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Materialbericht EFRE - Strukturfonds in Sachsen - Freistaat Sachsen

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- 229 -<br />

der Kommunen konnten ökologische Maßnahmen e<strong>in</strong>er „vorsorgenden Sicherung“ und im<br />

„nachsorgenden Bereich“ bisher nicht im notwendigen Maße realisiert werden. 206<br />

Als vorrangig wird die Sicherung und Nachsorge der Altdeponien (der Kategorie B2/3 –<br />

Deponie mit faktischer Betriebsunterbrechung/-e<strong>in</strong>stellung ohne förmliche Stilllegungsan-<br />

zeige und B2/4 – nach dem 30. Juni 1990 betriebene illegale Deponie 207 ) angesehen, da<br />

hier e<strong>in</strong> „deutliches Gefährdungspotenzial“ 208 bestehe. Neben dem Schutz der Naturres-<br />

sourcen wird langfristig auch auf die Wiedernutzung der rekultivierten Flächen abgezielt.<br />

Weiterh<strong>in</strong> wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass die Ablagerung von unbehandeltem Restabfall<br />

nur noch zeitlich befristet möglich ist.<br />

Gesetzlicher H<strong>in</strong>tergrund für die Fokussierung auf diese Ziele (Standortsicherung und -<br />

nachsorge, Ablagerung vorbehandelter Abfälle) s<strong>in</strong>d Vorgaben, die durch das KrW-<br />

/AbfG 209 sowie die zugehörigen Verordnungen AbfAblV 210 , DepV 211 und Verwaltungsvorschriften<br />

TA Abfall 212 , TA Siedlungsabfall 213 , gemacht werden. Gemäß TA Siedlungsabfall<br />

müssen bei der Ablagerung von Abfällen bestimmte physikalische und chemische Zuord-<br />

nungskriterien e<strong>in</strong>gehalten werden. Dafür ist e<strong>in</strong>e entsprechende Vorbehandlung (z. B.<br />

mechanisch-biologisch) notwendig. Ausnahmen s<strong>in</strong>d für Hausmüll und hausmüllähnliche<br />

Gewerbeabfälle nur bis zum 1. Juni 2005 zulässig. 214 Bis dah<strong>in</strong> müssen die entsprechen-<br />

den Bearbeitungskapazitäten geschaffen werden, um die E<strong>in</strong>haltung der Kriterien sicher<br />

zu stellen.<br />

In der Stilllegungsphase s<strong>in</strong>d die Deponiebetreiber verpflichtet, Abdichtungssysteme <strong>in</strong>s-<br />

besondere zur Oberflächenabdeckung aufzubr<strong>in</strong>gen, die konkreten technischen Anforde-<br />

rungen entsprechen, um den Schutz der Allgeme<strong>in</strong>heit zu garantieren und die geforderte<br />

206<br />

207<br />

208<br />

Vgl. OP i. d. F. v. 8.10.2004, S. 148 und 21.<br />

Vgl. Erlass des Sächsischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Umwelt und Landesentwicklung vom 9.5.1997<br />

„Stilllegung von Deponien“, Anlage 2.<br />

Ebenda, S. 45.<br />

209 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von<br />

210<br />

211<br />

212<br />

213<br />

214<br />

Abfällen, zuletzt geändert am 22.12.2004.<br />

Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen vom 20.2.2001.<br />

Verordnung über Deponien und Langzeitlager vom 24.7.2002.<br />

Zweite allgeme<strong>in</strong>e Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz vom 12.3.1991.<br />

Dritte allgeme<strong>in</strong>e Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz vom 14.5.1993.<br />

Vgl. TA Siedlungsabfall 4.2, 12.1 und Anhang B, analoge Regelungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der AbfAblV enthalten: vgl.<br />

§§ 3, 4 und 6 sowie Anhänge 1 und 2.

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