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Bericht des Verfassungsschutzes über das Jahr 2007 - MIK NRW

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Verfassungsschutzbericht <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen <strong>2007</strong><br />

hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen gegen<br />

die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen, ausdrücklich bestätigt.<br />

In dem erneuten verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen der <strong>Bericht</strong>erstattung in<br />

den Verfassungsschutzberichten <strong>über</strong> die <strong>Jahr</strong>e 2005 und 2006 hat <strong>das</strong> Kölner Gericht<br />

mit Urteil vom 4. Dezember <strong>2007</strong> abermals<br />

festgestellt, <strong>das</strong>s sich insbesondere aus Äußerungen<br />

in den ‘pro Köln’-Infoblättern sowie aus<br />

Artikeln, die sich im Archiv der Homepage von<br />

‘pro Köln’ befinden, Anhaltspunkte für den Verdacht<br />

von Bestrebungen ergeben, Schutzgüter<br />

der freiheitlichen demokratischen Grundordnung<br />

zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. In<br />

diesen Äußerungen seien durchweg Bekundungen<br />

enthalten, die im Hinblick auf die im<br />

Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte,<br />

insbesondere die Menschenwürde und <strong>das</strong> Diskriminierungsverbot,<br />

den Verdacht einer verfassungswidrigen<br />

Bestrebung begründeten. So<br />

würden Ausländer beziehungsweise Migranten<br />

mit <strong>über</strong>wiegend drastischer Wortwahl anhaltend<br />

negativ bewertet, herabgesetzt und ausgegrenzt.<br />

Die uneingeschränkten, nicht relativierten Aussagen (Pauschalisierung) ließen nur<br />

den Schluss zu, ‘pro Köln’ wolle Ausländer generell sowie Personen bestimmter<br />

Volks- oder Religionsgruppen bewusst als unerwünschte, nicht integrierbare Menschen<br />

zweiter Klasse darstellen und in der Bevölkerung Ablehnung und Hass gegen<strong>über</strong><br />

diesen Personen schüren. Die nahezu vollständige Ausblendung positiver oder<br />

zumin<strong>des</strong>t neutraler <strong>Bericht</strong>e <strong>über</strong> Ausländer trage schließlich auch zur Herabsetzung<br />

bei.<br />

Eine weitere Bestätigung ausländerfeindlicher Einstellung sah <strong>das</strong> Verwaltungsgericht<br />

in dem nach Aussage <strong>des</strong> ‘pro Köln’-Vorsitzenden Beisicht „seit <strong>Jahr</strong>en“ (Archiv,<br />

9. Oktober, ‘pro köln-online’) bestehenden politischen Kontakt zur belgischen Partei<br />

‘Vlaams Belang’, die als Nachfolgerin <strong>des</strong> ‘Vlaams Blok’ nach Auffassung <strong>des</strong> Gerichts<br />

eine ausländerfeindliche Politik verfolgt. Weiterhin wiesen die Verwaltungsrichter<br />

auf ein Interview hin, für <strong>das</strong> die derzeitige ‘pro Köln’-Fraktionsvorsitzende der<br />

78 rEchtsExtrEmismus

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