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Bericht des Verfassungsschutzes über das Jahr 2007 - MIK NRW

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Verfassungsschutzbericht <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen <strong>2007</strong><br />

Der Selbstmord ist im Islam in allen Rechtsschulen und -zweigen – Sunniten wie Schiiten<br />

– ein Vergehen gegen göttliche Gebote und wird als Todsünde betrachtet. Diese<br />

Festlegung lässt sich mit zwei Koranzitaten belegen, die in ihrer Aussage eindeutig<br />

sind. So heißt es in Sure 2 („Die Kuh“), Vers 95:<br />

„[...] und stürzt euch nicht mit eigener Hand ins Verderben! Und seid rechtschaffen.<br />

Gott liebt die Rechtschaffenen!“<br />

und außerdem in Sure 4 („Die Frauen“), Vers 29 und 0:<br />

„[...] und tötet nicht euch selber! Gott verfährt barmherzig mit euch. Wenn einer dies<br />

trotzdem in Übertretung der göttlichen Gebote und in frevelhafter Weise tut, werden<br />

wir ihn dereinst im Feuer schmoren lassen. Dies wahr zu machen, ist Gott ein leichtes.“<br />

(Übersetzung in Anlehnung an Rudi Paret 996, wie auch im Folgenden.)<br />

Daraus lässt sich bereits ablesen, was den Selbstmörder im Jenseits erwartet. Nach<br />

seinem Ableben darf er nicht wie ein gläubiger Muslim auf eine Weiterexistenz im Paradies<br />

hoffen, sondern ihm droht die Hölle. Al-Bukhari, ein muslimischer Religionsgelehrter<br />

<strong>des</strong> 9. <strong>Jahr</strong>hundert, hat dazu einen „Hadith“– eine Erzählung aus dem Leben<br />

<strong>des</strong> Propheten Muhammad – <strong>über</strong>liefert, der die Strafe für den Selbstmörder sogar<br />

noch spezifiziert. So muss der Selbstmörder die Aktion, mit der er sich umgebracht<br />

hat, im Höllenfeuer bis in alle Ewigkeit wiederholen.<br />

Der verwerflichen Handlung <strong>des</strong> Selbstmörders wird im Islam ein anderes Beispiel<br />

entgegensetzt: Das <strong>des</strong> Märtyrers, der sein Leben für „die Sache Gottes“ aufopfert.<br />

Die Idee <strong>des</strong> Märtyrertums ist hier vor dem geschichtlichen Hintergrund der<br />

Entstehung der islamischen Religion zu verstehen. So war Muhammad nicht nur<br />

Religionsstifter, sondern auch Friedensrichter, politischer Anführer und Feldherr. In<br />

der islamischen Tradition wird <strong>über</strong>liefert, <strong>das</strong>s Muhammad an mehreren Schlachten<br />

persönlich teilgenommen habe und dabei auch verwundet worden sei. So ist nicht<br />

verwunderlich, <strong>das</strong>s einige Verse <strong>des</strong> Korans die Anhänger <strong>des</strong> Propheten zu Opferbereitschaft<br />

und bewaffnetem Kampf gegen die damaligen Gegner, nämlich die<br />

„ungläubigen“ Anhänger <strong>des</strong> arabischen Stammes Quraish in Mekka, anhalten und<br />

motivieren sollten.<br />

Später erschuf die islamische Rechtswissenschaft aus den frühislamischen Erzählungen<br />

neue Konzepte. Sie teilte <strong>das</strong> Martyrium in zwei Kategorien ein. Die erste wurde<br />

als die „Märtyrer im Jenseits“ bezeichnet. Diese Märtyrer, beispielsweise während<br />

der Pilgerfahrt nach Mekka Verstorbene, aber auch an der Pest Gestorbene, während<br />

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