Bericht des Verfassungsschutzes über das Jahr 2007 - MIK NRW
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Verfassungsschutzbericht <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen <strong>2007</strong><br />
darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bun<strong>des</strong>republik<br />
Deutschland gefährden“. Hier geht es vorwiegend um gewaltbereite extremistische<br />
Ausländergruppen, die vom Gebiet der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland aus Gewaltaktionen<br />
vorbereiten, um eine gewaltsame Änderung der politischen Verhältnisse in ihren<br />
Heimatländern herbei zu führen und die dadurch die Beziehungen der Bun<strong>des</strong>republik<br />
Deutschland zu anderen Staaten beeinträchtigen (§ Abs. Nr. VSG <strong>NRW</strong>).<br />
Auch Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere<br />
gegen <strong>das</strong> friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind, gehören zu den<br />
Beobachtungsobjekten <strong>des</strong> <strong>Verfassungsschutzes</strong> (§ Abs. Nr. 4 VSG <strong>NRW</strong>). In der<br />
Sache handelt es sich bei dieser gesetzlichen Regelung um die Klarstellung, <strong>das</strong>s<br />
der Verfassungsschutz diejenigen international operierenden Gruppierungen beobachtet,<br />
die beispielsweise darauf abzielen, konfessionelle oder ethnische Gruppen<br />
im Ausland zu bekämpfen. Anders als beim typischen Fall <strong>des</strong> Ausländerextremismus<br />
sind die Angriffe hier nicht auf die staatliche Ordnung oder die Grenzen eines einzelnen<br />
anderen Lan<strong>des</strong> gerichtet, sondern gegen bestimmte (Volks)gruppen in den<br />
betreffenden Staaten. Gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind<br />
etwa Gruppierungen, die die – notfalls gewaltsame – Rückgewinnung der ehemaligen<br />
deutschen Ostgebiete propagieren.<br />
Arbeitsweise <strong>des</strong> <strong>Verfassungsschutzes</strong><br />
Bei seiner Tätigkeit stützt sich der Verfassungsschutz in großem Umfang – ja sogar<br />
weit <strong>über</strong>wiegend – auf offenes Material wie Zeitungen, wissenschaftliche Veröffentlichungen,<br />
Radio- und Fernsehberichte, Interviews und Parteiprogramme. Sensible<br />
Informationen aus geschlossenen Zirkeln werden aber häufig mit nachrichtendienstlichen<br />
Mitteln gewonnen. Es werden Vertrauensleute (V-Leute) eingesetzt, Zielpersonen<br />
observiert, Funkverkehr wird <strong>über</strong>wacht, und in besonders gravierenden Fällen<br />
kann auch die Post- und Telefon<strong>über</strong>wachung angeordnet werden. Wenn es Aufgabe<br />
<strong>des</strong> <strong>Verfassungsschutzes</strong> ist, konspirativ arbeitende Organisationen zu bekämpfen<br />
und deren Struktur aufzuklären, so ist hierzu eine gewisse Waffengleichheit sicherlich<br />
notwendig. Bei der Spionageabwehr und der Extremismusbeobachtung kann<br />
auf nachrichtendienstliche Mittel nicht verzichtet werden. Typischerweise geben sich<br />
extremistische Parteien und Organisationen in ihren Programmen und öffentlichen<br />
Auftritten gemäßigt, um ihre Akzeptanz und ihre Wahlchancen nicht zu beeinträchtigen.<br />
Klartext wird nur in den inneren Zirkeln und unter Ausschluss der Öffentlichkeit<br />
geredet. Dar<strong>über</strong> muss der Verfassungsschutz verlässliche Informationen erlangen,<br />
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