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Bericht des Verfassungsschutzes über das Jahr 2007 - MIK NRW

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Verfassungsschutzbericht <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen <strong>2007</strong><br />

Rechtsextremismus<br />

Kernaufgabe <strong>des</strong> <strong>Verfassungsschutzes</strong> ist die Sammlung und Auswertung von Informationen<br />

<strong>über</strong> extremistische Organisationen und Gruppierungen, die sich gegen die<br />

freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Was zu den Wesensmerkmalen<br />

der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehört, hat <strong>das</strong> Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht<br />

in seinen Verbotsurteilen gegen die ‘Sozialistische Reichspartei’ (SRP) 952<br />

und die ‘Kommunistische Partei Deutschlands’ (KPD) im <strong>Jahr</strong> 956 bestimmt. Danach<br />

gehören hierzu:<br />

: Grund- und Menschenrechte<br />

: Volkssouveränität<br />

: Gewaltenteilung<br />

: Verantwortlichkeit der Regierung<br />

: Gesetzmäßigkeit der Verwaltung<br />

: Unabhängigkeit der Gerichte sowie <strong>das</strong><br />

: Mehrparteienprinzip mit dem Recht auf Bildung und Ausübung einer Opposition.<br />

Rechtsextremisten lehnen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ab. Sie<br />

betonen die ethnische Zugehörigkeit als bestimmen<strong>des</strong> Merkmal der Nation und als<br />

Grundlage der Politik. Rechtsextremisten sind von der Vorstellung geprägt, <strong>das</strong>s<br />

die Zugehörigkeit zu einer Nation oder Rasse entscheidende Bedeutung für <strong>das</strong><br />

Individuum besitzt, der alle anderen Interessen und Werte, auch Menschen- und<br />

Bürgerrechte, untergeordnet seien. Vor diesem ideologischen Hintergrund gibt es für<br />

Rechtsextremisten kein friedliches, gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Zusammenleben<br />

von Menschen unterschiedlicher Herkunft in einem Staat. Daraus folgen<br />

zwangsläufig Freund-Feind-Haltungen und Intoleranz gegen<strong>über</strong> Menschen anderer<br />

Herkunft, anderen Aussehens, anderer Religion.<br />

Zur Erfüllung seiner Funktion als Frühwarnsystem in der wehrhaften Demokratie ist der Verfassungsschutz<br />

durch <strong>das</strong> Verfassungsschutzgesetz <strong>NRW</strong> berechtigt, <strong>über</strong> eine Organisation<br />

zu berichten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer verfassungsfeindlichen<br />

Bestrebung vorliegen. Für eine <strong>Bericht</strong>erstattung ist es nicht Voraussetzung, <strong>das</strong>s sich Verdachtsmomente<br />

bis zur Einschätzung als „verfassungsfeindlich“ verdichtet haben. Soweit nur<br />

Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, wird dies ausdrücklich hervorgehoben.<br />

rEchtsExtrEmismus 45

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