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Bericht des Verfassungsschutzes über das Jahr 2007 - MIK NRW

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Verfassungsschutzbericht <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen <strong>2007</strong><br />

einer Schwangerschaft verstorbene Frauen, ertrunkene Seeleute und weitere, auf<br />

unnatürliche Weise gestorbene Gläubige, konnten mit einem direkten Einzug in <strong>das</strong><br />

Paradies nach dem Tag <strong>des</strong> Jüngsten Gerichts rechnen. Bis dahin mussten sie jedoch<br />

im Grab verbleiben.<br />

Die zweite Kategorie galt den Märtyrern „in dieser Welt“. Hierunter fielen diejenigen<br />

gläubigen Muslime, die im Kampf oder Streben „für Gott“ gefallen waren. Die „Märtyrer<br />

in dieser Welt“ konnten bereits im Augenblick ihres To<strong>des</strong> auf einen Einzug in <strong>das</strong><br />

Paradies hoffen. Dem islamischen Glauben nach winkten ihnen einige „Vergünstigungen“<br />

im Paradies, die sie vor den anderen muslimischen Gläubigen auszeichnete:<br />

Der „Märtyrer in dieser Welt“ war frei von Sünden und musste nicht mehr durch <strong>das</strong><br />

Fegefeuer gehen, <strong>das</strong> den „normalen“ Gläubigen am Tag <strong>des</strong> Jüngsten Gerichts erwartete.<br />

Er stieg gleich nach seinem Tode zur höchsten Stufe <strong>des</strong> Paradieses auf und<br />

konnte dort am Fuß <strong>des</strong> Throns Gottes sein Quartier beziehen. Zudem bestand die<br />

Möglichkeit, am Jüngsten Tag Einspruch für Verwandte einzulegen und auch diesen<br />

einen schnellen Zugang zum Paradies zu ermöglichen. Umstritten, aber immer wieder<br />

verbreitet, ist die Belohnung mit „72 Jungfrauen“, die einen im Kampfe gefallenen<br />

Krieger im Paradies erwarten würden. Das entsprechende arabische Wort kann zwar<br />

nicht mit letzter Sicherheit als „Jungfrau“ <strong>über</strong>setzt werden. Klar ist jedoch, <strong>das</strong>s die<br />

Erwartung sexueller Freuden im Jenseits in der Propaganda gewaltbereiter Islamisten<br />

heutzutage durchaus eine Rolle spielt.<br />

Der „Jihad“ – „heiliger Krieg“?<br />

In der wörtlichen Bedeutung meint der Begriff „Jihad“ nichts weiter als „Streben“ oder<br />

„Ringen“ nach oder um eine Sache. In seiner geschichtlich bedeutenderen Form<br />

ist der Begriff Jihad als <strong>das</strong> Streben eines jeden Muslims nach einem gottgefälligen<br />

Leben und dem Ringen mit den eigenen Begierden zu verstehen, die ihn von dem<br />

rechten Weg <strong>des</strong> Glaubens abbringen könnten. Allerdings spielte der „Jihad“ auch<br />

in der Bedeutung eines „bewaffneten Kampfes“ bereits in der Entstehungszeit der<br />

islamischen Religion eine wichtige Rolle. So wurde der Jihad „für Gott“ gegen nichtmuslimische<br />

Araber in Mekka, gegen „Abtrünnige vom Glauben“ und schließlich zur<br />

Ausbreitung <strong>des</strong> islamischen Einflussgebietes in den ersten zwei <strong>Jahr</strong>hunderten nach<br />

der Zeit <strong>des</strong> Propheten Muhammad gutgeheißen und religiös legitimiert. Im Koran<br />

lassen sich dazu zwei unterschiedliche Ausrichtungen erkennen: Die erste geht von<br />

der Selbstverteidigung der Muslime aus, so z.B. in Sure 2 („Die Kuh“), Vers 90:<br />

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