Bericht des Verfassungsschutzes über das Jahr 2007 - MIK NRW
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Verfassungsschutzbericht <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen <strong>2007</strong><br />
Medien ‘ROJ-Gruppe’ mit Sitz in Brüssel, Belgien, mit den<br />
Fernsehsendern ‘ROJ-TV’ mit dänischer Sendelizenz<br />
und MMC TV, Sendelizenzgeber unbekannt,<br />
sowie dem Radiosender ‘Denge Mezopotamya’,<br />
‘NEWROZ TV’ mit Sitz in Oslo, Norwegen<br />
Internet Zahlreiche Internetauftritte <strong>über</strong> mehrere ausländische<br />
Server<br />
Hintergrund<br />
Die ‘Arbeiterpartei Kurdistans’ (PKK), die heute unter der Bezeichnung ‘Volkskongress<br />
Kurdistans’ (KONGRA-GEL) agiert, wurde im November 978 in der Türkei gegründet.<br />
Gründungsmitglied und Führer der PKK war Abdullah Öcalan, der auch nach seiner<br />
Festnahme im Februar 999 formal noch bis November 200 als Generalsekretär<br />
an der Spitze der Organisation stand. Die Partei ist eine straff organisierte und zentralistisch<br />
geführte Kaderorganisation, deren marxistisch-leninistische Programmatik<br />
im Laufe der vergangenen <strong>Jahr</strong>e immer mehr durch kurdisch-nationales Gedankengut<br />
<strong>über</strong>lagert wurde.<br />
Programmatisches Ziel der Organisation war die Errichtung eines eigenen kurdischen<br />
Nationalstaates, der die Gebiete Südostanatoliens (Türkei), den Nord-Irak, Teile <strong>des</strong><br />
westlichen Irans und Gebiete im Norden Syriens umfassen sollte. Dieses Ziel steht<br />
in unmittelbarem Zusammenhang mit der sozialen, kulturellen und völkerrechtlichen<br />
Situation der etwa 20 bis 25 Millionen Kurden, deren Hauptsiedlungsgebiet in den<br />
Staaten Türkei, Irak, Iran, Syrien und in Gebieten der früheren Sowjetunion liegt. Die<br />
größte kurdische Volksgruppe, etwa 0 bis 2 Millionen Menschen, lebt in der Türkei.<br />
Die Zahl der in der Bun<strong>des</strong>republik lebenden Kurden wird mit 500.000 bis 600.000<br />
beziffert.<br />
Seit dem 26. November 99 ist der PKK und ihrer Nebenorganisation ‘Nationale<br />
Befreiungsfront Kurdistans’ (‘Eniya Rizgaiya Netewa Kurdistan’ – ERNK) die Betätigung<br />
in Deutschland verboten. Nachdem der Rat der Europäischen Union bereits im<br />
Mai 2002 die ‘Arbeiterpartei Kurdistans’ als terroristische Organisation bewertet hatte,<br />
beschloss er am 2. April 2004, auch die Nachfolgeorganisation, den ‘Freiheits- und<br />
Demokratiekongress Kurdistans’ (KADEK) sowie den ‘KONGRA-GEL’ in die sogenannte<br />
„EU-Terrorliste“ aufzunehmen. Das Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern hat am<br />
0. Juli 2004 festgestellt, <strong>das</strong>s sich „<strong>das</strong> gegen die PKK verhängte vereinsrechtliche<br />
Verbot [...] auch auf den KONGRA-GEL erstreckt“.<br />
20 ausländErExtrEmismus