.<br />

Medieneinsatz<br />

Seit Mai 2005 erscheint die ‘Yürüyüs’ (‘Marsch’) als wöchentliche Zeitschrift. Neben<br />

den regelmäßig erscheinenden Publikationen nutzt die DHKP-C intensiver als die<br />

übrigen linksextremistischen türkischen Organisationen <strong>das</strong> Internet für Aufrufe und<br />

politische Erklärungen. Sie verfügt <strong>über</strong> eine mehrsprachige Homepage.<br />

Strafverfolgungsmaßnahmen<br />

Die Funktionäre der DHKP-C unterliegen seit einem <strong>Jahr</strong>zehnt im Bun<strong>des</strong>gebiet und<br />

in den europäischen Nachbarländern einer nachhaltigen Strafverfolgung, die zu einer<br />

deutlichen Schwächung der Organisation geführt hat. Zuletzt wurde am 5. November<br />

<strong>2007</strong> vor dem Oberlan<strong>des</strong>gericht Stuttgart von der Bun<strong>des</strong>anwaltschaft Anklage<br />

gegen fünf Mitglieder der DHKP-C erhoben. Die mutmaßlichen Funktionäre werden<br />

beschuldigt, seit dem 0. August 2002 einer terroristischen Vereinigung (§ 29b<br />

StGB) anzugehören, die sich innerhalb der DHKP-C gebildet hat. Die Angeklagten<br />

sollen vom Gebiet der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland aus diese Vereinigung unterstützt<br />

ausländErExtrEmismus 7

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