Bericht des Verfassungsschutzes über das Jahr 2007 - MIK NRW
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Verfassungsschutzbericht <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen <strong>2007</strong><br />
Das Strafverfahren gegen den deutschen Revisionisten Germar Rudolf, unter anderem<br />
wegen Volksverhetzung, vor dem Landgericht Mannheim wurde am 5. März<br />
<strong>2007</strong> mit Urteil beendet. Germar Rudolf wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von<br />
zwei <strong>Jahr</strong>en und sechs Monaten rechtskräftig verurteilt.<br />
Horst Mahler wurde im August <strong>2007</strong> nach Verbüßung einer neunmonatigen Freiheitsstrafe<br />
wegen Volksverhetzung aus der Justizvollzugsanstalt Bernau entlassen. Bereits<br />
im September <strong>2007</strong> begann vor dem Amtsgericht Cottbus (Brandenburg) ein erneutes<br />
Strafverfahren gegen ihn wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger<br />
Organisationen (§ 86a StGB). Mahler hatte unmittelbar vor seinem Haftantritt in der<br />
JVA Cottbus im November 2006 bei der Verabschiedung von seinen Anhängern den<br />
Hitlergruß gezeigt.<br />
Kampagne mit lan<strong>des</strong>-/bun<strong>des</strong>weitem Bezug<br />
Als ein Beispiel kaum in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückter Kampagnen von<br />
Rechtsextremisten stellen sich weiterhin die von dem Rechtsextremisten Horst Mahler<br />
im <strong>Jahr</strong>e 200 initiierte bun<strong>des</strong>weite Kampagne „Aufstand für die Wahrheit“ und die<br />
damit im Zusammenhang stehende „politische Arbeit“ <strong>des</strong> ‘Verein zur Rehabilitierung<br />
der wegen Bestreitens <strong>des</strong> Holocaust Verfolgten’ (VRBHV) dar, die zahlreiche revisionistische<br />
und antisemitische Argumentationsmuster vorweist.<br />
Propagierter Inhalt der Kampagne ist ein „Kampf um Gerechtigkeit“, um angeblich<br />
zu Unrecht verfolgten Straftätern (Holocaust-Leugnern) zu ihrem Recht zu verhelfen.<br />
Diesbezüglich wurden wiederholt von Rechtsextremisten strafrechtliche Ermittlungs-<br />
beziehungsweise Wiederaufnahmeverfahren zum § 0 StGB provoziert, dies<br />
jedoch ohne Erfolg. Ebenso wenig kam der VRBHV dem in diesem Zusammenhang<br />
erklärten Ziel näher, <strong>über</strong> einen „allgemeinen Volksaufstand“ der „Reichsbürger“<br />
(‘Reichsbürgerbewegung’ – RBB) endlich die „Wiedererlangung der Handlungsfähigkeit<br />
<strong>des</strong> Deutschen Reiches durch einen organisierten und geordneten Angriff auf die<br />
Auschwitzlüge als dem Fundament der Fremdherrschaft <strong>über</strong> <strong>das</strong> Deutsche Volk“ zu<br />
erreichen. So erfolgten zwar – auch in <strong>NRW</strong> – Flugblattaktionen und die Verbreitung<br />
von CDs, die sich vorrangig mit dem Thema der Holocaust-Leugnung beziehungsweise<br />
der Rechtsanwendung/Rechtsprechung zur Volksverhetzung im Sinne <strong>des</strong> §<br />
0 StGB befassen, diese zeigten jedoch selbst in rechtsextremistischen Kreisen<br />
kaum Resonanz. Diese Entwicklung trat einerseits vor dem Hintergrund von Mahlers<br />
neunmonatiger Haft (Haftantritt im November 2006) ein, zeigt andererseits aber auch<br />
die mittlerweile isolierte Stellung Mahlers innerhalb der rechtsextremistischen Szene.<br />
rEchtsExtrEmismus 8