Materialbericht EFRE - Strukturfonds in Sachsen - Freistaat Sachsen
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der beteiligten Maßnahmen sprechen. Vielmehr greift die <strong>EFRE</strong>-Förderung <strong>in</strong>sbesondere<br />
auf die städtebaulichen Resultate der Sanierungsmaßnahmen zurück.<br />
Den geme<strong>in</strong>samen E<strong>in</strong>satz (<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gebiet) von <strong>EFRE</strong>-Mitteln mit Geldern aus den Pro-<br />
grammen Stadtumbau Ost und/oder Soziale Stadt ist bisher nicht allzu häufig anzutreffen.<br />
Beispiele lassen sich <strong>in</strong> Chemnitz (<strong>EFRE</strong>-Gebiet Stadte<strong>in</strong>gang Limbacher Straße – Sozi-<br />
ale Stadt und Sanierungsmittel), <strong>in</strong> Frankenberg (hochwassergeschädigtes <strong>EFRE</strong> Gebiet<br />
– Stadtumbau) und <strong>in</strong> Weißwasser (<strong>EFRE</strong>-Gebiet Boulevard – Soziale Stadt) f<strong>in</strong>den. In<br />
Reichenbach und Leipzig werden mehr als zwei verschiedene F<strong>in</strong>anzierungsarten neben-<br />
e<strong>in</strong>ander e<strong>in</strong>gesetzt (Reichenbach: <strong>EFRE</strong>-Gebiet Südstadt – Sanierungsmittel, Soziale<br />
Stadt bis 2002; Leipzig: <strong>EFRE</strong>-Gebiet Leipziger Osten – Sanierungsmittel, Soziale Stadt<br />
bis 2002, Stadtumbau).<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus gibt es im <strong>Freistaat</strong> auch Städte und Geme<strong>in</strong>den, <strong>in</strong> denen Mittel der verschiedenen<br />
Programme <strong>in</strong> unterschiedlichen Stadtgebieten e<strong>in</strong>gesetzt werden. Hier lässt<br />
sich jeweils nur nach Betrachtung der konkreten Situation (Konzept<strong>in</strong>halte, räumliche La-<br />
ge der Gebiete zue<strong>in</strong>ander, Probleme der Gesamtstadt usw.) e<strong>in</strong>e Aussage zu möglichen<br />
Synergieeffekten treffen.<br />
Zusammenfassend lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt sagen, dass die <strong>in</strong>tegrierte Herange-<br />
hensweise im Rahmen der <strong>EFRE</strong>-Maßnahmen, wie sie <strong>in</strong> ähnlicher Form z. B. schon dem<br />
Programm Soziale Stadt bzw. der GI URBAN zugrunde liegt, bisher nicht zu e<strong>in</strong>em kon-<br />
sequent ressortübergreifenden Handeln geführt hat. Der geme<strong>in</strong>same E<strong>in</strong>satz von För-<br />
dermitteln sche<strong>in</strong>t bisher eher <strong>in</strong> der Notwendigkeit begründet zu se<strong>in</strong>, dass Kommunen<br />
neben der maximal 75%-igen <strong>EFRE</strong>-Förderung eigene Mittel zur Realisierung der Pro-<br />
jekte aufbr<strong>in</strong>gen müssen, die wiederum durch Bund-Länder-Programme „verstärkt“ werden<br />
können. Dies ist mit Blick auf die kommunale Kassensituation zumeist der e<strong>in</strong>zige<br />
Weg, überhaupt Projekte realisieren zu können. Vor diesem H<strong>in</strong>tergrund s<strong>in</strong>d dann Ab-<br />
sprachen zwischen unterschiedlichen Verwaltungsressorts und Entscheidungsträgern<br />
häufig unumgänglich. Punktuell dienen diese Absprachen aber durchaus auch dem<br />
Zweck e<strong>in</strong>er zielorientierten Koord<strong>in</strong>ation verschiedener Förder<strong>in</strong>strumente.<br />
Mit Blick auf verwaltungsorganisatorische Strukturen zur Umsetzung der Programme ist<br />
festzustellen, dass abgesehen vom Bereich Städtebaulicher Denkmalschutz Maßnahmen<br />
im Rahmen der Städtebauförderung (Sanierungsmaßnahmen, Entwicklungsmaßnahmen,<br />
Soziale Stadt), zur Weiterentwicklung großer Neubaugebiete und die <strong>EFRE</strong>-Aktivitäten<br />
<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Referates des zuständigen Regierungspräsidiums bearbeitet werden (Abt.<br />
5 Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen, Ref. 52 Stadtentwicklung, Städtebauförderung<br />
und Wohnungswesen). Maßnahmen im Rahmen des städtebaulichen Denkmal-<br />
schutzes sowie zum Erhalt und zur Pflege von Kulturdenkmalen werden von e<strong>in</strong>em ande-