Bericht des Verfassungsschutzes über das Jahr 2007 - MIK NRW
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Verfassungsschutzbericht <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen <strong>2007</strong><br />
sehr viel einflussreicheren säkularen, nicht religiös ausgerichteten Parteien im Nordirak<br />
kämpfte. Die Anhänger stammen aus verschiedenen Splittergruppen, die sich<br />
die Verwirklichung <strong>des</strong> islamischen Glaubens und eine dem Koran entsprechende<br />
Lebensweise auf einem eigenen kurdischen Staatsgebiet zum Ziel setzen. Die ‘Ansar<br />
al-Islam’ ging aus der ‘Jund al-Islam’ (‘Armee <strong>des</strong> Islam’) hervor, der Abspaltung<br />
einer islamisch-kurdischen Dachorganisation. Im Dezember 200 <strong>über</strong>nahm der im<br />
norwegischen Exil lebende Mullah Krekar die Führung der Gruppierung und änderte<br />
den Namen in ‘Ansar al-Islam’. Mittlerweile ist Krekar in seiner Führungsposition von<br />
Abdullah az-Shafi abgelöst worden.<br />
Bei der ‘Ansar al-Islam’ von 200 , der im September 200 in ‘Ansar as-Sunna’ umbenannten<br />
und der seit Sommer 2006 bestehenden ‘Ansar as-Sunna-Gruppe’ handelt<br />
es sich um dieselbe Gruppierung. Die ‘Ansar al-Islam’ zeichnet im Irak für eine Vielzahl<br />
schwerster Terrorakte und Selbstmordanschläge verantwortlich.<br />
Ideologie<br />
‘Ansar al-Islam’ zielt darauf ab, ein islamistisches Kurdistan zu schaffen, <strong>das</strong> auf<br />
einem radikalen Islam nach dem Vorbild der Taliban in Afghanistan beruht. Die<br />
Gruppierung versucht daher, den in ihrem Machtbereich lebenden Menschen den<br />
Kontakt zu säkularen Parteien zu verbieten und verleiht ihren Forderungen mit brutalen<br />
Gewaltaktionen gegen Andersdenkende Nachdruck. Von den Anhängern und<br />
Unterstützern der ‘Ansar al-Islam’ gehen daher Bestrebungen aus, die durch Gewalt<br />
oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bun<strong>des</strong>republik<br />
Deutschland gefährden (§ Absatz Nr. VSG). Da auch die Durchführung<br />
von Anschlägen in Deutschland nicht ausgeschlossen werden kann, kommt auch eine<br />
Tatbestandserfüllung durch sicherheitsgefährdende Bestrebungen (§ Absatz Nr.<br />
VSG) in Betracht.<br />
Es gibt konkrete Hinweise dafür, <strong>das</strong>s ‘Ansar al-Islam’ <strong>über</strong> Verbindungen zum Terrornetzwerk<br />
‘al-Qa´ida’ verfügt. Diese Verbindungen sollen noch aus gemeinsamen<br />
Kampferfahrungen in Afghanistan herrühren. Nach dem Zusammenbruch <strong>des</strong> Taliban-<br />
Regimes in Afghanistan sollen Taliban und ‘al-Qa´ida’-Mitglieder bei ‘Ansar al-Islam’<br />
im Nordirak Schutz gesucht haben, bevor diese durch den Einmarsch der Koalitionstruppen<br />
unter US-Führung in den Irak ihrerseits unter Druck geriet. Durch ihr<br />
Zusammenwirken mit der in die ‘Al-Qaida’ eingegliederte Terrorgruppe <strong>des</strong> inzwischen<br />
verstorbenen Jordaniers Abu Mus´ab az-Zarqawi beziehungsweise um <strong>des</strong>sen Nachfolger<br />
ist die AAI Bestandteil <strong>des</strong> internationalen islamistischen Terrornetzwerks.<br />
68 islamismus