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Bericht des Verfassungsschutzes über das Jahr 2007 - MIK NRW

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Verfassungsschutzbericht <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen <strong>2007</strong><br />

9 Verfassungsschutz in Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

9�1 Aufbau, Organisation, Haushalt, Personal<br />

Entsprechend dem föderativen Aufbau gibt es in allen Ländern der Bun<strong>des</strong>republik<br />

Deutschland eine Verfassungsschutzbehörde. Das Bun<strong>des</strong>amt für Verfassungsschutz<br />

(BfV) in Köln nimmt die Aufgaben einer Zentralstelle auf Bun<strong>des</strong>ebene wahr. Die Verfassungsschutzbehörden<br />

von Bund und Ländern sind gesetzlich zur Zusammenarbeit<br />

verpflichtet.<br />

Verfassungsschutzbehörde für <strong>das</strong> Land Nordrhein-Westfalen ist seit 949 <strong>das</strong> Innenministerium<br />

(§2 Abs. Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen – VSG <strong>NRW</strong>).<br />

Für den Verfassungsschutz ist die Abteilung 6 <strong>des</strong> Innenministeriums zuständig. Im<br />

<strong>Jahr</strong> <strong>2007</strong> standen für ihre Aufgaben 64 Stellen sowie Sach- und Investitionsmittel<br />

von 4,6 Millionen Euro zur Verfügung.<br />

Verarbeitung personenbezogener Daten<br />

Die Verfassungsschutzbehörde <strong>NRW</strong> darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben personenbezogene<br />

Daten unter anderem in Dateien verarbeiten. Dies erfolgt vor allem mit Hilfe<br />

zweier Instrumente: Der „Personen-Informations-Datei“ der Verfassungsschutzbehörde<br />

<strong>NRW</strong> zur eigenen Aufgabenerfüllung und dem „Nachrichtendienstlichen Informationssystem“<br />

(NADIS) der Verfassungsschutzbehörden <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder.<br />

Die nordrhein-westfälische Verfassungsschutzbehörde <strong>über</strong>mittelt dem Bun<strong>des</strong>amt für<br />

Verfassungsschutz beziehungsweise den Lan<strong>des</strong>verfassungsschutzbehörden die für<br />

deren Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten. Zum Zweck der gegenseitigen Unterrichtung<br />

haben die Verfassungsschutzbehörden nach §6 Bun<strong>des</strong>verfassungsschutzgesetz<br />

(BVerfSchG) eine gemeinsame Datenbank, <strong>das</strong> sogenannte „Nachrichtendienstliche<br />

Informationssystem“ errichtet, die beim Bun<strong>des</strong>amt für Verfassungsschutz<br />

geführt wird. Alle Verfassungsschutzbehörden dürfen Daten in <strong>das</strong> NADIS einstellen<br />

und von dort abrufen. Aus Datenschutzgründen kann aus dem NADIS nur erkannt<br />

werden, ob <strong>über</strong> eine Person Erkenntnisse vorliegen, nicht aber, was bekannt ist. Das<br />

NADIS enthält lediglich personenbezogene Grunddaten wie Name, Vorname, Ge-<br />

VErFassungsschutZ in nrw 2 5

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