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Materialbericht EFRE - Strukturfonds in Sachsen - Freistaat Sachsen

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- 238 -<br />

Folgenutzungen z. B. mit Blick auf die Schaffung von stadtökologisch bzw. städtebaulich<br />

bedeutsamen Flächen ermöglicht. 237<br />

Weiterh<strong>in</strong> zielt die Maßnahme auf die Konversion vormals militärisch genutzter <strong>in</strong>ner- und<br />

außerstädtischer Flächen ab. Auch hier sollen die Maßnahmemittel zur ökologischen Sa-<br />

nierung der Flächen, zur <strong>in</strong>frastrukturellen Vorbereitung auf mögliche wirtschaftliche oder<br />

andere stadtentwicklungspolitische relevante Nutzungen verwendet werden. 238<br />

Die Maßnahmenziele aus der Programmplanung werden durch die Inhalte der Förder-<br />

richtl<strong>in</strong>ie 239 abgedeckt. Der Zuwendungsgegenstand umfasst demnach „Maßnahmen zur<br />

Vorbereitung und Durchführung der Sanierung und der städtebaulichen Entwicklung von<br />

bestehenden Brachflächen, wenn sie e<strong>in</strong>er nachhaltigen Stadtentwicklung entspre-<br />

chen“. 240 Förderfähig s<strong>in</strong>d dabei grundsätzlich notwendige Vermessungen, Gutachten und<br />

Planungen, weiterh<strong>in</strong> Grunderwerb (e<strong>in</strong>geschränkt), Munitionsbeseitigung, Beseitigung<br />

von Altlasten und Abfällen, die Beräumung, Gebäudesicherung und -sanierung, der Bau<br />

oder Rückbau von Erschließungsanlagen sowie Renaturierungs- und Vermarktungsakti-<br />

vitäten. Auch bei nicht gesicherter Nachnutzung s<strong>in</strong>d Maßnahmen förderfähig, wenn die<br />

betreffende Fläche für die Entwicklung der Geme<strong>in</strong>de von Bedeutung se<strong>in</strong> wird (z. B. auch<br />

als potenzieller Ansiedlungsstandort für Unternehmen). 241 Dabei muss sich die Maßnahme<br />

<strong>in</strong> überregionale und kommunale Entwicklungskonzepte e<strong>in</strong>fügen und ressortübergreifend<br />

Vorrang besitzen. 242<br />

3.18.2 Quantifizierte Ziele, Indikatoren, Evaluierbarkeit<br />

Quantifizierungen h<strong>in</strong>sichtlich der Zielerreichung der Maßnahme werden <strong>in</strong> Bezug auf<br />

Investitionsvolumen (85,6 Mio. € <strong>in</strong>sgesamt, davon 64,2 Mio. € <strong>EFRE</strong>-Mittel), aber auch<br />

für die angestrebte Anzahl (ca. 70–80) und den Umfang (ca. 260 ha) sanierter Flächen<br />

und den Anteil der Konversionsflächen (ca. 70 ha) an der <strong>in</strong>sgesamt sanierten Fläche<br />

237<br />

238<br />

Ebenda, S. 149 f.<br />

Ebenda, S. 151 f.<br />

239 Verwaltungsvorschrift des SMI über die Vorbereitung, Durchführung und Förderung von Strategien und<br />

Maßnahmen der städtischen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

(VwV Stadtentwicklung) vom 19.2.2001, <strong>in</strong>sbesondere Abschnitt C.<br />

240<br />

241<br />

242<br />

VwV Stadtentwicklung, Abschnitt C, Nr. 1.1.<br />

Ebenda, Abschnitt C, Nr. 1.2.<br />

Ebenda, Abschnitt C, Nr. 3.1.

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