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Materialbericht EFRE - Strukturfonds in Sachsen - Freistaat Sachsen

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- 274 -<br />

h<strong>in</strong>gegen basieren auf e<strong>in</strong>er umfassenderen, <strong>in</strong>tegrierten Zielstellung für den E<strong>in</strong>satz der<br />

Mittel.<br />

Die <strong>EFRE</strong>-Maßnahmen werden über die Verwaltungsvorschrift Stadtentwicklung des<br />

SMI 270 umgesetzt. Aktivitäten im Bereich der Stadtentwicklung (Maßnahme 2.3) werden<br />

mit dem Ziel der Stärkung lokaler Ökonomie und damit auch der Sicherung und Schaffung<br />

von Arbeitsplätzen unterstützt. Weiterh<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d städtebauliche Maßnahmen im S<strong>in</strong>ne von<br />

§136ff. BauGB 271 und §165ff. BauGB (städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaß-<br />

nahmen), Projekte zur Verbesserung der Umweltsituation, zur Stärkung der sozio-<br />

kulturellen und freizeitbezogenen Infrastruktur und des Stadtteilmanagements unter Parti-<br />

zipation der Betroffenen f<strong>in</strong>anzierbar. Grundlage s<strong>in</strong>d jeweils gebietsbezogene <strong>in</strong>tegrierte<br />

Handlungskonzepte, die neben der Beschreibung des Gebietes und der entsprechenden<br />

Problemfelder (anhand e<strong>in</strong>es Kriterienkatalogs) Ziele, Strategien und Handlungsschwer-<br />

punkte auch im gesamtstädtischen Kontext enthalten müssen. Die jeweilige E<strong>in</strong>zelmaß-<br />

nahme muss sich im S<strong>in</strong>ne des Handlungskonzeptes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e gebietsbezogene Entwick-<br />

lungsstrategie e<strong>in</strong>ordnen. Mit der Revitalisierung von Brachflächen (Maßnahme 3.3) soll<br />

städtisches Territorium für die im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er nachhaltigen Stadtentwicklung gewünschte<br />

Nutzung vorbereitet werden. Neben notwendigen Planungsleistungen, Gefahrenbeseiti-<br />

gung, Altlastenentsorgung etc. s<strong>in</strong>d (Neu-)Erschließungs- und Renaturierungsaktivitäten<br />

f<strong>in</strong>anzierbar.<br />

Obwohl beide Maßnahmen über die gleiche Förderrichtl<strong>in</strong>ie umgesetzt werden, s<strong>in</strong>d die<br />

jeweils angestrebten Ziele des Mittele<strong>in</strong>satzes und damit das <strong>in</strong>haltliche Spektrum der<br />

f<strong>in</strong>anzierbaren Projekte sehr unterschiedlich. Für den auf e<strong>in</strong> bestimmtes Stadtgebiet e<strong>in</strong>-<br />

gegrenzten Mittele<strong>in</strong>satz im Rahmen der Maßnahme 2.3 ist das <strong>in</strong>tegrierte Handlungs-<br />

konzept Voraussetzung, an dessen Erarbeitung und Realisierung Betroffene (Wirtschafts-<br />

und Sozialpartner, E<strong>in</strong>wohner) zu beteiligen s<strong>in</strong>d. Mit den E<strong>in</strong>zelmaßnahmen muss e<strong>in</strong><br />

Bezug zu e<strong>in</strong>em mehrdimensionalen Zielsystem herstellbar se<strong>in</strong>, wobei wirtschaftliche<br />

Entwicklung und Arbeitsplatzsituation im Gebiet besonders im Fokus stehen. Im Rahmen<br />

von Maßnahme 3.3 ist das <strong>in</strong>haltliche Spektrum möglicher Projekte wesentlich begrenzter,<br />

bei der Mobilisierung von städtischen Flächen zur entsprechenden Nachnutzung müssen<br />

aber auch kommunale und regionale Planungen berücksichtigt werden.<br />

270<br />

Verwaltungsvorschrift des SMI über die Vorbereitung, Durchführung und Förderung von Strategien und<br />

Maßnahmen der städtischen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

vom 19.2.2001 (VwV Stadtentwicklung).<br />

271 i. d. F. v. 23.9.2004.

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