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Bericht des Verfassungsschutzes über das Jahr 2007 - MIK NRW

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Verfassungsschutzbericht <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen <strong>2007</strong><br />

verfahren gegen Mitglieder der Band ‘Weisse Wölfe’ endete im November <strong>2007</strong> mit<br />

einem Freispruch für die Angeklagten. Das Gericht kam zu dem Schluss, <strong>das</strong>s weder<br />

die Absicht, die im Ausland produzierte CD ‘Weisse Wut’ in Deutschland zu verbreiten<br />

noch die Mitgliedschaft der Angeklagten in der Band zum Zeitpunkt der Produktion für<br />

eine Verurteilung ausreichend belegt werden konnten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.<br />

Skinhead-Zusammenschlüsse in <strong>NRW</strong><br />

Insgesamt ist der Skinhead-Szene eine straffe Organisationsstruktur fremd. Auch die<br />

Versuche von ‘Blood & Honour’, ‘Combat 8’ oder der ‘Hammerskins’ haben nicht zur<br />

Ausbildung und festen Etablierung von Strukturen geführt.<br />

Zusammenschlüsse in der Skinhead-Szene – soweit es sie gibt –, haben einen sehr<br />

engen regionalen Bezug und bestehen in einer losen Verbindung der örtlich ansässigen<br />

Skinheads. Es finden keine regelmäßigen und organisierten Veranstaltungen<br />

statt, wie es im Bereich der Kameradschaften üblich ist. Vielmehr gibt es anlassbezogene<br />

Treffen, gemeinsame Besuche von Musikveranstaltungen und Partys zu<br />

unterschiedlichen Gelegenheiten. Eine Einbindung in eine solche regionale Gruppe<br />

schließt Aktivitäten in anderen, organisierten Zusammenhängen nicht aus, ist jedoch<br />

andererseits nicht Voraussetzung, um einen Zugang zur rechtsextremistischen Szene<br />

zu erhalten.<br />

Vereinzelt verfügen Skinhead-Bands <strong>über</strong> ein stabiles Fanpotenzial, welches sich<br />

regelmäßig trifft oder mit der Band zu deren Auftritten unterwegs ist und Saalschutz-<br />

Aufgaben <strong>über</strong>nimmt. Diese Fan-Gruppe setzt sich aus Personen <strong>des</strong> Band-Umfel<strong>des</strong><br />

oder auch guten Bekannten mit Bezug zur Szene zusammen.<br />

‘Blood & Honour’, ‘Combat 18’ und ‘Hammerskins’ in <strong>NRW</strong><br />

Nach dem rechtskräftigen Verbot im <strong>Jahr</strong> 200 sind bis heute keine Aktivitäten in<br />

<strong>NRW</strong> festzustellen, die den Fortbestand von Strukturen der ‘Blood & Honour’-Organisation<br />

belegen würden. Zwar ist davon auszugehen, <strong>das</strong>s persönliche Kontakte/<br />

Freundschaften der damaligen ‘Blood & Honour’-Mitglieder teilweise vorhanden sind,<br />

jedoch sind Organisationsstrukturen in <strong>NRW</strong> nicht erkennbar.<br />

Im Zusammenhang mit der möglichen Fortführung der B&H-Organisation in Deutschland<br />

wurden 2006 in mehreren Bun<strong>des</strong>ländern Durchsuchungen bei Tatverdächtigen<br />

rEchtsExtrEmismus 59

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