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Materialbericht EFRE - Strukturfonds in Sachsen - Freistaat Sachsen

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der beteiligten Maßnahmen sprechen. Vielmehr greift die <strong>EFRE</strong>-Förderung <strong>in</strong>sbesondere<br />

auf die städtebaulichen Resultate der Sanierungsmaßnahmen zurück.<br />

Den geme<strong>in</strong>samen E<strong>in</strong>satz (<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gebiet) von <strong>EFRE</strong>-Mitteln mit Geldern aus den Pro-<br />

grammen Stadtumbau Ost und/oder Soziale Stadt ist bisher nicht allzu häufig anzutreffen.<br />

Beispiele lassen sich <strong>in</strong> Chemnitz (<strong>EFRE</strong>-Gebiet Stadte<strong>in</strong>gang Limbacher Straße – Sozi-<br />

ale Stadt und Sanierungsmittel), <strong>in</strong> Frankenberg (hochwassergeschädigtes <strong>EFRE</strong> Gebiet<br />

– Stadtumbau) und <strong>in</strong> Weißwasser (<strong>EFRE</strong>-Gebiet Boulevard – Soziale Stadt) f<strong>in</strong>den. In<br />

Reichenbach und Leipzig werden mehr als zwei verschiedene F<strong>in</strong>anzierungsarten neben-<br />

e<strong>in</strong>ander e<strong>in</strong>gesetzt (Reichenbach: <strong>EFRE</strong>-Gebiet Südstadt – Sanierungsmittel, Soziale<br />

Stadt bis 2002; Leipzig: <strong>EFRE</strong>-Gebiet Leipziger Osten – Sanierungsmittel, Soziale Stadt<br />

bis 2002, Stadtumbau).<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus gibt es im <strong>Freistaat</strong> auch Städte und Geme<strong>in</strong>den, <strong>in</strong> denen Mittel der verschiedenen<br />

Programme <strong>in</strong> unterschiedlichen Stadtgebieten e<strong>in</strong>gesetzt werden. Hier lässt<br />

sich jeweils nur nach Betrachtung der konkreten Situation (Konzept<strong>in</strong>halte, räumliche La-<br />

ge der Gebiete zue<strong>in</strong>ander, Probleme der Gesamtstadt usw.) e<strong>in</strong>e Aussage zu möglichen<br />

Synergieeffekten treffen.<br />

Zusammenfassend lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt sagen, dass die <strong>in</strong>tegrierte Herange-<br />

hensweise im Rahmen der <strong>EFRE</strong>-Maßnahmen, wie sie <strong>in</strong> ähnlicher Form z. B. schon dem<br />

Programm Soziale Stadt bzw. der GI URBAN zugrunde liegt, bisher nicht zu e<strong>in</strong>em kon-<br />

sequent ressortübergreifenden Handeln geführt hat. Der geme<strong>in</strong>same E<strong>in</strong>satz von För-<br />

dermitteln sche<strong>in</strong>t bisher eher <strong>in</strong> der Notwendigkeit begründet zu se<strong>in</strong>, dass Kommunen<br />

neben der maximal 75%-igen <strong>EFRE</strong>-Förderung eigene Mittel zur Realisierung der Pro-<br />

jekte aufbr<strong>in</strong>gen müssen, die wiederum durch Bund-Länder-Programme „verstärkt“ werden<br />

können. Dies ist mit Blick auf die kommunale Kassensituation zumeist der e<strong>in</strong>zige<br />

Weg, überhaupt Projekte realisieren zu können. Vor diesem H<strong>in</strong>tergrund s<strong>in</strong>d dann Ab-<br />

sprachen zwischen unterschiedlichen Verwaltungsressorts und Entscheidungsträgern<br />

häufig unumgänglich. Punktuell dienen diese Absprachen aber durchaus auch dem<br />

Zweck e<strong>in</strong>er zielorientierten Koord<strong>in</strong>ation verschiedener Förder<strong>in</strong>strumente.<br />

Mit Blick auf verwaltungsorganisatorische Strukturen zur Umsetzung der Programme ist<br />

festzustellen, dass abgesehen vom Bereich Städtebaulicher Denkmalschutz Maßnahmen<br />

im Rahmen der Städtebauförderung (Sanierungsmaßnahmen, Entwicklungsmaßnahmen,<br />

Soziale Stadt), zur Weiterentwicklung großer Neubaugebiete und die <strong>EFRE</strong>-Aktivitäten<br />

<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Referates des zuständigen Regierungspräsidiums bearbeitet werden (Abt.<br />

5 Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen, Ref. 52 Stadtentwicklung, Städtebauförderung<br />

und Wohnungswesen). Maßnahmen im Rahmen des städtebaulichen Denkmal-<br />

schutzes sowie zum Erhalt und zur Pflege von Kulturdenkmalen werden von e<strong>in</strong>em ande-

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