Bericht des Verfassungsschutzes über das Jahr 2007 - MIK NRW
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Verfassungsschutzbericht <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen <strong>2007</strong><br />
gerichteten Zieles lehnen die auf Dauer in Deutschland lebenden ‘Kalifatsstaat’-Anhänger<br />
grundlegende Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ab,<br />
so <strong>das</strong>s sich die Beobachtung auch auf § Abs. Nr. VSG <strong>NRW</strong> stützt.<br />
Hintergrund<br />
Der ‘Kalifatsstaat’ ging aus dem 984 von Cemaleddin Kaplan gegründeten ‘Verband<br />
der islamischen Vereine und Gemeinden e.V.’ (ICCB) hervor. Cemaleddin Kaplan, der<br />
auch als „Khomeini von Köln“ bekannt war, propagierte als seine politischen Ziele,<br />
der Koran müsse Grundlage der Staatsverfassung für die gesamte Menschheit sein<br />
und der Islam müsse in einem einzigen, weltumfassenden Staat zum Träger der<br />
Weltherrschaft, Weltpolitik und Weltzivilisation gemacht werden. Auf einer Großveranstaltung<br />
in Koblenz im April 992 rief Cemaleddin Kaplan den ‘Föderativen Islamstaat<br />
Anatolien’ (A.F.I.D) aus, der im März 994 in dem in Köln proklamierten ‘Kalifatsstaat’<br />
(‘Hilafet Devleti’) aufging. Cemaleddin Kaplan erklärte sich selbst zum „Kalifen der<br />
islamischen Nation“ und schwor seine Anhänger auf bedingungslosen Gehorsam<br />
gegen<strong>über</strong> dem „Kalifen“ ein. Im Mai 995 starb Cemaleddin Kaplan in Köln und sein<br />
Sohn Metin „Müftüoglu“ Kaplan trat die Nachfolge als „Kalif“ an.<br />
Verurteilung und Abschiebung <strong>des</strong> Metin Kaplan<br />
Der „Gebietsjugendemir“ von Berlin, der sich Hoffnungen auf die Nachfolge von<br />
Cemaleddin Kaplan gemacht hatte, ließ sich 996 ebenfalls zum Kalifen ausrufen.<br />
Darauf veröffentlichte Metin Kaplan in einer Zeitung <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> eine Fatwa (islamisches<br />
Rechtsgutachten), in dem es hieß: „Was passiert mit einer Person, die sich,<br />
obwohl es einen Kalifen gibt, als einen zweiten Kalifen verkünden lässt? Dieser Mann<br />
wird zur Reuebekundung gebeten. Wenn er nicht Reue bekundet, dann wird er getötet.“<br />
Der „Gegenkalif“ wurde im Mai 997 von drei maskierten, bisher unbekannten<br />
Tätern in seiner Wohnung in Berlin erschossen.<br />
Metin Kaplan wurde vom Oberlan<strong>des</strong>gericht Düsseldorf im November 2000 wegen<br />
Anstiftung zum Mord zu vier <strong>Jahr</strong>en Freiheitsstrafe verurteilt. Seine Asylberechtigung<br />
wurde 2002 aufgrund der gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe widerrufen. Gegen<br />
die Ausweisungsverfügung der Stadt Köln beschritt Metin Kaplan vergeblich den<br />
Rechtsweg. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte im Oktober 2004 die aufschiebende<br />
Wirkung <strong>des</strong> Widerspruchs von Metin Kaplan gegen die Abschiebungsandrohung der<br />
Stadt Köln ab. Es führte in seiner Begründung aus, Kaplan sei, „unabhängig davon,<br />
200 islamismus