Bericht des Verfassungsschutzes über das Jahr 2007 - MIK NRW
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3�5 Bürgerbewegung pro Köln e�V� (pro Köln)<br />
Sitz Köln<br />
Verfassungsschutzbericht <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen <strong>2007</strong><br />
Mitglieder <strong>2007</strong> 2006<br />
ca. 20 ca. 80<br />
Vorstand Markus Beisicht, Vorsitzender, Judith Wolter,<br />
geschäftsführende stellvertretende Vorsitzende,<br />
Markus Wiener, stellvertretender Vorsitzender,<br />
Manfred Rouhs, Schatzmeister<br />
Publikation ‘PRO KÖLN – Informationen der Fraktion pro Köln im<br />
Rat der Stadt Köln’; erscheint vierteljährlich<br />
Internet Homepage, verantwortlich Manfred Rouhs 2<br />
Hintergrund<br />
‘Pro Köln’ ist ein eingetragener Verein, der versucht <strong>über</strong> kommunalpolitische Arbeit<br />
Einfluss zu gewinnen. Bei der Kommunalwahl im September 2004 erzielte er vier<br />
Ratssitze und ist außerdem in allen Bezirksvertretungen der Stadt Köln vertreten. Im<br />
November 2006 erhöhte sich die Zahl der Fraktionsmitglieder durch den Beitritt eines<br />
parteilosen Ratsmitglie<strong>des</strong> auf fünf Personen.<br />
Anhaltspunkte für den Verdacht rechtsextremistischer Bestrebungen<br />
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Beschluss vom 24. Mai <strong>2007</strong> die Berufung<br />
von ‘pro Köln’ gegen die Entscheidung <strong>des</strong> Verwaltungsgerichts Düsseldorf wegen<br />
der Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten <strong>über</strong> die <strong>Jahr</strong>e 2002 bis 2004<br />
nicht zugelassen. Damit wurde die Einschätzung <strong>des</strong> Innenministeriums <strong>NRW</strong>, <strong>das</strong>s<br />
2 Wie im Verfassungsschutzbericht <strong>über</strong> <strong>das</strong> <strong>Jahr</strong> 2006 ausführlich dargestellt, hat <strong>das</strong> Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht<br />
mit Beschluss vom 24. Mai 2005 neue Maßstäbe für die Erwähnung<br />
extremistischer Bestrebungen im Verfassungsschutzbericht entwickelt. Ausgerichtet am<br />
Maßstab der Verhältnismäßigkeit muss der Verfassungsschutzbericht in der äußeren Form<br />
und der inhaltlichen Darstellung deutlich zwischen solchen Organisationen differenzieren, für<br />
die ein Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen besteht und solchen, deren Bestrebung<br />
erwiesen ist. Diese neue Differenzierung erfolgte dann auch in den auf den Beschluss<br />
folgenden Verfassungsschutzberichten. In <strong>Bericht</strong>en aus der Zeit vor der Entscheidung <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>verfassungsgerichts ist diese Differenzierung nicht immer deutlich geworden. Mit Blick<br />
auf diese fehlende Differenzierung im Verfassungsschutzbericht 2003 wird hiermit erklärt,<br />
<strong>das</strong>s es unverhältnismäßig und damit rechtswidrig war, `nation24.de – Das patriotische Magazin`<br />
(vormals: `Signal – Das patriotische Magazin`) im Verfassungsschutzbericht für <strong>das</strong><br />
<strong>Jahr</strong> 2003 ohne entsprechenden Nachweis dem Rechtsextremismus zuzuordnen.<br />
rEchtsExtrEmismus 77