Bericht des Verfassungsschutzes über das Jahr 2007 - MIK NRW
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4 Linksextremismus<br />
Verfassungsschutzbericht <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen <strong>2007</strong><br />
Linksextremismus bezeichnet <strong>das</strong> aktive Wirken für eine politische Überzeugung, die<br />
eine umfassende und tiefgreifende Umwälzung der politischen und wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse vorsieht. Am Ende dieser Veränderung soll ein klassenloses sozialistisches/kommunistisches<br />
Gesellschaftssystem stehen, in dem jeder Mensch – unabhängig<br />
von seiner Herkunft, seinem Geschlecht oder der Zugehörigkeit zu einer<br />
Religion oder einem Staat – frei von Herrschaft durch andere Menschen sein soll.<br />
Zum Erreichen dieser Ziele wollen Linksextremisten den Kernbereich der durch <strong>das</strong><br />
Grundgesetz vorgegebenen Staats- und Gesellschaftsordnung der Bun<strong>des</strong>republik<br />
abschaffen oder zumin<strong>des</strong>t in Teilen aufheben.<br />
Verfassungsfeindlichkeit<br />
Damit verfolgen sie Ziele, die gegen die grundlegenden Prinzipien der freiheitlichen<br />
demokratischen Grundordnung verstoßen und verhalten sich <strong>des</strong>halb verfassungsfeindlich.<br />
Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehören die Achtung der im Grundgesetz<br />
konkretisierten Menschenrechte, Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Verantwortlichkeit<br />
der Regierung, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Unabhängigkeit der<br />
Gerichte, die Chancengleichheit aller politischen Parteien mit dem Recht auf Bildung<br />
und Ausübung einer Opposition.<br />
Einig sind sich Linksextremisten aller Schattierungen darin, <strong>das</strong>s es die herrschende<br />
bürgerlich-kapitalistische Demokratie zu <strong>über</strong>winden gilt. Die Verwirklichung linksextremistischer<br />
Utopien hätte die Aufhebung im Grundgesetz verankerter Werte und Inhalte<br />
zur Folge. Unsere garantierten Grundrechte und die parlamentarische Demokratie<br />
wären genauso beeinträchtigt wie Pluralismus, Gewaltenteilung und <strong>das</strong> Rechtsstaatsprinzip<br />
– je nach ideologischer Ausrichtung in unterschiedlicher Intensität.<br />
3 Zur Erfüllung seiner Funktion als Frühwarnsystem in der wehrhaften Demokratie ist der Verfassungsschutz<br />
durch <strong>das</strong> Verfassungsschutzgesetz <strong>NRW</strong> berechtigt, <strong>über</strong> eine Organisation<br />
zu berichten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer verfassungsfeindlichen<br />
Bestrebung vorliegen. Für eine <strong>Bericht</strong>erstattung ist es nicht Voraussetzung, <strong>das</strong>s sich Verdachtsmomente<br />
bis zur Einschätzung als „verfassungsfeindlich“ verdichtet haben. Soweit nur<br />
Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, wird dies ausdrücklich hervorgehoben<br />
linksExtrEmismus 89