17.01.2013 Aufrufe

Bericht des Verfassungsschutzes über das Jahr 2007 - MIK NRW

Bericht des Verfassungsschutzes über das Jahr 2007 - MIK NRW

Bericht des Verfassungsschutzes über das Jahr 2007 - MIK NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Vorbemerkung<br />

Verfassungsschutzbericht <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen <strong>2007</strong><br />

Dieser Verfassungsschutzbericht umfasst <strong>das</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2007</strong>; Redaktionsschluss war der<br />

. Januar 2008. Danach liegende Vorfälle sind punktuell aufgenommen worden,<br />

wenn sie von größerer Bedeutung sind. Der <strong>Bericht</strong> erwähnt nicht alle Beobachtungsobjekte<br />

der Verfassungsschutzbehörde <strong>NRW</strong>. Hinweise auf Geschehnisse außerhalb<br />

Nordrhein-Westfalens wurden aufgenommen, soweit sie für <strong>das</strong> Verständnis <strong>des</strong> <strong>Bericht</strong>es<br />

und der enthaltenen Analysen erforderlich sind. Wenn einzelne extremistische<br />

Organisationen in diesem <strong>Bericht</strong> nicht erwähnt werden, ist dies kein Indiz dafür, <strong>das</strong>s<br />

sie der Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht unterliegen.<br />

Grundlagen und Zielsetzung <strong>des</strong> <strong>Verfassungsschutzes</strong> bei der Extremismusbekämpfung<br />

Die Hauptaufgabe <strong>des</strong> <strong>Verfassungsschutzes</strong> ist es, im staatlichen Auftrag politisch<br />

bedeutsame Informationen zu beschaffen, zu sammeln und auszuwerten, die extremistische<br />

und terroristische Bestrebungen oder die Spionagetätigkeit betreffen. Als<br />

extremistisch werden solche Bestrebungen bezeichnet,<br />

: die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung,<br />

: den Bestand oder die Sicherheit <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> oder eines Lan<strong>des</strong> gerichtet sind oder<br />

: darauf abzielen, die Amtsführung von Verfassungsorganen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> oder eines<br />

Lan<strong>des</strong> ungesetzlich zu beeinflussen;<br />

: die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen<br />

auswärtige Belange der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland gefährden oder<br />

: die gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder <strong>das</strong> friedliche Zusammenleben<br />

der Völker gerichtet sind (§ Abs. <strong>des</strong> Gesetzes <strong>über</strong> den Verfassungsschutz<br />

in Nordrhein-Westfalen (VSG <strong>NRW</strong>).<br />

Die Verfassungsschutzbehörde darf hierzu die für sie relevanten Informationen dann<br />

sammeln und auswerten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine Bestrebung gegeben<br />

sind oder auch, soweit Anhaltspunkte für den Verdacht solcher Bestrebungen<br />

und Tätigkeiten gegeben sind. Weder eine konkrete Gefahr noch eine begangene<br />

Straftat sind also notwendig, um ihr Tätigwerden zu legitimieren. Daher ist es auch

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!