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Bericht des Verfassungsschutzes über das Jahr 2007 - MIK NRW

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Verfassungsschutzbericht <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen <strong>2007</strong><br />

auch latent einfließen lassen. Bei anschließenden Diskussionen unter den Gläubigen<br />

können sich im Laufe der Zeit Personen herauskristallisieren, die von der Idee <strong>des</strong> militanten<br />

Jihad angetan sind und für Vorhaben der Jihadisten geeignet scheinen. Feststellbar<br />

ist allerdings, <strong>das</strong>s sich die Imame seit einiger Zeit deutlich zurückhaltender<br />

äußern und islamistische Parolen bei öffentlichen Auftritten zu vermeiden versuchen.<br />

Wenn Mudjahid-Anwärter sich eine Zeit lang als ausreichend fest im Glauben und<br />

entschlossen genug für den militanten Jihad gezeigt haben, werden einige von ihnen<br />

<strong>über</strong> Umwege in ein Trainingscamp entsandt, wo sie neben weiterer religiöser Unterweisung<br />

eine militärische Ausbildung erhalten. Nicht alle Terrorzellen müssen sich<br />

jedoch aus ehemaligen Kämpfern zusammensetzen. Wie die Madrider und Londoner<br />

Beispiele zeigen, können sich auch Personen – ohne eine entsprechende Schulung<br />

durchlaufen zu haben – durch eigenen Entschluss dem Netzwerk zugehörig fühlen<br />

und in seinem Sinne handeln. Die von Deutschland aus operierenden Unterstützer<br />

<strong>des</strong> Terrornetzwerkes sind häufig in Straftaten der allgemeinen oder organisierten Kriminalität<br />

verwickelt. Durch organisierte Schleusungen und Fälschungsdelikte werden<br />

terroristische Zwecke in bestimmten Zielländern unterstützt und lukrative Geschäfte<br />

gemacht. Dabei geht man in der Regel äußerst professionell, arbeitsteilig und konspirativ<br />

vor.<br />

Am 26. September <strong>2007</strong> begann vor dem Oberlan<strong>des</strong>gericht (OLG) Celle der Prozess<br />

gegen einen mutmaßlichen „Cyber-Jihadisten“. Der Iraker ist wegen <strong>des</strong> Verdachts<br />

<strong>des</strong> Werbens von Mitgliedern und Unterstützern für eine ausländische terroristische<br />

Vereinigung angeklagt. Er wird beschuldigt, von seinem Wohnsitz aus in zahlreichen<br />

Fällen Audio- und Videobotschaften von ‘al-Qa´ida’ und ‘al-Qa´ida im ‘Zweistromland’<br />

<strong>über</strong> <strong>das</strong> Internet weltweit weiterverbreitet zu haben. Es handelt sich um <strong>das</strong> erste<br />

Strafverfahren, in dem ein sogenannter Cyber-Jihadist angeklagt ist.<br />

Seit Mai 2006 wurde vor dem Staatsschutzsenat <strong>des</strong> OLG Düsseldorf gegen drei<br />

Angeklagte wegen <strong>des</strong> Verdachts der Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung<br />

einer ausländischen terroristischen Vereinigung (‘al-Qa´ida’) prozessiert. Weiterhin<br />

waren sie wegen Betrug sowie der versuchten Beschaffung nuklearen Materials angeklagt.<br />

Durch die Betrügereien von Versicherungen sollten erhebliche Geldsummen<br />

zur Unterstützung einer terroristischen Vereinigung erlangt werden. Die Angeklagten<br />

konnte nachgewiesen werden, <strong>das</strong>s sie auf unterschiedliche Art und Weise an Aktivitäten<br />

von ‘al-Qa´ida’ beteiligt waren.<br />

islamismus 65

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