Materialbericht EFRE - Strukturfonds in Sachsen - Freistaat Sachsen
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Förderung bilden. Analoges gilt für das Querschnittsziel Informationsgesellschaft und die<br />
Informationstechnik. 86<br />
Verglichen mit den Zielformulierungen aus OP und EzP s<strong>in</strong>d die <strong>in</strong> der Förderrichtl<strong>in</strong>ie<br />
selbst aufgeführten Ziele relativ anspruchslos: „Das Ziel der Förderung ist die Verbesse-<br />
rung des Rechtsschutzes patentfähiger Ideen und Forschungsergebnisse, die geeignet<br />
s<strong>in</strong>d, zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kle<strong>in</strong>er, mittlerer und mittelständischer Un-<br />
ternehmen beizutragen" 87 . Auf die Def<strong>in</strong>ition weitergehender Ziele, wie sie im OP vorge-<br />
nommen wird, verzichtet die Richtl<strong>in</strong>ie. Insbesondere stellt sie ke<strong>in</strong>e Verknüpfung zu den<br />
im OP genannten Zielen der Umsatz- und Beschäftigungsentwicklung <strong>in</strong> den Unterneh-<br />
men her.<br />
Gefördert werden im Rahmen der Richtl<strong>in</strong>ie ausschließlich Kosten zur Anmeldung oder<br />
Aufrechterhaltung von Patenten im Ausland beziehungsweise beim Europäischen Patentamt.<br />
Förderfähig s<strong>in</strong>d neben Patenten auch patentähnliche Schutzrechte.<br />
Die Patentförderung hat <strong>in</strong>sofern e<strong>in</strong>e Sonderrolle im Rahmen der FuE-Förderung des<br />
<strong>Freistaat</strong>es, als sie nicht unmittelbar auf die Förderung des Forschungs- und Entwick-<br />
lungsprozesses zielt, sondern auf die Verbesserung des rechtlichen Schutzes von FuE-<br />
Ergebnissen, <strong>in</strong>dem die Kosten für die Eigentumssicherung für die geförderten Unterneh-<br />
men reduziert werden. Leider wird weder im OP noch <strong>in</strong> der Ergänzung zur Programm-<br />
planung die Lücke geschlossen, die zwischen der Zielsetzung den Rechtsschutz zu för-<br />
dern e<strong>in</strong>erseits und der allgeme<strong>in</strong>eren Zielsetzung der Umsatz- und Beschäftigungsentwicklung<br />
andererseits besteht.<br />
Die Rolle von Patenten im Innovationsprozess sowie bei der Innovationsverwertung kann<br />
nämlich sehr unterschiedlich se<strong>in</strong>. Schon die Tatsache, dass der Rechtsschutz, den man<br />
mit e<strong>in</strong>em Patent erwirbt, auch durchgesetzt werden muss, was selbst wiederum Kosten<br />
verursacht, macht die Frage der Patentierung nicht nur vom Erfolg der Forschung und<br />
Entwicklung im Unternehmen, sondern auch von unternehmensstrategischen Entschei-<br />
dungen abhängig. Auch bei zu kurzen Innovationszyklen macht es oft ke<strong>in</strong>en S<strong>in</strong>n, das<br />
vergleichsweise lange Verfahren der Patentierung zu durchlaufen. Darüber h<strong>in</strong>aus kann<br />
die mit dem Patent verbundene Veröffentlichung auch e<strong>in</strong> Grund se<strong>in</strong>, die Patentierung<br />
gerade zu vermeiden, um Konkurrenten nicht Ansatzpunkte zur Entwicklung von Umge-<br />
hungslösungen zu bieten. Patente waren also stets e<strong>in</strong> relativ unsicherer Ansatzpunkt für<br />
86 EzP (Stand November 2004), S.39.<br />
87 Förderrichtl<strong>in</strong>ie des Sächssichen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Wirtschaft und Arbeit über die Gewährung von<br />
Zuwendungen für den Schutz von Innovationen im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> (Patentförderung) vom 7. Februar<br />
2001, Absatz 1.2.