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Bericht des Verfassungsschutzes über das Jahr 2007 - MIK NRW

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3�5 Bürgerbewegung pro Köln e�V� (pro Köln)<br />

Sitz Köln<br />

Verfassungsschutzbericht <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen <strong>2007</strong><br />

Mitglieder <strong>2007</strong> 2006<br />

ca. 20 ca. 80<br />

Vorstand Markus Beisicht, Vorsitzender, Judith Wolter,<br />

geschäftsführende stellvertretende Vorsitzende,<br />

Markus Wiener, stellvertretender Vorsitzender,<br />

Manfred Rouhs, Schatzmeister<br />

Publikation ‘PRO KÖLN – Informationen der Fraktion pro Köln im<br />

Rat der Stadt Köln’; erscheint vierteljährlich<br />

Internet Homepage, verantwortlich Manfred Rouhs 2<br />

Hintergrund<br />

‘Pro Köln’ ist ein eingetragener Verein, der versucht <strong>über</strong> kommunalpolitische Arbeit<br />

Einfluss zu gewinnen. Bei der Kommunalwahl im September 2004 erzielte er vier<br />

Ratssitze und ist außerdem in allen Bezirksvertretungen der Stadt Köln vertreten. Im<br />

November 2006 erhöhte sich die Zahl der Fraktionsmitglieder durch den Beitritt eines<br />

parteilosen Ratsmitglie<strong>des</strong> auf fünf Personen.<br />

Anhaltspunkte für den Verdacht rechtsextremistischer Bestrebungen<br />

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Beschluss vom 24. Mai <strong>2007</strong> die Berufung<br />

von ‘pro Köln’ gegen die Entscheidung <strong>des</strong> Verwaltungsgerichts Düsseldorf wegen<br />

der Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten <strong>über</strong> die <strong>Jahr</strong>e 2002 bis 2004<br />

nicht zugelassen. Damit wurde die Einschätzung <strong>des</strong> Innenministeriums <strong>NRW</strong>, <strong>das</strong>s<br />

2 Wie im Verfassungsschutzbericht <strong>über</strong> <strong>das</strong> <strong>Jahr</strong> 2006 ausführlich dargestellt, hat <strong>das</strong> Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht<br />

mit Beschluss vom 24. Mai 2005 neue Maßstäbe für die Erwähnung<br />

extremistischer Bestrebungen im Verfassungsschutzbericht entwickelt. Ausgerichtet am<br />

Maßstab der Verhältnismäßigkeit muss der Verfassungsschutzbericht in der äußeren Form<br />

und der inhaltlichen Darstellung deutlich zwischen solchen Organisationen differenzieren, für<br />

die ein Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen besteht und solchen, deren Bestrebung<br />

erwiesen ist. Diese neue Differenzierung erfolgte dann auch in den auf den Beschluss<br />

folgenden Verfassungsschutzberichten. In <strong>Bericht</strong>en aus der Zeit vor der Entscheidung <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>verfassungsgerichts ist diese Differenzierung nicht immer deutlich geworden. Mit Blick<br />

auf diese fehlende Differenzierung im Verfassungsschutzbericht 2003 wird hiermit erklärt,<br />

<strong>das</strong>s es unverhältnismäßig und damit rechtswidrig war, `nation24.de – Das patriotische Magazin`<br />

(vormals: `Signal – Das patriotische Magazin`) im Verfassungsschutzbericht für <strong>das</strong><br />

<strong>Jahr</strong> 2003 ohne entsprechenden Nachweis dem Rechtsextremismus zuzuordnen.<br />

rEchtsExtrEmismus 77

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