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Materialbericht EFRE - Strukturfonds in Sachsen - Freistaat Sachsen

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Ger<strong>in</strong>ge Veränderungen durch Branchenausschlüsse wurden außerdem bei der Positiv-<br />

liste vorgenommen. Im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> bleibt – über die grundsätzliche GA-Positivliste<br />

h<strong>in</strong>aus gehend – weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong> Großteil der Dienstleistungen von der Förderung ausgeschlossen.<br />

Seit e<strong>in</strong>iger Zeit erlaubt es der GA-Rahmenplan, Investitionsförderung an die Lohnkosten<br />

zu koppeln. Förderfähige Kosten s<strong>in</strong>d dann die Lohnkosten e<strong>in</strong>schließlich der Sozialabga-<br />

ben. Lohnkostenbezogene Zuschüsse s<strong>in</strong>d grundsätzlich auch im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

möglich, sie werden allerd<strong>in</strong>gs durch landesspezifische Förderkriterien e<strong>in</strong>geschränkt.<br />

Insbesondere s<strong>in</strong>d sie grundsätzlich nur <strong>in</strong> den Gebieten mit besonderen Entwicklungs-<br />

aufgaben (GmbE) und bei Errichtungs- und Erweiterungs<strong>in</strong>vestitionen möglich.<br />

Der <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> hat schon relativ früh e<strong>in</strong>e regionale Differenzierung der Fördersät-<br />

ze vorgenommen. Strukturschwache Regionen bildeten dabei die erste Priorität. Diese<br />

Regionen umfassen <strong>in</strong>sbesondere Gebiete im Grenzgebiet zu Polen und Tschechien und<br />

Regionen außerhalb der Verdichtungsräume der Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig.<br />

Der zweiten Priorität (Absenkung der Höchstsätze um 7 Prozentpunkte) wurden nahezu<br />

alle übrigen Gebiete des <strong>Freistaat</strong>s zugeordnet. Ausgenommen wurden die Städte Dres-<br />

den und Leipzig, die die dritte Priorität darstellten (Absenkung um weitere 8 Prozent-<br />

punkte). Mit der Neuabgrenzung der Fördergebiete im Rahmenplan 1999 wurden die re-<br />

gionalen Förderprioritäten auf Bundesebene festgelegt. Im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> entspra-<br />

chen die vorher abgegrenzten Regionen der zweiten Förderpriorität weitgehend den seit<br />

2000 geltenden B-Fördergebieten des Rahmenplans.<br />

Grunddaten des Vollzugs<br />

In der <strong>in</strong>dikativen F<strong>in</strong>anzplanung s<strong>in</strong>d nach der OP-Änderung für die Maßnahme 1.1 für<br />

die gesamten Programmperiode etwa 689,60 Mio. € vorgesehen, von denen<br />

401,20 Mio. € aus dem <strong>EFRE</strong> stammen. Der Anteil der Investitionsförderung im <strong>EFRE</strong> ist<br />

damit gegenüber früheren Förderperioden deutlich zurückgegangen. In Tabelle 3.1 s<strong>in</strong>d<br />

die wesentlichen Vollzugsdaten aufgenommen. Dabei wurden die bewilligten Mittel<br />

zugrunde gelegt.<br />

Für die Förderung aus den EU-<strong>Strukturfonds</strong> s<strong>in</strong>d im Zeitraum von 2000 bis 2004 <strong>in</strong>sge-<br />

samt 755 Vorhaben bewilligt worden. Dabei wurden förderfähige Investitionen im Umfang<br />

von knapp 2,6 Mrd. € unterstützt. Insgesamt wurden dazu knapp 610 Mio. € an Zuschüs-<br />

sen aus dem <strong>EFRE</strong> und der GA bewilligt. Dies entspricht e<strong>in</strong>er Zuschussquote von knapp<br />

24 Prozent auf die förderfähigen Investitionen. Weitere Investitionsförderungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>s-

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