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Bericht des Verfassungsschutzes über das Jahr 2007 - MIK NRW

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Verfassungsschutzbericht <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen <strong>2007</strong><br />

gerichteten Zieles lehnen die auf Dauer in Deutschland lebenden ‘Kalifatsstaat’-Anhänger<br />

grundlegende Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ab,<br />

so <strong>das</strong>s sich die Beobachtung auch auf § Abs. Nr. VSG <strong>NRW</strong> stützt.<br />

Hintergrund<br />

Der ‘Kalifatsstaat’ ging aus dem 984 von Cemaleddin Kaplan gegründeten ‘Verband<br />

der islamischen Vereine und Gemeinden e.V.’ (ICCB) hervor. Cemaleddin Kaplan, der<br />

auch als „Khomeini von Köln“ bekannt war, propagierte als seine politischen Ziele,<br />

der Koran müsse Grundlage der Staatsverfassung für die gesamte Menschheit sein<br />

und der Islam müsse in einem einzigen, weltumfassenden Staat zum Träger der<br />

Weltherrschaft, Weltpolitik und Weltzivilisation gemacht werden. Auf einer Großveranstaltung<br />

in Koblenz im April 992 rief Cemaleddin Kaplan den ‘Föderativen Islamstaat<br />

Anatolien’ (A.F.I.D) aus, der im März 994 in dem in Köln proklamierten ‘Kalifatsstaat’<br />

(‘Hilafet Devleti’) aufging. Cemaleddin Kaplan erklärte sich selbst zum „Kalifen der<br />

islamischen Nation“ und schwor seine Anhänger auf bedingungslosen Gehorsam<br />

gegen<strong>über</strong> dem „Kalifen“ ein. Im Mai 995 starb Cemaleddin Kaplan in Köln und sein<br />

Sohn Metin „Müftüoglu“ Kaplan trat die Nachfolge als „Kalif“ an.<br />

Verurteilung und Abschiebung <strong>des</strong> Metin Kaplan<br />

Der „Gebietsjugendemir“ von Berlin, der sich Hoffnungen auf die Nachfolge von<br />

Cemaleddin Kaplan gemacht hatte, ließ sich 996 ebenfalls zum Kalifen ausrufen.<br />

Darauf veröffentlichte Metin Kaplan in einer Zeitung <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> eine Fatwa (islamisches<br />

Rechtsgutachten), in dem es hieß: „Was passiert mit einer Person, die sich,<br />

obwohl es einen Kalifen gibt, als einen zweiten Kalifen verkünden lässt? Dieser Mann<br />

wird zur Reuebekundung gebeten. Wenn er nicht Reue bekundet, dann wird er getötet.“<br />

Der „Gegenkalif“ wurde im Mai 997 von drei maskierten, bisher unbekannten<br />

Tätern in seiner Wohnung in Berlin erschossen.<br />

Metin Kaplan wurde vom Oberlan<strong>des</strong>gericht Düsseldorf im November 2000 wegen<br />

Anstiftung zum Mord zu vier <strong>Jahr</strong>en Freiheitsstrafe verurteilt. Seine Asylberechtigung<br />

wurde 2002 aufgrund der gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe widerrufen. Gegen<br />

die Ausweisungsverfügung der Stadt Köln beschritt Metin Kaplan vergeblich den<br />

Rechtsweg. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte im Oktober 2004 die aufschiebende<br />

Wirkung <strong>des</strong> Widerspruchs von Metin Kaplan gegen die Abschiebungsandrohung der<br />

Stadt Köln ab. Es führte in seiner Begründung aus, Kaplan sei, „unabhängig davon,<br />

200 islamismus

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